Hallo Herr Horndasch,
hallo Forum,
Ihre Schilderung in Bezug auf das Verhalten der Krankenkassen ist schon interessant.
Zum Ersten: Eine Vereinbarung, welche die Vergütung zum Einkaufspreis vorsieht, entspricht dem Kostenerstattungsprinzip in reinster Form, welches von den den Krankenkassen sonst stets (und durchaus mit einer gewissen Berechtigung) angeprangert wird. Aber es mag vielleicht und gerade bei den Blutgerinnungspräparaten eine sinnvolle Lösung sein.
Zum Zweiten: Die Forderung der Krankenkassen, die Abgabe der Blutgerinnungspräparate mit einem Nachweis (wahrscheinlich mit \"Brief und Siegel\") und mit der Einzelrechnung zu belegen, geht aber wohl doch, trotz der natürlich regelhaft hohen Kosten, über das Ziel hinaus. Ein derartiges Verhalten muss von tiefem Mißtrauen geprägt sein und könnte prinzipell auf eine ganze Reihe von Zusatzentgelten ausgeweitet werden. (\"Ist wirklich die Leistung des ZE2007-19 dem Patienten zugute gekommen ?\")
Gruß
Der Systemlernende