Hallo riol,
nach DKR 0201f sind die Knochenmetastasen als HD und das Nieren-Ca als ND anzugeben:
Zitat
Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Nebendiagnose(n) für den Primärtumor.
Die pertrochantäre Femurfraktur würde ich zusätzlich als ND angeben, da ja auch die DHS-Vorrichtung entfernt wurde (Aufwand!). M89.55 ist m.E. ebenfalls als ND zu kodieren, um die Art der Metastasen näher zu spezifizieren (im Unterschied zu osteoblastischen Metastasen).
Aber mal ganz laienhaft frech nachgefragt: ist denn eine entzündliche Reaktion als Ursache der Osteolyse ausgeschlossen? Wenn nicht, wäre T84.6 \"Inf. u entz. Reaktion d. e. int. Osteosynthesevorrichtung\" HD der Wahl. Zumindest kann man sich die Frage stellen, warum beim ersten Aufenthalt kein Anhaltspunkt für die Knochenveränderung gefunden wurde?!
Schönes Wochenende,
B. Liebermann