Guten Morgen liebes Forum,
uns wurde eine Rechnung zu einer ambulanten OP von einer Berliner BKK mit der Mitteilung zurückgesandt, dass die Rechnung innerhalb von 4 Wochen an die Krankenkasse zu erstellen ist. Die OP war am 25.01.2006 und die Rechnungserstellung war am 07. August 2006.
Ich geb\'s zu, ein langer Zeitraum. :rotwerd: Normalerweise Rechnen wir immer innerhalb von 4 bis 8 Wochen ab.
Hatten hierzu bisher bundesweit mit keiner KK Probleme.
Wir werden unsere Ärzte nochmal drauf hinweisen, dass sie die Unterlagen möglichst schnell zur Abrechnung freigeben sollen.
Die KK beruft sich auf dem AOP Vertrag, gültig ab 2005.
Unter § 18 Abrechnungsverfahren:
\"[c=red]Die Rechnung ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss d. Falles einer amb. OP an die zuständige KK zu senden. Da der Behandlungsfall erst mit Beendigung einer ggf. Postop. Behandlung abgeschlossen ist, kann generell eine Frist von 6 Wochen ab OP-Tag unterstellt werden.\" [/code]
Aber in den Eräuterungen und Umsetzungshinweisen der Bay. Krankenhausgesellschaft steht zu § 18
\"[c=red]Auch bei Nichteinhaltung dieser Fristen bleibt der Vergütungsanspruch des Krankenhauses unberührt.[/code]\"
Aber die BKK erklärt uns, die Erläuterungen kenne sie nicht und verweigert eine Bezahlung.
Gelten die Eräuterungen dann nur in Bayern ?
Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht, oder schafft Ihr es, immer die Rechnungen fristgerecht zu erstellen?
Gruß,
Alfredo