Hallo Forum,
eine Frage in die selbe Richtung.
Das neue Gesetz was uns beschert wurde, hat ja unmittelbare Auswirkungen auf die Abrechnung der Überlieger zum Jahreswechsel in 12 Tagen.
Da ist der Ab-/Zuschlag wegen Verlängerung der Konvergenzphase:
Dieser wird ja bereits für die Überlieger fällig. Interessant, weil in
Hessen ja bisher in der Regel nach Aufnahmen vereinbart wurde.
Der weiterlaufende Zuschlag zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen
wird doch sicherlich unter Einbezug des Ab-/Zuschlages wegen Verlängerung der Konvergenzphase berechnet.
Viele Grüsse