Beiträge von winni

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Kodierung der Verdachtsdiagnose bei nicht direkt durchgeführter Verlegung.

    Der Patient wurde bei uns zur Komplettierung der Diagnostik bei auffälligem solitärem Leberherd aufgenommen. Dieser stellte sich als nicht lebereigenes Gewebe dar. Des Weiteren konnte laborchemisch eine deutliche CA 19-9 Erhöhung nachgewiesen werden. In Zusammenschau der Befunde musste vom Vorliegen eines CUP-Syndroms (am ehesten Cholangio-CA) ausgegangen werden. Es wurde im Rahmen des Tumorboard (Patient zwischenzeitlich entlassen) die Indikation zur primären Resektion gestellt und die Aufnahme des Patienten hierzu für die nächste Woche geplant (in ein anderes KH).

    Kann ich die Verdachtsdiagnose C80.0 als Hauptdiagnose kodieren? Wie sehen Sie das.

    MfG winni

    Hallo,

    ich habe zu meinem Problem noch keinen Eintrag gefunden, deshalb eröffne ich jetzt ein neues Thema.

    Wir haben ein Kind zur Adenotomie stationär aufgenommen. Bei Aufnahmeuntersuchung gibt die Mutter an, das Kind würde schlecht hören. Bekannt sind persistierende Paukenergüsse.
    Die TEOAE waren bds. negativ und es lag eine Impedanzmessung bds. mit flacher Kurve vor. Laut unserer HNO muss somit von eine die Schalleitung behindernden Erkrankung ausgegangen werden. Intraoperativ wurde linksseitig seröses Sekret entfernt.

    Nun steht die Frage, ob die H90.0 Beidseitige Schallleitungsschwerhörigkeit kodierbar ist ?(

    Aus meiner Sicht handelt es sich bei der Schwerhörigkeit eher um ein Symptom der Paukenergüsse.

    Sehe ich das falsch?

    Ich wünsche schon jetzt ein schönes Wochenende und hoffe auf Hilfe.

    winni

    Guten Morgen,

    im vorliegenden Fall wurde folgendes kodiert: R64 (BMI 18) und zusätzlich die E44.0.
    Es handelt sich um einen Tumorpatienten (neu diagnostiziert), bei dem innerhalb der vergangenen 4 Monate 6 Kg Gewichtsverlust dokumentiert wurden.
    Im Verlauf der stationären Behandlung wurde ein Screening auf Mangelernährung (NRS 2002 - 7 Pkt.) erhoben und ein Ernährungsberatungsgespräch durchgeführt.
    Dokumentiert wurde, dass die Muskelmasse und auch die Fettmasse reduziert sind. Es erfolgte die Empfehlung zu hochkalorischer, eiweißreicher Trinknahrung.
    Diese wurde 3x/d verabreicht, zusätzlich wurde dem Patienten Wunschkost angeboten.

    Nach Prüfung fordert der MDK die Abrechnung von E41 statt der E44.0, da die im Screening, laborchemisch und klinisch beschriebene Mangelernährung dem Bild eines alimentären Marasmus entspräche; die R64 sei keine i.S. der Kodierrichtlinien relevante Diagnose.

    Aus meiner Sicht kommt hier die Definition der Nebendiagnose zum Tragen:
    ...Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen (entweder Hauptdiagnose und Nebendiagnose(n) oder mehrere Nebendiagnosen) ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden. Somit ist es unerheblich, ob die therapeuti-sche(n)/diagnostische(n) Maßnahme(n) bzw. der erhöhte Betreuungs-, Pflege- und/oder Über-wachungsaufwand auch in Bezug auf die Hauptdiagnose geboten waren.

    Sehe ich das falsch und spricht man bei o.g. Ernährungszustand schon von einem alimentären Marasmus ?( ?

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe

    Hallo,

    ich habe mir gerade die neu über überarbeiteten Kodierempfehlungen des MDK angesehen.
    Hier fiel mir die Kodierempfehlung 17 ins Augen. Hier heißt es zur Kodierung der B95.6!

    "... B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind wird nicht kodiert, da keine Krankheit vorliegt."

    Also doch nicht obligat anzugeben?!? ?(

    Danke für die Antworten.

    Richtig, uns bleibt hier ggf. nur der Gang zu Gericht, da Widerspruchsschreiben leider überhaupt keine Beachtung mehr finden.
    Wie lange wir da auf eine Entscheidung warten müssen, bleibt abzuwarten. :?:


    Blöd nachgefragt, sie geben dem Pat. Schmerzmittel zur Behandlung seiner Blutung?
    Spricht das nicht doch eher für das Ca als HD?

    Richtig; hier fehlt selbstverständlich was. Natürlich erfolgte zuerst der Versuch der Blutstillung. Das habe ich offensichtlich in der Eile vergessen zu schreiben :/

    Hallo,

    ich habe leider über die Suche nichts Passendes gefunden, deshalb versuche ich es über ein neues Thema.

    Folgender Sachverhalt:

    Patient kommt mit akuter Tumorarrosionsblutung bei bekanntem Hypopharynx-CA zur stationären Aufnahme.
    Aufgrund des fortgeschrittenen Tumorbefundes erfolgt eine symptomorientierte Therapie mit Analgesie und Infusion.
    Der Patient verstirbt im Verlauf.

    Wir haben als Hauptdiagnose die R58 und die C13 als Nebendiagnose angegeben.

    Der MDK fordert nun die Tumordiagnose als Hauptdiagnose anzugeben, da eine direkte Assoziation (der Blutung) mit dem Tumor vorliegt und eine palliative Therapie erfolgt sei.
    Für mich ist die Blutung (Symptom) als Hauptdiagnose zu sehen, da hier einzig die Behandlung des Symptoms bei bekannter Grunderkrankung erfolgt. Eine Behandlung des Karzinoms erfolgte nicht.

    Hat der MDK hier Recht? ?(

    Danke schon mal

    Hallo,

    ein Patient kommt mit akuten krampfartigen Bauchschmerzen unter dem Verdacht akutes Abdomen zur Aufnahme ( gg 14:00Uhr) Körpertemperatur bei Aufnahme 35,4°C (Ohr) HF 119 bpm, Leukos 11,6 Gpt/l, AF nicht bestimmt.
    Im Tagesverlauf steigt die Temperatur an, bis der Patient gg. 05:00 Uhr des Folgetags mit Schüttelfrost erwacht (T39,2°C, AF 40, HF 104). Die abgenommen BK´s waren positiv auf E. coli.
    Kodiert wurde als HD Sepsis durch E. coli als HD, Cholangitis als ND

    Der MDK sieht in seinem Gutachten die Sepsis als ND, da es erst im Verlauf zu Schüttelfrost und Fieber kam.

    Wie sieht das Forum den Sachverhalt? ?(

    Vielen Dank schon mal...