Haben seit einem dreiviertel Jahr bei uns im Hause eine Liste im Einsatz, die ich sozusagen als Probelauf gestartet habe (s. Anlage). Sie wird zur zeit layoutmäßig überarbeitet. Wir wollen diese überarbeitete Liste mit einem Nachbar-Krankenhaus zusammen in der Pflege beider Häuser einsetzen. Die Liste wird mehr oder weniger gut akzeptiert und war so manches Mal bei der DRG-Bewertung hilfreich.
Veränderungsvorschläge gerne erbeten.
Da Die liste in der aktuellen "Fieberkurve" des Patienten ist, hatte ich mich für das 1-Seiten-Prinzip entschieden, deshalb erscheinen die Diagnosen und Prozeduren auch etwas unübersichtlich, für die Pflege aber kaum ein Problem, da durch täglichen Umgang rasch ersichtlich ist, wo was ist. Bei der Überarbeitung stehen aber benutzerfreundlichere Aspekt im Vordergrund.
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Mit freundlichem Gruß
B.Schöffend
Beiträge von bschoeffend
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Zitat
Original von Tamino:
Vielen Dank für die Antworten. Von Herrn Schoeffend würde mich der Fortgang der Geschichte interessieren.
Gruß und Hellau, oder wie man hier sagt, Narri - Narro.
T. TrübenbachIch werde berichten
:bounce:
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Mit freundlichem Gruß
B.Schöffend -
Wir haben exakt den gleichen Fall gehabt und wie folgt abgerechnet:
1.Aufenthalt DRG O64Z
2.Aufenthalt(2Tage später) DRG O60D.Rechnung an Kasse.
Antwort der Kasse:
"Nach unseren Unterlagen handelt es sich hier um ein und den selben Behandlungsfall. Bitte nehmen Sie hier ggfs. die neueinstufung vor und korrigieren Sie Ihre rechnungsstellung entsprechend."Meines Erachtens war unsere Abrechnung korrekt, die Definition "ein und derselbe Behandlungsfall" kommt in der KFPV nicht vor, eine Wiederaufnahme wegen Komplikationen war es auch nicht, denn eine Geburt ist keine Komplikation frustraner Wehen.
Schau `mer mal....:defman:
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Mit freundlichem Gruß
B.Schöffend -
Also eine Regel gäbe es meiner meinung nach nur, wenn Sie eine vertraglich besiegelte dauerhafte Zusammenarbeit hätten.
Dass das andere Krankenhaus eine Rückverlegung wegen MRSA ablehnt, kann ich sogar verstehen,denn Sie haben auf dieser Staion ja offenbar ein erhebliches Problem. Außerdem je nach Keim ist ein MRSA ja hoffentlich irgendwann saniert!? 3 negative Abstriche Nasen Rachen Wunde im Abstand mehrerer Tage(?) belegen ja, dass der Patient "sauber" ist und einer Rückverlegung dürften keine Hindernisse mehr im Wege stehen.
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Mit freundlichem Gruß
B.Schöffend -
Sehe ich auch so, aber Sie sollten um 2Uhr 47 in`s Bett gehen?!
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Mit freundlichem Gruß
B.Schöffend -
[Hallo,
Zitathaben Sie schon die Vertragsverhandlungen für 2002 abgeschlossen, und existiert eine baserate für 2003?
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Ja haben wir beides: abgeschlossen und eine baserate, ich hoffe, Sie wollen jetzt nicht die baserate mit nebenabreden erfahren....ZitatIst das Ganze nicht Gesetz, und alle haben sich dran zu halten? Oder hab ich da was nicht richtig verstanden, oder unsere Verwaltung?
Ich glaube es ist nur die gesetzliche Möglichkeit verankert, am Optionsmodell teilzunehmen. Offiziell war ja im Oktober Fristende für die Optionsteilnahme.
Aber ich denke schon, dass die Zeiten härter werden, die ersten Geplänkel mit den Kostenträgern zeugen davon, bin mal gespannt, wenn auch die letzte Krankenkasse ihre Mitarbeiter geschult hat, dann werden sicher mehr von diesen Schreiben in`s Haus flattern. Alles in allem nutzen Sie die Zeit bis Sie einen Abschluss haben, um im Hause eine Deckungsgleichheit zwischen Dokumentation und Kodierung herzustellen, wenn das eh schon immer der fall war, umso besser...
Gruss
BS--
Mit freundlichem Gruß
B.Schöffend -
Als Optionshaus verschicken wir seid 3 Wochen Rechnungen und haben Gestern folgenden Brief bekommen(Siehe Anlage). Wie es sich für Partner gehört haben wir natürlich miteinander telefoniert. Inhaltlich gibt`s da ja viel zu sagen:
Kein MDK eingeschaltet
Auch (oder gerade) langjährige Nebendiagnosen können Relevanz für die Behandlung haben.
Ich denke der Hauptpunkt ist die Fallschwere bei einer Verweildauer unter der MVD von 9 Tagen.
So ein Schreiben ist sicherlich noch einmal ein Stiumulus, um auf eine "wasserdichte" Kodierung und Dokumentation hinzuweisen. Ich denke, dass wir hier einer MDK-Prüfung gelassen entgegen sehen können.
Das interessanteste an diesem Schreiben ist doch die Marschrichtung, die die Kostenträger einschlagen werden. -
Zitat
Könnten Sie die Anfrage mit dem Zitat zu den Stasi-Unterlagen mal anonymisiert zu faxen? (089-6794-2138)
muss ich freigeben lassen...ZitatGerade kleinere BKK´s zeigen (i.d.R.) eine bessere Zahlungsmoral
Scheint wirklich Bundesland spezifisch und regional völlig unterschiedlich zu sein, vielleicht auch abhängig, wie krankenhausbedürftig der Regionalchef ist, bzw. welche Krankenhausvorlieben er entwickelt hat???ZitatAnforderungen von GKV´s für den MDK werden bei uns auch nicht bearbeitet, MDK-Anfragen nur, swoeit die Umstände mitgteielt werden, die zu einer Auffälligkeit in diesem Einzelfall führen. Als Geheimnisträgern müssen wir in eigener Verantwortung prüfen, ob wir Daten offenbaren dürfen oder nicht.
Dito.ZitatDRG: Demnach ahben Sie ja die gleiche Situation. Haben Sie denn schon einen termin für die Verhandlungen?
Laut Zeitplan: Frist Regierungspräsidium Mitte Dezember, bis dahin müssen sich die Verhandlungspartner geeinigt haben.--
Mit freundlichem Gruß
B.Schöffend -
Zitat
Die Überprüfung von Dauer und Notwendigkeit der stationären Behandlung ist unverändert in einem Vertrag nach § 112 Abs.2 Nr.2 SGB V zu regeln. Diese Rechtsnorm hat auch über den 31.12.2002 hinaus Bestand.
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Schon klar, aber hier ist ausdrücklich nur der ärztliche Kurzbericht nach §112 SGB V vorgesehen und kein "ausführlicher ärztlicher Bericht mit detaillierten Angaben zur Häufigkeit der Visiten, Medikation,..., wie es die Barmer(um das Kind mal beim Namen zu nennen) bis vor einem halben Jahr bei uns gefordert hatte. Letztlich hat sie sich durch einen umfangreichen Schriftwechsel meinerseits dazu bewegen lassen diesen Formvordruck nach §112 zu akzeptieren.
In unserem Raum sind nicht AOK und Barmer das Problem, mit diesen beiden großen bei uns auch wichtigen "Leistungspartnern" kann man ganz gut reden.
Schwieriger sind bei uns (ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen) "die" Betriebskrankenkassen und die Knappschaft. Hier kursieren ziemlich ....(zutreffendes bitte eintragen) Anschreiben Zitat:" ...sind Sie zur Herausgabe der Unterlagen an uns verpflichtet. Wir verweisen hier auf das Urteil.... zur Herausgabe von Stasi Unterlagen...(Echt kein Witz).
Darüber hinausgehende Angaben nur nach MDK Anfrage durch diesen selbst (§275 SGB V), dies wird bei uns strikt so gehandhabt!ZitatTheoretisch sind wir ja auch Optionshaus, allerdings scheinen die GKV´s von einem Umstieg hier nicht so begeistert zu sein. Bis heute steht kein termin für die Pflegesatzverhandlungen, das mögliche Schiedsverfahren kann lange dauern, die Genehmigung bedarf weiterer Zeit. Haben Sie shon Ihre verhandlungen abgeschlossen?
Noch nicht endgültig, wir werden optieren, das ist klar. Die Budgetverhandlungen en detail sind aber noch nicht abgeschlossen.--
Mit freundlichem Gruß
B.Schöffend -
Zitat
Original von RITTER:
Hallo Herr Schöffend,
leider bin ich momentan mit meinen Äußerungen mehrfach hineingekommen...
zu der Vidierstufe des DRG-Workplaces:
Nach langen Diskussionen dürfen nur wir (d.h. das Medizin-Controlling ) die Vidierung in Zukunft durchführen (höchste Vidierstufe 20) Normalerweise wäre eine Steigerung der Prioritäten aufsteigend von Stationsarzt, Oberarzt, Medizin-Controlling sinnvoll,
wurde von ärztlicher Seite jedoch abgeschmettert. Grundsätzlich muß bei der vidierung jedoch klar sein, daß eine Änderung der Diagnosen und Prozeduren des Falles nach Vidierung und Rechnungsstellung (Freigabe wird weiterhin in EOFM und nicht über den Workplace erfolgen!)laut GWI nur nach erneuter Stornierung der Rechnung verändert werden kann! Damit ist man gegen unbefugte Änderungen sicher- hat aber einen gehörigen Aufwand bei der Änderung und Berichtigung von Daten.
Guter Vorschlag, aber es muss doch allen klar sein, dass die Leistungserbringer Ärzte Pflege zukünftig die Rechnung schreiben und damit potentiell viel Einfluss neben der Mehrarbeit haben werden, so ein "Machtinstrument" gibt man doch nicht freiwillig aus der Hand???!ZitatSeit Ihr sicher, daß ab dem 1.2003 alle wichtigen Daten wirklich schon bei der Abrechnung vorhanden sind.
Nein, aber wie soll es sonst gehen, vielleicht haben wir das Glück, dass wir einen Chefarztgenerationswechsel gerade fast abgeschlossen haben: 5 neue Chefärzte in den letzten 2 Jahren, da ist schon ein anderes Rollenverständnis zum teil da, aber auch Jugend schützt Manchen vor Torheit nicht...ZitatIch sehe trotz sorgfältiger Vorbereitungen unsererseits, eine Welle von Rückrechnungen an die KK in den ersten Monaten voraus.
Ich auch, aber die Kassen haben ein doppeltes Problem.ZitatAuch wir haben nach Servicepack 4 nun das Problem, wie bekomme ich die Daten des Kindes bei der Mutter nun zum Fall des Kindes.
Seit einem halben Jahr hören wir von GEBDAT, daß eine getrennte Erfassung des Kindes in Zusammenarbeit mit GWI eingerichtet werden wird.
Eine einmalige Dokumentation innerhalb der QS soll erfolgen, der Rest
soll automatisch in das Orbissytem übergeleitet werden. Wir warten...
Ich sehe daß wir alle die Daten per Hand überleiten werden.....
Keine tröstende Aussicht..
Überall das Gleiche, ich denke die Orbis Häuser müssen mit Druck in einer Art Netzwerk auftreten, ich weiß nicht ob das Orbis Anwendertreffen da das geeignete medium ist...??
Grüße
B. Schöffend--
Mit freundlichem Gruß
B.Schöffend -
Zitat
Original von DircWeber:
Hallo,wir haben leider dies mpositiven Erfahrungen noch nicht gemacht. Die GKV´s haben neue Gründe entdeckt, weshalb sie so nicht bezahlen müssen.
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Mich würde interessieren, welche Gründe die GKVen jetzt noch nach dem höchstrichterlichen Urteil noch zur Zahlungsverzögerung anführen könnten. Die Rechtslage ist doch ganz eindeutig??!!ZitatDie ganzen Fallmanagements haben damit ihre Grundlage verloren, die genau genommen nie bestand.
Als künftiges Optionshaus sind wir gespannt, wie ab 2003 die Strategie der GKV inklusive MDK mit erweiterten Rechten nach §17c KHEG
sich entwickeln wird.:uhr:
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Mit freundlichem Gruß
B.Schöffend