Beiträge von dirkmarachi

    liebes forum,

    folgender fall:
    fünfjähriges kind mit akuter appendizitis aufgenommen, mutter sozusagen anbei.

    jetzt fordert die krankenkasse (in diesem fall die aok) eine gesonderte schriftliche medizinische begründung, wieso die mitaufnahme erfolgte.
    die \"normale\" kodierung der begleitperson mit der z76.3 ist erfolgt und am aufnahmetag der krankenkasse übermittelt worden (natürlich in verbindung mit der kodierten appendizitis des kindes).

    ist diese vorgehensweise auch andernorts üblich?
    und überhaupt erforderlich?
    gesetzlich irgendwo hinterlegt?

    mit liebem gruss aus dem eiskalten norden,
    dm

    meine frage:
    gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen zeitrahmen, in der die aufnahme und entlassungsdaten vom krankenhaus den krankenkassen übermittelt werden müssen.
    der hiesige krankenhausträger (öffentlich, land niedersachsen) schreibt uns vor, innerhalb von drei tagen die daten übermitteln zu müssen.
    abgesehen von den zeitlichen schwierigkeiten würde auch die kodierqualität unter einer solchen vorgabe leiden.

    bitte um kurze rückantwort, wenn möglich an folgende emailaddresse: dirkmarachi@aol.com

    vielen dank