Beiträge von DRGist

    Liebe Forenteilnehmer,

    wie schätzen Sie die Nebeneinander-Kodierung von T86.11 und Z94.0 ein? Hintergrund der Frage ist, dass Z94.0 in einigen Basis-DRGs (z.B. G67) als komplizierende Diagnose gewertet wird, nicht jedoch die T86.1.-. Gegen eine parallele Kodierung spricht, dass die Funktionsverschlechterung des Transplantates natürlich den Zustand nach Nieren-Tx bereits impliziert und die Z94.0 somit keine zusätzliche Information zur Kodierung beisteuert. Für eine parallele Kodierung hingegen spricht, dass die durchgeführte Immunsuppression allein durch den Z.n. Tx bedingt ist, während andere Maßnahmen wie die Diurese, Calciumantagonisten etc. eher auf die eingeschränkte Nierenfunktion zielen (egal ob transplantiert oder nicht). Auch das Exklusivum unter Z94 ("Exkl. Komplikationen bei transplantiertem Organ oder Gewebe") spricht m.E. eher für die gleichzeitige Kodierung.

    Ideal wäre es natürlich, wenn das InEK nächstes Jahr einfach die entsprechenden T86.-Kodes den relevanten Z94-Kodes gleichstellen würde.
    Für Ihre Einschätzung des Sachverhalts schon vorab vielen Dank!

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    Hallo tweetyCo,

    zu Tight Rope habe ich bei Arthrex nur etwas im Zusammenhang mit Sprunggelenksfrakturen gefunden?! Meinen Sie das hier: Distal Biceps Repair with Tension Slide? Eine Osteosynthese scheint mir dabei nicht im Spiel zu sein, von daher halte ich 5-855.02 für ausreichend (bzw. 5-855.03, falls man als Lokalisation die Insertionsstelle (Radius) wählen mag). Können Sie vielleicht noch einen Auszug aus dem OP-Bericht posten? Vielleicht wird dann klarer, warum Sie auf den Osteosynthese-Kode hinaus wollen...

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    Guten Tag,

    wir sind uns hier unsicher, wie mit folgender Fallkonstellation zu verfahren ist:

    1) KH A: 01.05. - 07.05.
    2) KH B: 07.05. - 10.05.
    3) KH A: 10.05. - 28.05. +3 Tage
    4) KH C: 28.05. - 10.06.
    5) KH A: 10.06. - 24.06. +13 Tage zu 3) ABER +34 Tage zu 1)

    Sind nur die Fälle 1 und 3 zusammenzuführen, oder muss auch der 5 Fall mit einbezogen werden? Letzterer wurde 13 Tagen nach Verlegung ins Krankenhaus C nach A zurückverlegt. Allerdings sind seit der ersten Verlegung ins Krankenhaus B bereits 34 Tage vergangen.

    Anders gefragt: Bezieht sich der Satz aus §3 Absatz 3 FPV

    Zitat

    Prüffrist ist immer die des ersten Falles, der die Fallzusammenführung auslöst.

    nur auf die im Satz unmittelbar zuvor beschriebene Konstellation der "kombinierten Fallzusammenführung":

    Zitat

    Kombinierte Fallzusammenführungen wegen Rückverlegung in Verbindung mit Wiederaufnahmen sind möglich.

    ???

    Oder gilt die Einschränkung der Prüffrist auf den ersten Fall auch bei mehreren konsekutiven Verlegungen mit Rückverlegung?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
    B. Liebermann

    Hallo Rambazamba,

    da der Fallpauschalenkatalog für das Jahr X immer auf den Daten des Jahres X-2 beruht, können neu eingeführte Kodes erst im dritten Jahr nach Einführung erlöswirksam werden. Eines der jüngsten Beispiele hierfür ist die aufwändige intensivmed. Komplexbehandlung 8-98f, die 2013 in den OPS-Katalog eingeführt wurde, jedoch im Fallpauschalenkatalog erst seit 2015 berücksichtigt wird. In den Jahren 2013 und 2014 wurden die neuen Kodes aus 8-98f wie Kodes aus 8-980 gewertet.

    Wenn neue Leistungen schneller bei der Vergütung berücksichtigt werden sollen kann dies nur auf dem Weg einer NUB-Vereinbarung geschehen.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    Hallo Rambazamba,

    eine Fallzusammenführung findet immer erst nach Abschluss des zweiten Aufenthaltes statt. Erst einmal muss jeder Aufenthalt für sich kodiert und gegroupt werden. Der Aufnahmegrund 'Wiederaufnahme wg. Komplikationen' wird für den zweiten Aufenthalt vor der Fallzusammenlegung angegeben und im Aufnahmedatensatz nach §301 an die Krankenkasse übermittelt. Der Aufnahmegrund des zusammengelegten Falls ist dann wie Sie korrekt vermuten der des ersten Aufenthaltes.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    Hallo Pseudo,

    gleich ein schwieriges Problem zum Jahresanfang :) Ich werfe mal E87.7 als Vorschlag in die Runde. Der Flüssigkeitsüberschuss steht natürlich in kausalem Zusammenhang mit der Niereninsuffizienz, ist aber wahrscheinlich auch durch eine unter den gegebenen Umständen zu hohe Flüssigkeitsaufnahme bedingt und daher mehr als ein Symptom der Niereninsuffizienz. Es hängt wohl davon ab, ob man die Überwässerung als Symptom der Grunderkrankung Niereninsuffizienz auffassen will oder nicht. Wenn ja, dann N18.5 als Hauptdiagnose (und R60.0/1 oder E87.7 als Nebendiagnose), andernfalls E87.7.

    Schöne Grüße und alles Gute im neuen Jahr,
    B. Liebermann

    Hallo ochpowi,

    ich weiß nicht, ob Sie's schon kennen, aber für die schneidenden Fächer gibt es ja bereits eine beachtliche Sammlung an Kodierübungen beim BDC (erstellt unter der Federführung von Herrn Bartkowski). Das letzte Update ist zwar schon ein Weile her, aber vieles ist sicher nach wie vor gültig. - Vielleicht ein kleiner Trost dafür, dass Ihr Projekt hier wohl nicht zustande kommt... ;(

    Viele Grüße,
    B. Liebermann