Beiträge von Erlösminimierer

    Hallo Merguet,

    ich hatte es fast befürchtet, dass ich mich hier vertue. Wenn sie aber den Begriff \"Aderlass\" mal durch Google jagen oder im Pschyrembel suchen, werden sie immer wieder auf die Venae sectio stossen. >>> Vielleicht inzwischen veraltete Vorgehensweise für den Aderlass?

    Hierauf habe ich meine Schlussfolgerung abgeleitet, natürlich nicht in böser Absicht.

    Schönes Pfingstwochenende

    Martin Wittwer

    Hallo Herr Rembs,

    ich habe keinen E-Bericht vorliegen. Ich weiss nur vom weiterbehandelnden Hausarzt, dass die Patientin keine bekannte chronische Niereninsuffizienz hat bzw. hatte und ihm im Entlassungsbericht auch nichts gegenteiliges mitgeteilt wurde.

    Der Hausarzt hat bei uns angerufen, da die Patientin mit unserer Anfrage bei ihm aufgetaucht ist. Sie hatte sich hilfesuchend an ihren Arzt gewandt, weil auch ihr selbst die Erkrankung nicht bekannt war und auch im KH nicht kommuniziert wurde.

    Den Verlauf hat mir ein MDK-Arzt anhand der 301-Daten, die mir vorliegen, beispielhaft aufgezeigt, soll heißen wir nehmen zum momentanen Zeitpunkt an, gestützt auch auf die Aussagen der Hausarztes und der Versicherten, dass sich die Geschichte so darstellen muss (wir nehmen dies zu Gunsten des KH bisher an, dass sie sich die Niereninsuffizienz nicht nur ausgedacht haben, sondern tatsächlich Komplikationen mit der Kodierung darstellen wollen).

    MFG
    Martin Wittwer

    Hallo Zusammen,

    grds. sollte die Phase B inzwischen in allen Häusern in Krankenhausbehandlung umgewandelt worden sein. Es könnten jedoch theoretisch immer noch Kliniken rumgondeln, die Leistungen der Phase B im Rahmen ihrer Vereinbarung als Rehaklinik erbringen (sollte aber wirklich nur noch die Ausnahme von der Ausnahme sein :-)).

    Also erfragen, auf welcher vertraglichen Basis ihre Frühreha Phase B fusst.

    Rehavereinbarung > kein Abschlag
    Vertrag n. Krankenhausrecht §109 > Verlegungsabschlag

    Einfach mal die Klinik oder den zuständigen KK-Verhandler für dieses Haus interviewen.

    MFG
    Martin Wittwer

    Hallo Medconam,

    ich hätte eventuell etwas für Sie! Hängt jedoch schwer davon ab, wie der Aderlass durchgeführt wurde.

    Bei chirurgischer Eröffnung einer Vene (gem. Pschyrembel: \"Aderlass\" = Venea sectio) bzw. operatives Einbringen eines Katheters steht der Code:

    5-399.4 Operative Einführung eines Katheters in eine Vene
    Inkl.: Venae sectio

    zur Verfügung. Habe auch in den DKR keine Ausschlüsse finden können.

    Sollten Sie den Patienten jedoch \"nur\" angepickst haben, wie z.B. bei einer Blutentnahme, kann ich auch nur mit den Achseln zucken.

    Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen und bin nicht wieder völlig an der Thematik vorbeigerauscht. :rotwerd:

    MFG
    Martin Wittwer

    Hallo Forum,

    ich habe mein Problem mit den Niereninsuffizienzen weiter eingegrenzt und stolpere jetzt über ein entsprechendes Kodierproblem.

    Die ursprünglich geschilderten Fälle scheinen nunmehr tatsächlich keine Fälle zu sein, die mit chron. Niereninsuffizienz im KH aufgenommen werden, sondern vielmehr durch die eigentliche Therapie im KH (Medikationen, Wasserausschwemmung bei Dekomp. Herzinsuff.) entsprechende Reaktionen der Niere aufgrund der Mehrbelastung entwickeln. Bei Entlassung ist der Befund wieder so stabil, dass nicht einmal der weiterbehandelnde Arzt zur weiteren Beobachtung der Nierenfunktion angehalten wird (z.B. Entlassungsbericht).

    Für mich stellt sich nunmehr die Frage, ob in diesen Fällen die chron. Niereninsuffizienz überhaupt der richtige Kode ist.

    Käme hier nicht eher einer der Kodes:

    N 99.0 - Nierenversagen nach ärztlicher Maßnahme
    N 17.8 - sonstiges akutes Nierenversagen
    N 17.9 - Akutes Nierenversagen nicht näher bezeichnet

    in Frage, um diese akuten Reaktionen auf die Therapie darzustellen? Oder liege ich jetzt vollkommen daneben?

    Vielen Dank für hilfreiche Hinweise bereits im Voraus.

    MFG
    Martin Wittwer

    Hallo Herr Mautner,

    vielen Dank für ihren sehr qualifizierten Beitrag. Eigentlich hätte ich angenommen, dass ein Mediziner der die Fachbezeichnung Internist trägt wissen müsste, dass Nierenschädigungen nicht ausschließlich auf fehlende Flüssigkeitszufuhr zurückzuführen sein müssen. Denkbar sind auch Vergiftungen, Schäden durch Medikamente oder Traumata. Und ich halte es durchaus für sinnvoll 99 oder 999 Mitglieder anzuschreiben, wenn dann beim 100.ten oder 1000.ten herauskommt, das ein Fremdverschulden vorliegt und z.B. die Berufsgenossenschaft oder ein Haftpflichtversicherer die Kosten für eine Dauertherapie (z.B. Dialyse) übernehmen muss und so die Versichertengemeinschaft der GKV entlastet wird.

    Übrigens trage ich das Pseudonym \"Erlösminimierer\" und nicht \"Erlösoptimierer\", das jedoch nur am Rande. Übersehen haben Sie vielleicht vollständig, dass ich alle meine Posts mit Vor- und Zunamen unterschreibe.

    MFG
    Martin Wittwer

    Hallo Mr. Freundlich,

    in der Kodierrichtlinie P005d sind als Einmalcodes die 8-01 (Applikation von Medikamenten) gelistet. Wenn man sich den OPS 8-01 anschaut, findet sich die Chemo zwar als Exklusiva, jedoch ist bei der entsprechenden OPS z.B. 8-542 folgender Hinweis zu finden:

    Hinw.:
    Dieser Kode ist zu verwenden bei subkutaner oder intravenöser Chemotherapie mit 1-2 Medikamenten als Eintages-Chemotherapie
    Jeder Therapieblock (ein - oder mehrtägig hintereinander) ist einmal zu kodieren. Bei einer Serie von Chemotherapiegaben an mehreren, nicht aufeinander folgenden Tagen (z.B. Tage 1, 8, 15) ist jeweils erneut zu kodieren

    Letztendlich haben wir beide Recht. Bei Behandlung an jeweils aufeinanderfolgenden Tagen > ein Code, bei Pausen > mehrere Codes.

    In Sachen operative DRG´s gibt es natürlich auch Ausnahmen zur Regel, aber bei Dingen wie Hysterektomien, offene Gallen usw. würde ich definitiv nicht an der uGVD rumbasteln.

    Ansonsten bin ich natürlich happy, dass mir auch mal wieder jemand zustimmt. :biggrin:

    Bis die Tage
    Martin Wittwer

    Hallo Herr Heller,

    auch ich kann ihnen sehr gut nachfühlen und bin mir durchaus bewusst, mit was für Dingen sie sich stellenweise herumschlagen müssen. Hierzu vllt einige Erklärungsversuche für \"Fehlleistungen\" einzelner Kassenmitarbeiter:

    Unser Kodierungsssystem macht es dem durchschnittlichen Kassenmitarbeiter nicht einfach, Abrechnungsfälle zu beurteilen. Das beste Beispiel sind hier die OPS.

    a) nur signifikante Prozeduren dürfen auftauchen (was ja nicht schuld der KH ist) > oft ergibt sich daraus der trügerische Eindruck für den Sachbearbeiter, dass tagelang nichts gemacht wurde.

    b) Einmal-Codes > eine Leistung wird am ersten Tag verschlüsselt (z.B. Chemo-Therapien) werden tatsächlich aber über die gesamte VWD erbracht. An welchen Tagen bzw. wie lange behandelt wurde bleibt im Dunkeln.

    Nahezu alle Fälle sind mit allen möglichen und unmöglichen ND gespickt (selbst wenn noch nicht einmal kostenrelevant). Dies hat zur Folge, das dem Kassenmitarbeiter so gut wie keine Möglichkeit bleibt, Fälle mit großem Mitteilungsbedürfnis des KH und solche mit tatsächlichen Komplikationen oder erschwerenden Begleiterkrankungen zu trennen. Das heißt eine selbständige \"Sortierung\" in Sachen Verweildauer, nach gerechtfertigt und fraglich ist nur schwer möglich.

    Also bleibt nur, um die schwarzen von den weißen Schafen zu trennen, entweder nen \"blöden\" Brief zu schreiben, was sehr oft den Eindruck von Imkompetenz erweckt oder den MDK zu bemühen, um sich seiner Sache sicher zu sein.

    Ich persönlich kann ihnen auch versichern, dass ich bei den meisten operativen DRG´s auch ganz die Finger von der UGVD lasse, da ich der Auffassung bin, dass die MVD nicht nur aus Jux und Dollerei zustande kam.

    Anders sieht es mit Eingriffen aus, die durchaus auch ambulant durchführbar sind oder den diagnostischen DRG´s.

    Was mich hier am meisten stört ist, dass inzwischen in vielen Fällen nicht die post-op bzw. post-diagn. VWD die UGVD sprengt, sondern vielmehr der prä-op bzw. -diagnostische (selbst bei elektiven Geschichten) Tag das Zünglein an der Waage ist. Und das kann nicht einfach so hingenommen werden.

    Oder das regelmäßig Leistungen die auch ambulant erbracht werden können - und die Kasse noch nicht einmal zwingend auf ambulante Erbringung drängt- dann auch grds. über UGVD behandelt werden.

    Und auf die \"heiligen Kuh\" gehen wir besser gar nicht erst näher ein, da ich weder die eine noch die andere Seite hier erst auf dieses schmale Brett bringen möchte.

    MFG
    Martin Wittwer

    Hallo Hr. Schaffert,

    vielen Dank für die philosophische Aufklärung 8) ! Und ich kann ihnen versichern, dass ich vollkommen auf dem Teppich bin. Ich lege großen Wert darauf, auch weiterhin in diesem Forum als fairer Gesprächspartner wahrgenommen zu werden. Es war auch nicht meine Absicht, zu verallgemeinern, sondern habe vielmehr Dinge dargestellt, die mir immer wieder begegnet sind in meiner langjährigen Tätigkeit in Sachen Krankenhaus- und Rehaabrechnungen. Und glauben sie mir, Sie würden sich schütteln!

    In Sachen MDK möchte ich jedoch durchaus komplett ausschließen, dass jemals ein Gutachten geschrieben wurde, in dem bei einem pauschalierten Entgelt mit einer (früher) GVD von knapp 30 Tagen / heute MVD 20; OGVD 30 Tage, auf eine Entlassung am 10.Tag gedrängt wurde. (dieser Hinweis im speziellen auch auf den Post von Hr. Heller)

    Grds. muss ich hier aus meiner langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem MDK für diesen eine Lanze brechen. Der Medizinische Dienst ist nicht der Handlanger der Kassen, wie er oft dargestellt wird. Ich habe mit zig Gutachtern zusammengearbeitet, die großen Wert auf eine korrekte und kompetente Beurteilung der Dinge gelegt haben. Ein sog. \"Wunschgutachten\" wäre da überhaupt nicht möglich gewesen, selbst wenn ich (was ich jedoch nicht tue) es darauf angelegt hätte. Vielmehr wurde ich immer sehr gut beraten und auch mal mit Sätzen wie \"das ist Blödsinn, solche Fälle brauchen sie mir gar nicht mehr vorlegen\" etwas in meinem Tatendrang gebremst.

    Das es da auch andere Fälle geben mag, kann ich natürlich nicht ausschließen, sind mir bisher jedoch nicht begegnet (auf Holz klopf).

    Darüber hinaus kann es für eine seriös arbeitende Krankenkasse auch nicht erstrebenswert sein, \"Luftgutachten\" einzufordern, die dann in 2. oder 3. Instanz doch nur noch Schall und Rauch sind. Wir haben tatsächlich besseres mit unserer Zeit anzufangen.

    Sollte mein Beitrag polemisch gewirkt haben möchte ich mich dafür tatsächlich entschuldigen.

    In Sachen Rechtssprechung kann ich ihnen jedoch nicht zustimmen. Ich habe schon lange von keinem -vor allem in höchster Instanz- kassenfreundlichen Urteil mehr gehört. Und meinem sehr ausgeprägten Rechtsempfinden nach hat vieles was passiert nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Ich bin wie ich an dieser Stelle nochmals wiederholen muss kein Hardliner, der grds. immer versucht irgendwo Euros herauszuschinden wo es nur geht. Mir geht es tatsächlich um Fälle, wo ein Mehrerlös keine Rechtfertigung findet, außer einer scheunentorgroßen Lücke in den gesetzlichen Regelungen. Ich habe schon Sozialgerichtsfälle verloren, die nie hätten verloren gehen dürfen, wenn unsere Rechtssprechung tatsächlich was mit Gerechtigkeit zu tun hätte.

    Abschließend möchte ich auch noch erwähnen, dass sich gerade die Leute, die sich hier an den fachlichen Diskussionen beteiligen und ihre Statements mit ihrem Namen unterschreiben, wahrscheinlich überhaupt nicht von mir angegriffen fühlen brauchen. Meine Probleme und dargestellten Härtefälle beruhen vielmehr auf Personen, die dieses Forum -wenn überhautp- nur anonym besuchen, keine Kommentare abgeben und die Seiten nach Möglichkeiten abgrasen, irgendwo eine Möglichkeit zu finden noch irgendwo ein paar Tausend Euro rauszuschinden.

    Versöhnliche Grüße

    Martin Wittwer

    Hallo Herr Mährmann,

    ich habe auch niemanden unterstellt sich illegal zu verhalten. Es geht hier eher um Grundsätze auf logischer, ethischer und moralischer Basis. Aber ich muss mich wahrscheinlich langsam daran gewöhnen, dass das aktuelle Abrechnungssystem grds. auch den medizinischen Standard festlegt und nicht die Wissenschaft.

    Ich sage nur Hüft-TEP. Als es noch tagesgleiche Pflegesätze gegeben hat, haben uns die Mediziner erklärt, das es schon mal 40 - 50 Tage dauern kann bis eine Entlassung in die Reha möglich ist. Dann kam die BPflV-Fallpauschale und die \"blutige Entlassung\" war geboren. Und heute steht alles auf der Fussmatte der Reha-Klinik was mit 2 Händen an die Wand gestützt selbständig stehen kann. Aber alles jeweils gerade in bester Ordnung aus MEDIZINISCHER Sicht.

    Das die Verweildauern und Behandlungskosten in den Reha-Kliniken regelmäßig nach oben schnellen, weil die meistens erst mal eine Woche die Leutchen aufpeppeln müssen um eine tatsächlich Reha zu beginnen, ist dabei noch das kleinste Problem. Die Krankenkassen haben es ja.

    Aber das den Omis und Opis regelmäßig ihre TEP´s luxieren, Infektionen auftreten und Wundnähte aufreissen, weil sie eigentlich noch ein paar Tage ganz gut im KH aufgehoben gewesen wären, halte ich für das wesentliche Problem. Dagegen ist die Geschichte mit den vorstat. Behandlungen noch ein ganz kleiner Fisch, was es vom Grundsatz her jedoch auch nicht besser macht.

    Damit hab ich ein Problem. Das sich selbst die Behandlung am Patienten bis ins teilweise bedrohliche Maß am Vergütungssystem orientiert, nicht ihre juristischen Winkelzüge, über die man streiten mag oder auch nicht. Das traurige hierbei ist jedoch, dass ich relativ sicher bin, wenn wir unsere Argumente vor einem Sozialgericht austauschen würden, ich von der sachlichen und fachlichen Argumentation vor einem SG noch gute Chancen hätte, doch spätestens vom dem LSG oder dem BSG ihre formaljuristischen Spagate den Gewinner festlegen würden. :augenroll:

    MFG
    Martin Wittwer

    Hallo Herr Merguet,

    vllt noch speziell zu Ihrem Post:

    Ich habe die Überprüfung von Beatmungs-DRG´s lange Zeit nicht für sinnvoll gehalten. Die Beatmungsstunden legen die DRG fest, wenn so lange beatmet wurde, kann ich an der Richtigkeit der DRG auch nichts bemängeln. So hatte ich mir das ursprünglich mal gedacht. Anscheinend war das etwas naiv.

    Zuerst bin ich über einen Fall gestolpert, in dem die Gesamt-Verweildauer 4 Tage betrug, die Beatmung über 5 Tage lief. Irgendwie seltsam.

    Eine Stichprobe bei einem unserer kreativeren KH hat mich dann auf 2 Fälle aufmerksam gemacht, in welchen sich das Krankenhaus bei beiden Fällen um 300 Std. \"vertan\" hat. Also um die 600 Std. beatmet hat, aber um die 900 Std. gemeldet hat.

    Dann gibt es genügend Fälle, in denen die \"Schwelle\" in die nächst höhere DRG gerade so überschritten wurde, sich also der Verdacht aufdrängt, das Ende der Beatmung wird regelmäßig auf eine bestimmte Stundenzahl getunt. Hier wird es dann jedoch schon wieder sehr kompliziert in Sachen Beweislast. Und ganz ehrlich gesagt, möchte man es tatsächlich manchmal gar nicht mehr zu genau wissen, um nicht völlig den Glauben an die Ärzteschaft zu verlieren.

    Kann es da einem wirklich übel genommen werden, dass man den ein oder anderen Beatmungsfall dann doch etwas genauer überprüfen möchte? Gerade weil hier mal 5 Std. hin oder her mehrere Tausend Euronen ausmachen können?

    In diesem Sinne
    MFG
    Martin Wittwer