Beiträge von wolkenstein

    Verehrtes Forum,
    Mich interessiert Ihre Ansicht zur postinterventionellen i.v-Heparinisierung. Nach Entfernung thrombotischen Materials i.R. einer PTA empfhielt der interventionelle Radiologe dem Gefäßchirurgen eine 48stündige i.v.-Vollheparinisierung zur Vermeidung von arteriellen Thrombosierungen wegen Dissektion oder Intimaeinrissen. Mit dieser 48stündigen i.v.-Therapie kommt es regelhaft zum Erreichen der Verweildauer, die die Abrechnung der ungekürzten DRG-Fallpauschale ermöglicht. Der MDK-Arzt fordert hier regelmäßig eine nur 24-stündige i.v.-Heparinisierung und danach Umstellung auf subkutane Therapie und will einen Tag streichen, da die i.v.-Therapie über Gebühr ausgedehnt worden sei . Somit wünscht er die Hinnehmung eines deutlichen Abschlages. Es gebe keine Leitlinie, die die längere i.v.-Heparinisierung erfordere. Operateur: Es gebe auch keine Leitlinie, die eine kürzere Heparinisierung empfehle oder vorschreibe. Letztlich sei es Sache des Operateurs, zwischen Blutungs- und Thromboserisiko abzuwägen. Deswegen: Unerlaubte Einmischung des MDK in die Therapiefreiheit des behandelnden Arztes. MDK: Es stehen sichere Subkutan- (=ambulant) Alternativen zur Verfügung. Operateur: Mag sein, aber bei Blutungen kann bei i.v.-Heparinisierung mittels Protamin-Antagonisierung schneller und zielgerichteter reagiert werden, als bei Subkutan-Heparinisierung. Beide Ansichten haben etwas für sich. Gibt es im Forum schlagende Argumente für oder gegen das Vorgehen? Hat jemand aus dem Forum weitere Erkenntnisse.
    Für Ihre Meinungen herzlichen Dank.
    H.-P. Wolkenstein

    Frage: Gilt der MDK eigentlich als behördenähnlich? Kann nicht die Veröffentlichung der Daten nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangt werden? Gilt das nur für natürliche Personen oder auch für die in der Datei benannten juristischen Personen als (angebliche) Upcoding-Landesmeister mit Rückschluss auf den Chefarzt? Sowas machen die anderen MDK's doch sicher auch. Da kann man deutlich ablesen, daß es sich nicht um Unabhängigkeit in der Abrechnungsprüfung geht, sondern um handfeste komerzielle Interessen, den Krankenkassen "Benefits" zu verschaffen. Die "Defizits" dümpeln bei etwa 1-2 % dahin. Entlarvende Dokumente, die da nach wie vor im Cache bei Google, WayBack und Bing zu lesen sind, auch wenn die Quelle schon entfernt wurde. Und di Dschungeltrommel funktioniert auch. Auswertungen für jede Kassenart in Westfalen-Lippe quratalsweise seit 2008 einsehbar im Internet, AOK, IKK, BKK... Oh oh...
    Gruß H.-P. Wolkenstein

    Hallo MedCo_Dia,

    kommen Sie aus Baden-Württemberg? Baden-Württemberg ist nämlich "sepsisfreie Zone". Fälle sammeln,
    mit Hinweis auf das Vorhandensein der Kriterien, die die Fachgesellschaft an die Diagnosestellung anlegt,
    widersprechen und dann klagen.
    Grüße

    N'Abend,

    Zitat: möglicherweise steht uns nach langen Jahren wieder eine Ersatzvornahme ins Haus.

    ich frage mich, wieso dann viele Schulungsanbieter die üblichen DRG-Updates anbieten, wo sie doch eigentlich noch gar nichts darüber wissen können...
    Kann mich jemand aufklären?
    Soll ich mich anmelden oder lieber noch nicht? Kost ja auch was...

    H.P. Wolkenstein

    Hallo Forum,

    sitze gerade über folgendem Fall (2009)
    W, *01.05.1936, VWD 06.-27.12.

    HD C56
    ND J95.2 , N17.9, I50.14, T81.3, T81.4, B95.6 etc.
    OPS 5-543.2 (7.12.), 5-543.2 (7.12.), 5-469.20 (7.12.), 5-545.0 (16.12.)
    DRG N01C

    Wie man sieht, versehentliche Doppelerfassung der Omentektomie, bei korrekter einfacher Kodierung DRG N11A.

    Nach meinem Verständnis ist nach einer Omentektomie das Omentum weg. Hat jemand eine Idee, warum der Grouper die Doppelerfassung nicht \"nullt\"? Oder wird hier etwa auf die Restintelligenz des Kodierenden vertraut... :)

    Danke für Erklärungen
    (Def.-HB von hier zu groß für den Download, sonst hätte ich da schon mal geschaut)
    H.-P. Wolkenstein

    Hallo, mir schien diese Diskussion am Passenden, um auch eine Frage loszuwerden:

    Pat. mit eingestauchter medialer Schenkelhalsfraktur links (S72.01L) wird mit einer DHS (95 mm 2-Loch-Platte) versorgt. Zusätzlich Einbringen einer Großfragment-Spongiosaschraube (80 mm) + Unterlegscheibe parallel dazu.

    Kodierung
    5-793.5e L
    5-793.1e L

    Meine Frage:

    In den OPS-Hinweisen zur 5-79 liest man u.a.:
    [...]
    Eine Schraubenosteosynthese ist eine Osteosynthese, die nur mit Schrauben, ggf. mit zusätzlicher Unterlegscheibe, erfolgt.
    Eine Plattenostesynthese ist eine Osteosynthese, die mit Platten (sic!) und den dazugehörigen Schrauben, ggf. mit zusätzlichen Schrauben neben der Platte, erfolgt.
    [...]

    Sorry für die vllt. blöde Frage, aber w. o. beschrieben enthält die DHS ja eine Schrauben- und eine Plattenkomponente. Gilt sie daher als Plattenosteosynthese i. S. der OPS-Hinweise, bzw. bedeuten diese Hinweise, dass die zweite eingebrachte Großfragment-Spongiosaschraube, da sie ja neben (im übertragenen und im Wortsinn) der DHS eingebracht wurde, nicht zu kodieren ist ?

    Vielen Dank für Antworten
    H.-P. Wolkenstein

    P.S. Falls hier falsch, bitte gern verschieben

    Hallo Herr Voll,

    ich verstehe Ihren Einwand leider nicht (richtig).

    Zitat


    Original von Voll:
    Hallo Herr Hammerich und Herr Wolkenstein

    Bin nicht ganz einverstanden mit dem Gesagten und wollte noch gerne 3 Anmerkungen loswerden

    1) bei Trinkverweigerung im Rahmen eines Infektes wird m.E. die R63.3 (oder die R63.8 wenn es ausschließlich um das Trinken geht) als ND verschlüsselt und der ursächliche Infekt als HD. Ist anhand DKR D002f und D003i ziemlich eindeutig.

    Ein Infekt geht nicht ursächlich und regelhaft mit einer Nahrungsverweigerung / Trinkverweigerung einher, da stimmen wir doch überein ? Anders geschrieben sind Infekt und Nahrungsverweigerung rein formal nicht zwangsläufig vergesellschaftet.

    Zitat


    Der Ressourcenverbrauch spielt nur bei konkurrierenden Hauptdiagnosen eine Rolle. Infekt und Trinkverweigerung konkurrieren aber m.E. nicht (siehe oben genannte DKR).

    Vollkommen richtig, der Ressourcenverbrauch ist nur ausschlaggebend, wenn beide Diagnosen gleichermaßen als Hauptdiagnose in Frage kommen. Darum geht es in dem Beispiel von Herrn Hammerich aber nicht. Er möchte die R63.3 als HD kodieren, weil die Nahrungsverweigerung die stationäre Aufnahme begründete, der banale Infekt hingegen nicht. Als MDK würde man - sofern abrechnungstechnisch günstiger - jetzt eine Konkurrenzsituation der Diagnosen konstruieren und den Ressourcenverbrauch des Infektes als höherwertig einschätzen.

    Zitat


    2) wegen dem Vergleich mit der Schädelprellung: Es gibt keine Nummer für eine stattgehabte relevante mechanische Erschütterung des Kopfes, die für die \"Schädelprellung\" hergenommenen Nummer bezeichnen lediglich eine oberflächliche Verletzung der Haut, die durch Prellung entstanden ist. Von daher hinkt der Vergleich vielleicht etwas.

    S00.95 bezeichnet doch die Schädelprellung, von einer Hautläsion lese ich da nichts. Insofern kann man m. E. den Vergleich anführen. Oder wird es jetzt akademischer als ich dachte?

    Zitat


    3) wollte noch etwas zu den \"konsentierten Kodierempfehlungen\" sagen. M.E. wurden die nur innerhalb des MDK konsentiert. Sie haben keinerlei verbindlichen Charakter und sind nicht als Ergänzung der DKR anzusehen. Teilweise stehen sie m.E. im Widerspruch zu den DKR. z.B. die oben erwähnte Kodierrichtliche, die spätestens seit der Neufassung der D003i falsch ist.

    Konsentiert meinte: Zwischen MDK und FOKA (Deutsche Gesellschaft f. Medizincontrolling) konsentiert. Sie haben Recht: Keinerlei Verbindlichkeit.

    Gruß
    H.-P. Wolkenstein

    Hallo Herr Hammerich,
    warum sollte man die R63.3 in entsprechenden Fällen nicht als Hauptdiagnose verwenden dürfen ? Da Sie aber wohl mit Kindern zu tun haben, sollten Sie die Exklusiva bei R63.3 beachten:
    Ernährungsprobleme beim Neugeborenen sind unter P92.-,
    Fütterstörungen nichtorganischen Ursprungs beim Kleinkind mit F98.2
    zu kodieren.

    Ansonsten noch die (konsentierte) Kodierempfehlung beachten:
    Kann R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung bei (Klein-) Kindern bei den Diagnosen einer Gastroenteritis (Brech-Durchfallerkrankungen) als Nebendiagnose angegeben werden ?
    Die zusätzliche Kodierung von R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung ist nicht sachgerecht, da es sich um ein Symptom handelt, das im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Erkrankung vergesellschaftet ist. Nur wenn ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung darstellt, kann es als Nebendiagnose verschlüsselt werden (DKR D002f und DKR D003d).
    Aber die kannten Sie ja wohl schon.

    Wenn Ihre Dokumentation des Aufnahmegeschehens also passt, so bin ich der Ansicht, dass eine Nahrungsverweigerung nicht regelhaft kausal auf einen banalen Infekt (ausgen. Gastroenteritis, etc.) zurückzuführen also keine typische Folge davon ist und insofern ein eigenständiges Problem darstellt, dass in Ihrem Falle die Indikation zur stationären Aufnahme begründet.

    Gruß
    H.-P. Wolkenstein

    Hallo, wegen der einseitigen Erweiterung von Definitionen haben wir hier im Süden Probleme mit der Kodierung der Sepsis: Trotz positiver Blutkulturen plus SIRS-Kriterien sei die Kodierung nicht möglich, da ein typisches Sepsismanagement nicht erkennbar wäre und der Pat. nicht intensivmedizinisch behandelt wurde. Damit fehle - jetzt kommts - die Grundlage für die Inanspruchnahme des Sepsiscodes, z.B. A41.51... Der ICD-Kode erlaubt ja keine Unterscheidung zwischen Sepsis und schwerer Sepsis... Kennt ihr das Problem auch ?

    Gruß
    H.-P. Wolkenstein

    Guten Tag,

    vielleicht hilft ein Zitat weiter

    […]
    \"Trolle bewegen sich vor allem in Diskussionsforen und Newsgroups, aber auch in Wikis und Chatrooms, auf Mailinglisten und in Weblogs.

    Ziel eines Trolls ist es, Diskussionen auszulösen, nur um zu diskutieren, Menschen mit anderer Meinung zu diskreditieren oder eine Diskussion zu sabotieren, indem er eine unangenehme Atmosphäre schafft. Dabei muss der Troll nicht wirklich am Thema interessiert sein, sondern möchte Reaktionen provozieren, […].

    Während einige bei derartigen Beiträgen vor allem den Wunsch zur Störung sehen, sehen manche Trolle sich selbst als Warnende, die auf gekonnt subtile bis provokante Art auf Missstände hinweisen und etwa ein Forum vor der Übermacht einer einseitigen Meinung bewahren.[…]

    ich sehe hier auffallende Parallelen. @admins Ich schlage vor, den Threat zu schließen (Aber bloß nicht die Beiträge löschen, sonst schreit wieder einer nach Grundrechts-Beugung)

    Grüße
    H.-P. Wolkenstein