Beiträge von DRGist

    Hallo GenS,

    warum nicht stattdessen T81.8? Wenn das Problem mit einer Umprogrammierung behoben werden konnte, spricht dies nach meinem Verständnis ja eher gegen eine mechanische Ursache (T81.1 = Mechanische (!) Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät). Ein Exit-Block kann neben einer Sondendislokation aber auch durch eine schlechte Erregungsleitung aufgrund lokaler Vernarbung des Myokards bedingt sein - in diesem Fall kann ich mir (wohlgemerkt als Nicht-Kardiologe) vorstellen, dass man mit einer Umprogrammierung der Impulsstärke eine Besserung erzielt.

    Macht die Akte keine näheren Anagben zur Ursache des Exit-Blocks und der Art der Umprogrammierung?

    Mit weltmeisterlich-beschwingten Grüßen ;)
    B. Liebermann

    Hallo Lolly,

    wenn Sie hier eine Neubildung kodieren wollen, dann muss auch eine Neubildung vorliegen. Wenn Sie ein halbes Jahr nach Erstdiagnose der LE immer noch keinen Hinweis auf ein neoplastisches Geschehen haben, können Sie nicht mehr mit der Argumentation D008/Verdachtsdiagnose kommen. Zwar sind über die Hälfte aller LE paraneoplastisch, aber bei weitem nicht alle.

    Mit freundlichen Grüßen,
    B. Liebermann

    Hallo Eckstein,

    Sie fragen explizit nach der korrekten HD. Ohne Kenntnis der Aufnahmeumstände und der durchgeführten Behandlung ist Ihre Frage jedoch nicht zu beantworten. Ungeachtet dessen erschließt sich mir nicht, warum Sie eine augenscheinlich nichtparaneoplastische limbische Enzephalitis ("Kein Hinweis auf Neoplasie") mit Kodes aus dem Bereich der Neubildungen verschlüsseln wollen!?

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    Guten Tag KaPi und E.Rah,

    das sehe ich allerdings anders: das Symptom wird nur dann zur Hauptdiagnose, wenn ausschließlich das Symptom behandelt wird. In allen anderen Fällen ist es immer die zugrunde liegende Erkrankung, soweit nicht eine spezielle Kodierrichlinie abweichende Regelungen trifft. Siehe DKR D001

    Zitat

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum
    Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes
    diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.

    und

    Zitat

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose und die zugrunde liegende Krankheit als Nebendiagnose zu kodieren.

    In Ihrem Fall gilt also: wenn die MS mitbehandelt wurde (was ja bei Gabe von Glukokortioden wie Volon A quasi automatisch der Fall ist), ist sie m.E. auch als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

    Mit freundlichen Grüßen,
    B. Liebermann

    Aber was codiere ich wenn die Bursa entfernt wurde aber keine Symptome einer Bursitis voliegen oder Keime?


    Ganz einfach: Sie kodieren erst einmal den OPS für die Bursektomie, in der Regel mit einem Kode aus 5-859.-. Und ansonsten natürlich die Diagnosen, die vorlagen und Aufwand verursacht haben, z.B. S51.0 bei einer offenen Wunde des Ellenbogens. So haben Sie doch alles bestens abgebildet, oder?

    Nein! Der ICD F01.2 ist als Exklusivum klar genannt.

    ?(

    Aber das heißt doch nur, dass die I67.3 die F01.2 eben nicht beinhaltet und beide Kodes zugleich kodiert werden können, wenn tatsächlich auch beide Erkrankungen vorliegen!

    Eigentlich handelt es sich bei dieser Fragestellung um eine recht häufige Konstellation von z.T. nicht unerheblicher Erlösrelevanz, daher wundert es mich, dass das Thema hier nicht häufiger zur Sprache gebracht wird...

    Guten Tag,

    das Thema wurde zwar bereits mehrmals angerissen, aber für mich hat kein Thread eine definitive Klärung gebracht: Kann bei mittels Bildgebung gesicherter subkortikaler vaskulärer Enzephalopathie (SAE -> I67.3) zusätzlich F01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz kodiert werden, falls eine behandlungsrelevante Demenzsymptomatik vorlag? Einige Stimmen behaupten, das bei Vorliegen einer Demenz nur noch F01.2 kodiert werden sollte, da diese die SAE quasi beinhaltet - nur solange keine eindeutige Demenzsymptomatik besteht wird I67.3 kodiert. Zuletzt habe ich auch gehört, dass es sich bei diesen beiden Kodes um verschiedene und klar voneinander abgrenzbare Krankheiten handelt, die in der Regel nicht zusammen auftreten und folglich auch nicht zusammen kodiert werden.

    Ich würde mich freuen, wenn hier jemand etwas Klarheit in das Thema bringen könnte.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    Vielen Dank allen für die Antworten. Insbesondere der Link zum Artikel des Landesrechnungshofes ist sehr hilfreich. Ich vermute ebenfalls, dass hier unverlangt eine Reihe von Wahlleistungen eingepreist wurden und man ggf. auch damit rechnet, dass gewöhnliche Sterbliche die komplizierten Abrechnungsregeln im DRG-System ohnehin nicht verstehen und ohne zu hinterfragen schlucken und zahlen. Nur hat der Mitarbeiter, der die Anfrage bearbeitet hat, übersehen, dass in unserem Fall das Geld für all die Segnungen moderner Krankenhausdienstleistungen von Einbettzimmer mit Sat-TV und WLAN inklusive Chefarztbehandlung schlicht nicht da ist. Genau genommen ist ja leider überhaupt kein Geld da, sondern muss erst mühsam aufgetrieben werden, mit noch völlig unklaren Erfolgsaussichten.

    Mit komplizierenden Nebendiagnosen ist übrigens, wie B.W. schon erwähnt hat, nicht zu rechnen, da bis zum CT alle Voruntersuchungen sehr positiv verlaufen sind. Die Termine mit dem Psychologen und der Landesärztekammer waren schon gemacht, der Dolmetscher hierfür gebucht. Die Spenderin ist sonst kerngesund, die Nachricht von dem Nierenzellkarzinom kam erst sehr spät und für alle Beteiligten völlig überraschend - im vorangegangenen Ultraschall hatte sich der Tumor noch als vermeintliches Angiomyolipom dargestellt...

    Jetzt, wo ich weiß, dass grundsätzlich für Selbstzahler die gleichen Abrechnungsbestimmungen wie für Kassenpatienten gelten, werde ich mich mal direkt an die Verwaltung wenden und um einen schriftlichen Kostenvoranschlag bitten - die Anfrage, die zu dem 15.000-Euro-Angebot geführt hat, ist nur informell über die (übrigens sehr um eine Lösung bemühte) Transplantationsabteilung erfolgt.

    Danke nochmals für Ihre Unterstützung. Ich berichte bei Zeiten gerne, wie sich der Fall weiter entwickelt...

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann