Die Kodes aus G82.- wurden ja nicht ganz umsonst für das Jahr 2004 überarbeitet, da einerseits unklar war, ob sie denn auch zur Kodierung zerebraler Lähmungen anwendbar seien, und andererseits medizinisch unsinnige Kodekombinationen wie die "lumbale Tetraplegie" enthalten waren.
Die wesentlichen Argumente dafür, daß Ihre Kodierung korrekt ist, wurden bereits genannt:
- In den Hinweisen der ICD-10 (und zwar auch schon in der Version 2.0) zu G82.- heißt es, diese Kategorie diene der Kodierung entsprechender Krankheitszustände, wenn sie durch eine beliebige Ursache hervorgerufen sind.
- In der Version 2004 ist jetzt die zerebrale Ursache explizit genannt, sie ist in der fünften Stelle mit .9 zu kodieren.
Weder in der ICD noch in den DKR findet sich auch nur ein konkreter Hinweis darauf, daß die Kodes aus G82.- nicht zur Kodierung zerebraler Paresen bzw. Plegien herangezogen werden dürfen - dies gilt auch für die im Jahr 2003 gültigen Versionen. Die Behauptung des MDK, "alle Tetraplegien, Tetraparesen beziehen sich auf Erkrankungen/Verletzungen des Rückenmarkes bzw. der WS", ist daher m.E. schlicht falsch!
Ggf. könnte eine Anfrage beim Dimdi für endgültige Klarheit sorgen.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Hollerbach