Beiträge von wolkenstein

    Hallo D. Duck,

    Zitat


    Original von D. Duck:
    ... ist davon auszugeher, dass es einen Lehrfilm zu diesem an sich ja sehr spannenden Thema nicht gibt. Mir ist keiner bekannt.

    Kennen Sie etwa nicht:
    Code-Mare on Elm-Street und
    Der Coder mit der Peitsche ?

    Die garantieren kurzweilige Abende.

    Gruß
    H.-P. Wolkenstein

    Hallo, liebes Forum,

    wir haben hier Schwierigkeiten bei folgendem Fall:

    60 J, m., Marcumarpat., Alkoholbedingter Sturz 2 Tage vor Aufnahme, Entwicklung eines Hb-relevanten Hämarthros.

    Wie sehen Sie die Kodiersituation ?
    HD Alkoholabhängigkeit oder HD Hämarthros?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Gruesse
    H.-P. Wolkenstein

    Guten Tag, Forum,
    folgenden kardiologischen Falles brachten unsere Internisten mit:

    I47.1 Supraventrikuläre Tachykardie
    E04.9 Nichttoxische Struma, nicht näher bezeichnet
    E13.90 Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus ohne Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
    E79.0 Hyperurikämie ohne Zeichen von entzündlicher Arthritis oder tophischer Gicht
    I10.00 Benigne essentielle Hypertonie: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise
    I48.10 Vorhofflimmern: Paroxysmal
    N18.82 Chronische Niereninsuffizienz, Stadium II

    ergibt die F71B bei Pat m, 64 J., VWD 8 Tag, E-Grund 01

    I47.1 Supraventrikuläre Tachykardie
    E04.9 Nichttoxische Struma, nicht näher bezeichnet
    E11.20 Nicht primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-2-Diabetes] mit Nierenkomplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
    E79.0 Hyperurikämie ohne Zeichen von entzündlicher Arthritis oder tophischer Gicht
    I10.00 Benigne essentielle Hypertonie: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise
    I48.10 Vorhofflimmern: Paroxysmal
    N18.82 Chronische Niereninsuffizienz, Stadium II

    ergibt die F71D bei Pat m, 64 J., VWD 8 Tag, E-Grund 01

    Der einzige Code (mal unabhängig davon, welcher kodiertechnisch richtig sei), der die jeweilige DRG modifiziert, scheint der Diabetes-Code zu sein.
    Interessant ist, das sowohl E11.20 als auch E13.90 einen CC von 2 tragen. Unser Medizincontroller und ich verstehen nur nicht, wie es zu so divergenten Ergebnissen kommen kann, zumal die E11.20 der spezifischere Code ist und daher u.E. verwendet werden muss. Weiß jemand Rat oder hat eine Erklärung für dieses Phänomen ?

    Zusätzlich stellt sich uns die - weniger wichtige - Frage der *N08.3-Kodierung. Eine i.v.-Flüssigkeitstherapie wurde zur \"Bewässerung\" durchgeführt, Krea und Harnstoff waren erhöht und wurden kontrolliert. U.E. rechtfertigt das die Kodierung der N18.82. Der MDK meint aber, diese dürfe nicht kodiert werden, man hätte das mit der *N08.3 darstellen müssen. Wie sehen Sie das ?


    Vielen Dank im Voraus
    H.-P. Wolkenstein

    Hallo Forum,
    oh, oh oh die ambulante ABrechnung wird immer mehr interessant.
    Folgender Fall: Metallentfernung bei einem 16 jährigen Jungen. Die Ambulanzkarte wird mit 400Eur irgendwas als ambulante Operation abgerechnet. Darauf fehlen allerdings die erbrachten Röntgen- und Laborleistungen (bedeutet: nicht berechnet). Im Kis läuft der Bursch als 1 mal rein vorstationär (da wurde die entsprechende Pauschale berechnet und bezahlt) und dann nochmal als vollstationär für 2 Tage (dafür wurde die zugehörige DRG mit Abschlag abgerechnet). Wir haben ein und denselben Fall also dreimal ohne Probleme mit ein und derselben KK abgerechnet. Das ist ja hahnebüchen, sowohl von uns als wie auch von der KK. Hat bisher keiner gemerkt. Und es hat auch wohl keiner absichtlich gemacht. Wir werden jetzt den vor- und den stationären Fall stornieren und der KK gutschreiben. Hoffentlich lynchen die uns nicht. Und ich kann nicht mal sagen, ob daß ein Einzelfall ist.

    H.-P. Wolkenstein

    Houston, wir haben ein schwerwiegende Problem

    Hallo Forum,

    nach einer Privat-Watsche durch den Herrn Admin vom September wegen einer Klinigkeit, traue ich mich jetzt wieder, und hoffe das geht klar.

    Nachdem ich auf den neuen Bereich zur ambulanten Abrechnung aufmerksam geworden bin, habe ich auch bei uns mal nachgeforscht. Ich bin auch sofort fündig geworden: Keiner kennt sich aus, die ambulanten Rechnungen enthalten oft nur einen Bruchteil der tatsächlich erbrachten Leistungen, ambulante Opeationen werden über die Privatambulanzen abgerechnet und, man list und staunt,viele Ambulanzpatienten werden überhaupt nicht in Rechnung gestellt, ein (geringer) Teil dafür stationär un ambulant zweimal berechnet und bezahlt. Zwar aus (unserem) Unvermögen, aber falsch. Wir klauben das gerde auseinander... Patientin mit Ausschabung einmal DRG und zusaätzlich ambulante OP - beides abgerechnet, beides bezahlt. Das kann nicht richtig sein. Unsere Organisationsfehler scheinen auf der Hand zu liegen, die Krankenkasse der beschriebenen Patientin hat aber wohl mindestens dasgleiche Problem.

    H.-P. Wolkenstein

    Good evening D. Zierold
    wüsste nicht, wer mich köpfen können könnte. Hier die Version vom 18.08. for all. Wieso nicht ?
    H.-P. Wolkenstein

    Zitat


    Original von D.Zierold:
    Halli - hallo
    ja es gibt Vor-vor-vor-vor-vor-Versionen. Die sind aber so geheim, das man geköpft wird, wenn man sie weiterreicht. :erschreck:

    N\'Abend,

    Folgende Konstellation: Stationär liegender Privatpatient (Wahlleistung Chefarzt) bekommt vom Chefarzt (der über eine entsprechende \"Zulassung\" verfügt) physiotherapeutische Behandlung verordnet. Diese Behandlung wird im Rahmen des stationären Aufenthaltes vom physiotherapeutischen Funktionsbereich des Krankenhauses erbracht. Meine Frge lautet: Kann die erbrachte Leistung vom Chefarzt separat zur DRG liquidiert werden ?
    Anschlußfrage: Könnte das Krankenhaus diese Leistung bei Privaten separat liquidieren ?

    Falls jemand eine Antwort darauf weiß, wäre ich dankbar (wenn irgnd möglich, wäre ein Hinweis auf zitierfähiges \"Lesematerial\" willkommen).

    Grüße
    H.-P. Wolkenstein