Hallo Herr Scholze,
hier noch einige Hinweise zum Thema \"Schonbetrag und Kappungsgrenze\".
Nach dem KHEntgG beginnt im Jahre 2005 bekanntlich die sogenannte Konvergenzphase, also der Einstieg der Anpassung der bisherigen krankenhausindividuellen Basisfallwerte an den landesweiten Basisfallwert. Zu diesem Zwecke werden die Krankenhäuser, die mit ihrem krankenhausindividuellen Basisfallwert (BFW) unterhalb des Landesbasisfallwertes rangieren, eine Budgeterhöhung im Umfang von 15 % der Differenz zwischen BFW und LBFW erhalten. Bei den Krankenhäusern, die einen BFW oberhalb des LBFW aufweisen, erfolgt die gegenläufige Entwicklung. Das kann juristisch fundiert im KHEntgG (insbesondere § 4 Abs. 5 ff) nachgelesen und hoffentlich verstanden werden.
Insbesondere auf Betreiben der Bundesländer, die offenbar die Befürchtung hatten, dass die Hochleistungs- und Spezialkrankenhäuser durch diese Anpassung in große Probleme geraten könnten, ist mit dem 2. Fallpauschalenänderungsgesetz - Ende letzten Jahres - eine Schutzvorschrift ergangen. Die Anpassung (Budgetabsenkung) darf demnach 1 % des Budgetvolumens nicht übersteigen. Da nun bei Wirksamwerden dieser Schutzregel keine gleichmäßige Umverteilung der Budgets zwischen den Krankenhäusern eines Landes mehr sichergestellt ist - es wird weniger an Budget abgeogen als auf der anderen Seite an Budgeterhöhung zu elsiten ist - und das Ausgabenvolumen allein aufgrund dieser Tatsache ansteigt, was wiederum den Grundsatz der Beitragssatzstabilität gefährdet, muss der LBFW angepasst werden. Der LBFW darf nur so hoch sein, dass er die ausgabenneutrale Umverteilung - unter Berücksichtigung des 1%igen Schutzes sicherstellen kann. Er wird also infolgedessen gekappt.
Es gibt nun im wesentlichen zwei mathematische Modelle, wie dieser Kappungsbetrag bzw. der LBFW nach Kappung ermittelt werden kann. Durchgesetzt hat sich offenbar das sogenannte iterative Verfahren, welches aber lieber ein anderer Forumsteilnehmer erklären sollte.
Ich hoffe, halbwegs verstanden worden zu sein.
Gruß
Der Systemlernende