Guten Tag Herr Scholze,
die mir bekannten IV-Verträge sind in der Tat (zunächst) bis zum 31.12.2006 befristet. Die Vertragsparteien müssen sich also Ende des Jahres 2006 entscheiden, ob diese Verträge - auch ohne die dann nicht mehr existierende Anschubfinanzierung - weitergeführt werden sollen. Es gibt kritische, interessierte Stimmen, die behaupten, dass viele der heute bestehenden IV-Verträge den 31.12.2006 nicht überleben werden. Ich sehe das anders.
Die IV-Verträge auf der Basis des § 140 SGB V können bereits jetzt schon als Einzel- oder Direktverträge bezeichnet werden. Entscheidend ist aber wohl, und darauf zielen die von Ihnen Literaturhinweis ab, dass nach Abschluss der Konvergenzphase im Krankenhausbereich (Ende 2009) neue, andere Vertrags- und Vergütungsformen wirksam werden könnten.
Die jetztige Phase der IV-Verträge dient also dazu, auszuprobieren, ob diese Form der Vertragsgestaltung nach 2009 regelhaft und bindend zum Einsatz kommen kann. Sollte dies zu kommen, könnte das zur Konsequenz haben, dass Einkaufsmodelle der Krankenkassen Platz greifen, eine Abkehr von der bishrigen Form der Krankenhausplanung erfolgt, der landesweite Basisfallwert zur Orientierungsgröße wird oder das Verhandlungsprinzip der KK \"Einheitlich und Gemeinsam\" aufgehoben wird. Der Phantasie sind fast keine Grenzen gesetzt, auch weil der Gesetzgeber es bislang bewusst vermieden hat, klare Aussagen über die Zeit nach dem 31.12.2009 zu machen.
Gruß
Der Systemlernende