Beiträge von bschoeffend

    Mein schöner Beitrag ist im Eimer, stattdessen kamen nur die drei Smilies rüber.
    Ich wollte eigentlich nur darüber berichten, wie bei uns die MDK-Prüfungen ablaufen:
    Sehr sachlich und professionell. Der MDK hat schöne neue Laptops miteiner schönen Prüfsoftware. Seit Juni haben wir am Dienstag die 4. (!) MDK-Prüfung. Das liegt sicher nicht an unserer schlechten Kodierqualität, sondern an der Masse der Prüffälle. Es gibt bestimmte Kassen, die eigentlich jeden Fall prüfen lassen.
    Den direkten Austausch sozusagen von PC zu PC und Angesicht zu Angesicht finde ich sehr gut, weil nur so eine richtige fachliche Auseinandersetzung möglich ist.
    Inhaltlich werden vor allem die sogenannten Schnittstellenprobleme angeschaut (Zeitpunkt Verlegung andere Fachabteilung bei Überschreiten der OGVD,Überhaupt Notwendigkeit der vollstationären Behandlung). Außerdem Relevanz der Nebendiagnosen (Konsistenz pflegerische und ärztliche Dokumentation), downcoding, upcoding Effekte.:buck:
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    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Das Problem beschäftigte mich schon 9/2001. Habe damals das DIMDI dazu befragt. Ich habe hierzu die Antworten als word-Dokument angehängt. Wir verfahren so, dass wir diese Prozedur nur bei Patienten, die wirklich ein (gemietetes) Spezialbett erhalten, kodieren:
    ARDS, Schwerstpflege-/ Dekubituspatienten.
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    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Vielen Dank, als Internist wieder was dazugelernt, den orthopädisch arbeitenden Chirurgen frag`ich mal, ob er das nicht kennen tut?!?

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    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Guten Morgen allerseits.
    Ich habe gerade in dem Büchlein "DRG:Verschlüsseln leicht gemacht von Herrn Zaiß als Herausgeber.
    Er schreibt auf S 95:
    "Ein Patient wird mit verdacht auf einen bösartigen Tumor aufgenommen. Bildgebende verfahren oder klinische Untersuchungen weisen zwar auf einen Tumor hin, doch dessen Dignität kann bei Entlassung des patienten noch nicht angegeben werden, da der histologische Befund erst 1 Woche später eintrifft. In diesem Fall wird ein Kode aus D37-D48 neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens als Hauptdiagnose angegeben."

    Also ich weiß nicht wie das Forum das sieht, aber ich bin mit dieser "Anweisung" aus Freiburg nicht einverstanden, denn je nachdem, welches pathologische Institut sie haben, sind diese langen Übermittlungszeiten von Pathobefunden v.a. bei schwierigen Befunden die Regel. Das kann Sie freuen, wenn Sie höhere Fälle in nicht unerheblicher Zahl abrechnen können. Das ganze führt doch aber zu einer Verzerrung des vereinbarten Mengengerüstes an DRGs und man müsste bei einer Überprüfung der Fälle dann noch zugeben, dass das dann doch gutartige Erkrankungen waren.
    Außerdem finde ich in den Kodierrichtlinien keinen entsprechenden Hinweis dazu außer den Hinweis auf DKR 0205b, die bezieht sich aber ausdrücklich auf die Problematik Biopsie endgültiger histologischer Befund.

    Oder irre ich mich ????:no:

    Ja, war ein Übertragungsfehler von mir Original L03.01. Geht damit aber auch nicht, habe noch einmal eine andere Prozedur versucht:
    5-892.19, damit gehts`: Es kommt jetzt die J64B raus, merke doch dass ich nur Internist bin...
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    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend