Beiträge von klara

    Sehr geehrtes Forum,

    ich habe das folgende Problem:

    wann darf ich die C97 kodieren

    Mein Fall: Es sind mehrere Kodes aus C44.3, C44.4 und C44.9 von den Ärzten verschlüsselt worden und die C97!
    Darf ich diesen verwenden, auch wenn es sich um dieselbe Krebsart handelt

    Als Beipsiel (C97!) im DKR werden ja zwei völlig verschiende Carcinome gebracht, allerdings bei den multiplen Prozeduren unter dem Abschnitt P005e werden mehrere Hautkrebsarten aufgeführt plus die C97!

    So gehe ich davon aus, dass die C97 dazu kodiert werden darf, oder?

    Einen schönen Tag noch.

    Wäre für eine Antwort dankbar.

    Klara

    Sehr geehrtes Forum!

    Wie kodiere ich denn eine Synkope verbunden mit einem Alkoholrausch. HD Syndkope und dann der RAusch oder ist die Synkope durch den Rausch entstanden also als HD der akute Alkoholrausch.

    Fröhlicher 1. April

    Klara :sonne:

    Hallo liebes Forum,

    ich hätte eine Frage zu den Koagulationen. Im Magen werden durch Argonplasmakoagulation Blutungen gestillt. Handelt es sich hierbei um eine Laser- oder Thermokoagulation.

    Wäre für eine rasche Antwort dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klara

    Sehr geehrtes Forum!

    Wann kodiere ich die 5-835.5? (im DIMDI steht dieser Kode wird nur genommen, wenn eine zusätzliche Osteosynthese durchgeführt wurde). Muss ich die Osteosynthese mit 5-834.4 kodieren, wenn eine einfache Osteosynthese an der Wirbelsäule durchgeführt wurde. Bei den Kodes macht das nämlich einen riesigen Unterschied in der Abrechnung.

    Allgemein wann kodiere ich die Kodes mit dem Hinweis zusätzliche Prozedur?

    Im Voraus Danke

    KLara

    Hallo liebes Forum,

    ich habe mal eine Frage zu den vorstationären Fristen. Im Moment machen die KK immer mehr Probleme mit der Bezahlung von vorstationären Aufenthalten. Oft liegen die vorstationären Untersuchungen 6 - 8 Wochen vor stationärem Aufenthalt, haben aber einen kausalen Zusammenhang zum stationären Fall. Die Frist ist aber 5 Tage vor stationären Aufenthalt. Kann man sich daran festhalten oder muss man den Krankenkassen Recht geben, wenn sie behaupten, dass das quasi alles zu einem Fall gehört und die vorstationäre BEhandlung nicht abgerechnet werden darf.

    Bim im übrigen neu im Forum.

    Freue mich über eine Antwort

    Klara :sterne: :sterne: :sterne: