Hallo Sonoopy,
irgendwie kann ich Ihrem Beispiel nicht ganz folgen....
In 2004 gibt es ja keine Konvergenzanpassung - ist Budgetneutral.
In 2005 liegt die Obergrenze (Kappungsgrenze) bei 1,0 % (in 2006 bei 1,5%). Dieser Prozentansatz wird ja auch nicht vom Gesamtbudget berechnet, sondern zwischen der Differenz des DRG-Erlösvolumens (=ihre Summe der Bewertugnsrelationen multipliziert mit den landesweiten Basisfallpreis) und dem veränderten Ausgangswert (also \"Grundbudget\" abzüglich Zusatzentgelte und individuell zu verhandelnde DRG´s gem. § 6, incl. Veränderugnsrate, zusätzliche Lstg. usw. (vgl § 4 KHEntG)).
Zu ihrer konkreten Frage (umgekehrter Fall) sollte das DRG ERlösvolumen also über Ihren veränderten Ausgangswert liegen, so konvergiert Ihr Budget nach oben, und zwar um 15% für 2005 und 23,5% für 2006.
Also bei Ihrem Beispiel Differenz zwischen den beiden \"Meßgrössen\" = 10 Mio €, hiervon 15% (2005) = 1.500.000 € (wwobei dies wirklich ein sehr konstruiertes Beispiel ist).
Ich hoffe etwas geholfen zu haben
Grüsse aus Bad Wildugnen
J. Raddatz
:sonne: