Vielen Dank allen für die Antworten. Insbesondere der Link zum Artikel des Landesrechnungshofes ist sehr hilfreich. Ich vermute ebenfalls, dass hier unverlangt eine Reihe von Wahlleistungen eingepreist wurden und man ggf. auch damit rechnet, dass gewöhnliche Sterbliche die komplizierten Abrechnungsregeln im DRG-System ohnehin nicht verstehen und ohne zu hinterfragen schlucken und zahlen. Nur hat der Mitarbeiter, der die Anfrage bearbeitet hat, übersehen, dass in unserem Fall das Geld für all die Segnungen moderner Krankenhausdienstleistungen von Einbettzimmer mit Sat-TV und WLAN inklusive Chefarztbehandlung schlicht nicht da ist. Genau genommen ist ja leider überhaupt kein Geld da, sondern muss erst mühsam aufgetrieben werden, mit noch völlig unklaren Erfolgsaussichten.
Mit komplizierenden Nebendiagnosen ist übrigens, wie B.W. schon erwähnt hat, nicht zu rechnen, da bis zum CT alle Voruntersuchungen sehr positiv verlaufen sind. Die Termine mit dem Psychologen und der Landesärztekammer waren schon gemacht, der Dolmetscher hierfür gebucht. Die Spenderin ist sonst kerngesund, die Nachricht von dem Nierenzellkarzinom kam erst sehr spät und für alle Beteiligten völlig überraschend - im vorangegangenen Ultraschall hatte sich der Tumor noch als vermeintliches Angiomyolipom dargestellt...
Jetzt, wo ich weiß, dass grundsätzlich für Selbstzahler die gleichen Abrechnungsbestimmungen wie für Kassenpatienten gelten, werde ich mich mal direkt an die Verwaltung wenden und um einen schriftlichen Kostenvoranschlag bitten - die Anfrage, die zu dem 15.000-Euro-Angebot geführt hat, ist nur informell über die (übrigens sehr um eine Lösung bemühte) Transplantationsabteilung erfolgt.
Danke nochmals für Ihre Unterstützung. Ich berichte bei Zeiten gerne, wie sich der Fall weiter entwickelt...
Schöne Grüße,
B. Liebermann