Hallo,
der Mehrleistungsabschlag ist betriebswirtschaftlich begründet und hat nichts mit einem großzügig gewährten Rabatt oder gar einem den Krankenkassen einzuräumenden Skonto zu tun.
Grundgedanke ist, dass die Leistungserstellung X mit bestimmten Durchschnittskosten verbunden ist. Bei der Erstellung von Leistungen X+n, also bei Mehrleistungen, machen sich sogenannte Skaleneffekte bemerkbar – mit der Folge, dass die Durchschnittskosten pro Leistung sinken.
Anders ausgedrückt: Die Herstellung von 800.000 Waschmaschinen verursacht Durchschnittskosten pro Waschmaschine von 200,00 Euro. Die Herstellung von 1.000.000 Waschmaschinen lässt die Durchschnittskosten pro Waschmaschine auf 195,00 Euro sinken. Die Massenproduktion von zahlreichen Konsumgütern ist der Grund für einen Preisverfall“ dieser Konsumgüter.
Ob und inwieweit der beschriebene Effekt auf die stationäre Krankenhausversorgung übertragen werden kann, ist hochgradig strittig. Es gibt eine Reihe von Krankenhausleistungen (Endoprothetik), bei denen der Skaleneffekt beobachtet werden kann. Es ist sicher kein Zufall, dass gerade die Hüft- und Knieendoprothetik mit hohen Fallzahlen besonders interessante Objekte der Integrationsverträge gewesen sind. Es gibt aber auch viele Krankenhausleistungen, bei denen der Skaleneffekt nicht vorliegt oder nicht vorliegen kann. Es muss sich dabei keineswegs nur um die Versorgung von Schwerstbrandverletzten oder um die Transplantationschirurgie handeln. Eine pauschale, auf nahezu alle Mehrleistungen aller Krankenhäuser bezogene Abschlagsregelung ist daher nicht unbedingt „fair“ und sachgerecht. Ob der Gesetzgeber sich bei seiner 30 %-Regelung auch von diversen Schiedsstellenentscheidungen außerhalb Niedersachsens – Gruß an den VKD – hat leiten lassen, bleibt unbekannt.
Gruß
Der Systemlernende