Beiträge von winni

    Hallo Okidoki

    Der Kode Palliativmedizinische Komplexbehandlung ist nach Tagen unterteilt.
    8-982.0 bis zu 6 Behandlungstage
    8-982.1 7 bis 13 Behandlungstage
    8-982.2 14 bis 20 Behandlungstage
    8-982.3 mindestens 21 Behandlungstage

    Bei einer Behandlungsdauer von weniger als einer Woche ist der Kode bis zu sechs Tagen zu kodieren, allerdings gibts dafür kein Zusatzentgelt.

    Viele Grüße M. Gehlert

    Vielen Dank für die Antworten.

    Leider habe ich keine Befunde, welche die Verdachtsdiagnose bestätigen. Die Diagnose ist aufgrund der Symptomatik und des Pankreaskarzinoms gestellt wurden.
    Wir haben im Nachgang die Epikrise des Krankenhauses erhalten, in welches wir die Patientin verlegt haben. Im Magen und im Duodenum war keine Stenose nachweisbar, allerdings fand sich im CT eine Stenose im Pbergangsbereich vom Duodenum zum Jejunum.

    Leider kann ich diesen Befund nicht verwenden...

    Viele Grüße
    M. Gehlert

    Hallo,

    zu folgendem Fall sind der MDK und wir uneins:

    Patientin kommt mit ausgeprägter Übelkeit und Erbrechen (schwallartig) zur Aufnahme. Bekannt ist ein Pankreaskarzinom. Weiterhin beklagte die Patientin leichte Lufnot, Hustenreiz, Schwäche und Kraftlosigkeit.
    Primär wurde mit Antiemetika bhandelt, was zur kurzfristigen Besserung der Symptomatik führte.
    Nach kurzzeitiger Besserung trat im Verlauf erneut Übelkeit und massives Erbrechen auf, was ein Umstellen der Medikation auf i.v.-Applikation und parenterale Ernährung notwendig machte.
    Bei dringend anzunehmender Magenausgangsstenose erfolgte die Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur weiteren Behandlung.

    Von uns wurde K31.1 als Hauptdiagnose (Verdachtsdiagnose lt. DKR D008d Verlegung in ein anderes KH) und das Pankreaskarzinom als Nebendiagnose kodiert.

    Der MDK ist nun der Meinung, dass es für die Pylorusstenose keinen Hinweis gibt und die geschilderte Symptomatik auf das inoperable Pankreaskarzinom zurückzuführen ist. :sterne:
    Wie ist Ihre Meinung hierzu?

    Vielen Dank
    M. Gehlert

    Hallo Forum,

    wir haben heute ein Schreiben mit folgendem Inhalt von der KK bekommen:

    \"Für die zusätzliche Prüfung des OPS 8-982.1 benötigt der MDK noch die Dokumentation Komplexbehandlung.\"

    Anbei war das Gutachten des MDK:
    ND F01.9 nicht belegt->F03; ND K56.7 + R63.3 korrekt;
    Zur Prüfung OPS muß Doku Komplexbehandlung noch gefordert werden.

    Der Prüfauftrag der KK lautete:
    Prüfanlass: Kodierung ND R63.3, K56.7, F01.9

    Darf die Kasse jetzt einfach die Dokumentation für den OPS anfordern?
    Uns liegt kein neuerlicher Prüfauftrag vor, der die Prüfung des OPS beinhaltet.

    mit freundlichen Grüßen
    M. Gehlert