Beiträge von Alfredo

    Hallo Forum,

    bisher rechnen wir eine amb. Gastroskopie zur Magenfremdkörperentfernung (Knopfbatterie) unter Narkose bei Kleinkindern nur per Notfallpauschale, 32 € ab, da das Kind nicht Übernacht bleibt.

    Ist natürlich ein riesiger Verlust, damit ist nichtmal die Narkose bezahlt. :k_mauer:

    Als amb. OP können wir auch nicht abrechnen, da die Gastroskopie im AOP-Katalog fehlt. Gibt\'s wirklich keine Ausnahmetatbestände für Kleinkinder?

    [f3]Gebt Kindern das Kommando !!![/f3] :d_bravo:
    Gruß,

    Alfredo

    Hallo liebes Forum,

    wir haben eine Patientin mit 2 Verordungen für je 6x Bewegungsübungen und mit dem gleichen Indikationsschlüssel. Sie wurden am selben Tag vom selben Arzt ausgestellt.

    Die Frau will aber nur für einmal die Rezeptgebühr zahlen. 8o

    Sollte sie sich von ihrem Arzt eine Verordnung mit 12 Behandlungen Ausstellen lassen, oder gelten die Verordnungen mit dem gleichen Verordnungstag als 1 Verordnung? :d_gutefrage:

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende,

    Alfredo

    Hallo Herr Lindenau,

    beim amb. Operieren nach §115b akzeptiert unser Pathologe keine Überweisungsscheine mehr.

    Der Pathologe stellt die Leistung uns in Rechnung und wir berechen sie mit den EBM-Ziffern 19310 ff weiter an die Krankenkassen.

    Ebenfalls kann die EBM-Ziffer 40100 [c=red]Versandmaterial,Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto-,Molekulargenetik)[/code] berechnet werden.

    Die Krankenkasse muss zahlen.

    Bei externen Laborleistungen werden Überweisungsscheine weiterhin akzeptiert.

    Viele Grüße,

    Alfredo

    Hallo Herr Flöser,

    soweit mir Bekannt, ist die Unterrichtung des weiterbehandlenden Arztes im Vertrag zum ambulanten Operieren §115b geregelt.

    Das der OPS-Schlüssel auch auf dem Ü-Schein eingetragen sein muss ist zwar nicht vermerkt, aber laut Auskunft eines niedergelassenen Arztes, wird der OPS-Schlüssel zur Abrechnung des postoperativen Behandlungskomplexes an die Kassenärzliche Vereinigung benötigt.


    Gruß,

    Alfredo

    Guten Morgen liebes Forum,

    uns wurde eine Rechnung zu einer ambulanten OP von einer Berliner BKK mit der Mitteilung zurückgesandt, dass die Rechnung innerhalb von 4 Wochen an die Krankenkasse zu erstellen ist. Die OP war am 25.01.2006 und die Rechnungserstellung war am 07. August 2006.

    Ich geb\'s zu, ein langer Zeitraum. :rotwerd: Normalerweise Rechnen wir immer innerhalb von 4 bis 8 Wochen ab.
    Hatten hierzu bisher bundesweit mit keiner KK Probleme.

    Wir werden unsere Ärzte nochmal drauf hinweisen, dass sie die Unterlagen möglichst schnell zur Abrechnung freigeben sollen.


    Die KK beruft sich auf dem AOP Vertrag, gültig ab 2005.

    Unter § 18 Abrechnungsverfahren:
    \"[c=red]Die Rechnung ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss d. Falles einer amb. OP an die zuständige KK zu senden. Da der Behandlungsfall erst mit Beendigung einer ggf. Postop. Behandlung abgeschlossen ist, kann generell eine Frist von 6 Wochen ab OP-Tag unterstellt werden.\" [/code]

    Aber in den Eräuterungen und Umsetzungshinweisen der Bay. Krankenhausgesellschaft steht zu § 18

    \"[c=red]Auch bei Nichteinhaltung dieser Fristen bleibt der Vergütungsanspruch des Krankenhauses unberührt.[/code]\"

    Aber die BKK erklärt uns, die Erläuterungen kenne sie nicht und verweigert eine Bezahlung.

    Gelten die Eräuterungen dann nur in Bayern ?

    Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht, oder schafft Ihr es, immer die Rechnungen fristgerecht zu erstellen?

    Gruß,

    Alfredo

    Hallo Forum,

    auf Veranlassung des Jugendamtes wird ein Kleinkind in der Notfallambulanz (Wochenende)
    zur Erhebung des Gesundheitszustandes vorbeigebracht.

    Das Kind ist aber \"pumperlgsund\".

    Wie soll man verschlüsseln? :d_gutefrage:

    Abgerechnet wird eine Pauschale EBM-Ziffer über die Kassen-
    ärztliche Vereinigung.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Alfredo