Beiträge von bschoeffend

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Hallo Forum,

    anbei eine Aufstellung potentiell problematischer Diagnosekombinationen. Ob die Reihenfolge dieser Kombinationen tatsächlich den PCCL beeinflußt, hängt natürlich u.a. auch noch von der erfaßten Hauptdiagnose ab...

    Ich wäre sehr an Rückmeldungen (am besten in diesem thread) interessiert, wie häufig sich diese Kombinationen in Euren Daten wiederfinden, und auch, wie häufig sich durch eine veränderte Reihenfolge tatsächlich PCCL-Änderungen ergeben. Ich könnte mir vorstellen, das dies je nach Klinikschwerpunkt sehr unterschiedlich ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christoph Hirschberg


    Kann keinen Appendix finden??


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    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Wir kodieren das bei uns auch so: So lange Behandlung noch nicht abgeschlossen--> Malignom Hauptdiagnose, wenn entsprechende Komorbiditäten vorhanden, Nachuntersuchung auch stationär durchfechtbar (Zumindest kann man die DRG-Rechnung guten Gewissens auf die Reise schicken). Sicher auch eine prinzipielle Frage Siehe Kodierung I10 oder I25.11 als Nebendiagnose, wenn man (nur) Medikamente verordnet.
    8-540.0 Prozedur Applikation Zytostatika bei Neubildungen inklusive Therapie mit Immunmodulatoren oder modifizierten monoklonalen Antikörpern.
    Dies müsste eigentlich auch die speziell onkologischen KollegInnen interessieren.
    Problem ist nebenbei, wie die teuren Antikörper bei Hepatitis oder M.Crohn kodiert werden können - nämlich gar nicht?:kr:
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    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Folgendes Problem sei dargestellt:

    Unsere Gynäkologen behandeln bei persistierendem b-HCG mit i.v. Gabe von MTX.
    Die Z51.1 passt nicht, ebensowenig finde ich keine Prozedur:
    8-540.1 gilt ja nur bei Neubildungen, die 8-541 lokal.

    Die Frage hat einen praktischen Hintergrund:
    Eine Patientin kam nach einer Lap wegen EU noch zweimal wegen persistierendem b-HCG und nachfolgender MTX-Gabe.
    Kassennachfragen gehen in die Richtung Wiederaufnahme wegen Komplikationen, was ja verneint werden kann. Ich kann nur meine Leistungen zumindest nicht per Kodierung abbilden, um eine mehrfache stationäre behandlung plausibel zu machen, da die "Grundkrankheit" (EU) mehrfach behandelt werden musste, also keine Komplikation des ersten Aufenthaltes darstellte.

    Hat jemand eine gute Idee?
    DIMDI wußte nichts.

    Ich sehe das ebenso als getrennte Fälle an, wenn man dem Wortlaut § 8 Abs.5 KHEntgG folgt.
    Bei uns wird das auch bei der Aufnahme frustrane Wehen und 2 Tage später Aufnahme Geburt probiert.
    Schwieriger ist die Situation, wenn Sie so einen Fall haben:
    Appendektomie
    DRG G07B
    Entlassung 4.Tag
    Wiederaufnahme 6 Tag mit Komplikation
    T81.4(Infektion nach Eingriff)
    Normalerweise käme man mit der Komplikation in die DRG
    G07A.
    Von manch Kassenseite wird §8 Abs.5 so ausgelegt, dass die ursprüngliche DRG zur Abrechnung kommen muss ohne Berücksichtigung der Komplikationen, was ja der Pflicht widerspricht, sämtliche relevanten Nebendiagnosen zu kodieren(wohl in Anlehnung an die FP-Regelung BPflV), die ja potentiell zu einer, wie oben gezeigt, höheren DRG führen. Sehe ich da was falsch

    :shock1:
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    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Also wir haben diese Überlegungen und Diskussionen in ein Abrechnungs-oder Vidier-Konzept(in Anlehnung an unseren KIS-Anbieter) gegossen.
    D.h. Jeder Arzt sieht am Ende seiner Kodierung nach Festlegung der Hauptentlass-Diagnose CW, PCCL und Preis für die "verursachte" DRG.
    In einem Feld darunter Simulation genannt, zeigen sich die Veränderungen, die passieren, wenn ich an den Diagnosen etwas verändere oder relevante Nebendiagnosen eintrage.
    Dies ist auch ausdrücklich von uns so gewünscht.
    Der Fall wird vom zuständigen Oberarzt und/oder DRG-Beauftragten mittels Passwort vidiert.
    Ich gebe die Fälle dann mittels meinem Passwort zur Abrechnung frei.
    Ich finde ein gutes Konzept, denn dadurch erreiche ich bei den Stationsärzten vor Ort ein gefühl für die Wichtigkeit von Diagnosen und wie überhaupt bestimmte Leistungen im DRG-System vergütet werden.
    Der zuständige Oberarzt und/ oder DRG-Beauftragte bürgt mit seiner digitalen Unterschrift / Vidierung für die Richtigkeit der gemachten Diagnosen, sodass ich sozusagen nur eine Plausibilitäts-/ Endkontrolle
    vornehme. In Zweifelsfragen beratend tätig bin bei grob falschen DRGs aber auch direkt eingreife und verändere. D.h. nach menschlichem Ermessen passiert keine"falsche DRG das Haus. Erleichtert wird das ganze, dass zumindest für unsere größte Abteuilung im Hause Innere der Entlassbrief und Endoskopie Sonografien Patientenspezifisch vorliegen, demnächst auch Röntgenbefunde und in diesem Jahr wohl noch die OP-Berichte.
    Vielleicht ist ja der Grouper die letzte Bastion hinter der sich ihre "Verwaltung" verstecken kann, nachdem die Abrechnung unter DRGS doch ein Medizinisches Geschäft geworden ist??:-p
    --
    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Zitat


    Original von Susanne:
    Danke für die Liste, zeigt sie mir doch 1. dass wir auch schon was getan haben ( unsere ist dtl. länger, muss aber erst die Autoren fragen wegen Veröffentlichung) und 2. dass zwar das Rad nich tneu erfunden aber doch neu gedrechselt werden muss. Die Übertragbarkeit uaf andere Stationen ist nur bedingt möglich siehe z.B. die verschiedenen Formen der Mangelernährung: C 80 Kachexie durhc Tumor R 64 Kachexie und hier E 41 Marasmus. Hoffentlich macht niemand daraus eine DR-Arbeit, denn fdrühre gab es sicher nicht so viele R29 Tetanie und seltener Inkontinenz. (s.a.a.a.O.) Feheln täten mir prima vista die Versorgung (bzw. Vorhandensein) anderer Stomata (übrigens - wie verschlüssel ich die Nierenfistel? gibt es m.E. 2 mal, habe leider jetzt keinen ICD_Karalog da) , Schluckstörung, Mundtrockenheit, Desorientiertheit, u.a.
    Und es handelt sich bei der LIste eben nicht um DRG, sondern "nur" um ICD. Schade, dass es da keine ICD "abhängigkeit von Pflege" gibt. Für mich selber gilt langsam "Schlafstörung" (welche ICD?)
    Gute Nacht aus München (schwarz ist es hier schon)
    SusanneI) :teufel: :uhr:

    Und ich dachte immer München wäre der Nabel der Welt mit Kir Royal und so...
    Da wir auch ein Haus der regelversorgung sind, kommen natürlich Versorgungen anderer Stomata höchst selten bis gar nicht vor siehe Z43.7. D.h. In der regel wird man eh angerufen, welche ICD hat denn...
    Ich denke ein Hauskatalog sollte sich an dem hausüblichen "Patientengut" orientieren, weshalb durchaus ICD fehlen können, die anderswo täglich erbracht werden.
    Im Übrigen habe ich einen Spagat versucht zwischen CCL relevanten Diagnosen und MDK relevanten Diagnosen und dabei den Dokumentationsfrust auf pflegerischer uund ärztlicher Ebene nicht zu groß werden lassen, und um auch nicht zu viel Redundanzen bei Pflege und Ärzten zu erzeugen. Ob es durch Stress oder der Vielzahl der Köche passiert, aber der informationsaustausch könnte noch besser werden, wir arbeiten daran.
    Das Nephrostoma ist übrigens die Z43.6.
    Für die Abhängigkeit von Pflege/ Ärzten würde ich die Z99.8 oder Z99.9 empfehlen....Würde in etwa die manchmalige Stimmungslage der betroffenen rüberbringen.
    Viele Grüße aus dem vergrippten Rheinland


    --
    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

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    Original von Guenter_Konzelmann:
    Hallo Herr Schöffend,

    die Anzahl muß auf jeden Fall aus der Krankenakte hervorgehen und der Arzt muß sie sowieso zählen und im Arztbrief vermerken. Wir haben die Pflege davon frei gelassen, die Verantwortung für Transfusion, Dokumentation und Codierung liegt beim Intensiv-Arzt.


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    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf


    Wirklich Sie haben in allen Punkten Recht, nur ist diese Liste trotzdem nicht schlecht, weil Anspruch, Urlaub, Krankheit und Wirklichkeit doch auseinander klaffen. Außerdem geht mein Anspruch in die Richtung, Arzt und Pflege schreiben gemeinsam die Rechnung und sind gemeinsam für die korrekte kodierung verantwortlich, sonst haben Sie wieder / noch immer den Effekt die Ärzte die Pflege...:dance2:
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    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Hallo Herr Schöffend,

    bei Bluttransfusion FFP 8-810 (nicht 8-800)
    Aber ist das pflegerelevant? Bei uns sind dafür Intensivmediziner zuständig.

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    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf


    Da haben Sie recht, aber wenn Sie bspw. bei einer Massentransfusion noch FFPS dazugeben, werden die bei uns zumindest, von der Schwester gegeben, auf Anordnung vom Arzt, aber das Anhängen Blutgruppengerecht geschieht durch die Pflege. Ist natürlich Geschmackssache. Aber auch bei der Blutgabe weiß manchmal die Pflege besser, ob der Patient jetzt 4 oder 6 EKs gehabt hatte am Ende des Intensivaufenthaltes..

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    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Zitat


    Original von Kuessner:
    Hallo Herr Schöffend,
    Danke für die Liste. Darf ich fragen, ob Sie die neue, benutzerfreundlichere Version auch zur Verfügung stellen könnten?
    Danke!
    H. Küßner

    Hätt`ich mir ja gleich denken können, dass Sie gleich die andere Version haben wollen, ist aber noch im Entwurfsstadium, wenn Sie also noch eine gute Idee dazu haben immer her damit...

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    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend