Aus einer Epikrise:
Aufnahmebefund: Das Kind hatte Blähungen und entleerte stinkende Windel...
Beiträge von winni
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Guten Morgen
Aus einem Sonobefund Axilla:
\"ca. 1,5 m großer LK im Bereich der Fossa axillaris, sonst unauffälliger Befund\" -
Hallo,
aus einem Pflegebericht:
\"Pat. hatte großen Hunger (...wurde gestillt)\"
MfG :a_augenruppel:
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Hallo Okidoki
Der Kode Palliativmedizinische Komplexbehandlung ist nach Tagen unterteilt.
8-982.0 bis zu 6 Behandlungstage
8-982.1 7 bis 13 Behandlungstage
8-982.2 14 bis 20 Behandlungstage
8-982.3 mindestens 21 BehandlungstageBei einer Behandlungsdauer von weniger als einer Woche ist der Kode bis zu sechs Tagen zu kodieren, allerdings gibts dafür kein Zusatzentgelt.
Viele Grüße M. Gehlert
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Vielen Dank für die Antworten.
Leider habe ich keine Befunde, welche die Verdachtsdiagnose bestätigen. Die Diagnose ist aufgrund der Symptomatik und des Pankreaskarzinoms gestellt wurden.
Wir haben im Nachgang die Epikrise des Krankenhauses erhalten, in welches wir die Patientin verlegt haben. Im Magen und im Duodenum war keine Stenose nachweisbar, allerdings fand sich im CT eine Stenose im Pbergangsbereich vom Duodenum zum Jejunum.Leider kann ich diesen Befund nicht verwenden...
Viele Grüße
M. Gehlert -
Hallo,
zu folgendem Fall sind der MDK und wir uneins:
Patientin kommt mit ausgeprägter Übelkeit und Erbrechen (schwallartig) zur Aufnahme. Bekannt ist ein Pankreaskarzinom. Weiterhin beklagte die Patientin leichte Lufnot, Hustenreiz, Schwäche und Kraftlosigkeit.
Primär wurde mit Antiemetika bhandelt, was zur kurzfristigen Besserung der Symptomatik führte.
Nach kurzzeitiger Besserung trat im Verlauf erneut Übelkeit und massives Erbrechen auf, was ein Umstellen der Medikation auf i.v.-Applikation und parenterale Ernährung notwendig machte.
Bei dringend anzunehmender Magenausgangsstenose erfolgte die Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur weiteren Behandlung.Von uns wurde K31.1 als Hauptdiagnose (Verdachtsdiagnose lt. DKR D008d Verlegung in ein anderes KH) und das Pankreaskarzinom als Nebendiagnose kodiert.
Der MDK ist nun der Meinung, dass es für die Pylorusstenose keinen Hinweis gibt und die geschilderte Symptomatik auf das inoperable Pankreaskarzinom zurückzuführen ist. :sterne:
Wie ist Ihre Meinung hierzu?Vielen Dank
M. Gehlert -
Hallo Forum,
wir haben heute ein Schreiben mit folgendem Inhalt von der KK bekommen:
\"Für die zusätzliche Prüfung des OPS 8-982.1 benötigt der MDK noch die Dokumentation Komplexbehandlung.\"
Anbei war das Gutachten des MDK:
ND F01.9 nicht belegt->F03; ND K56.7 + R63.3 korrekt;
Zur Prüfung OPS muß Doku Komplexbehandlung noch gefordert werden.Der Prüfauftrag der KK lautete:
Prüfanlass: Kodierung ND R63.3, K56.7, F01.9Darf die Kasse jetzt einfach die Dokumentation für den OPS anfordern?
Uns liegt kein neuerlicher Prüfauftrag vor, der die Prüfung des OPS beinhaltet.mit freundlichen Grüßen
M. Gehlert -
Hallo,
aus einem Befund:
\"Patient beklagt insgesamt eine erhebliche Verbesserung seines Gesamtbefundes.\"Wenn es sonst keine Klagen gibt...
mfg
M. Gehlert -
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte es mir schon gedacht, dass wir den Abschlag hinnehmen müssen.mfG
M. Gehlert -
Hallo Ordu,
gilt das auch, wenn der Patient gegen ärztlichen Rat nach Hause gegangen ist?
Im Normalfall, also bei regulärer Entlassung, sehe ich das ja ein.Grüße
M. Gehlert -
Hallo Forum,
ich hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin.
Ein Patient hat sich gegen ärztlichen Rat entlassen lassen. Er wurde am gleichen Tag in einem anderen Krankenhaus aufgenommen.
Muss hier der Abschlag für Verlegung abgerechnet werden oder nicht? :sterne:Vielen Dank
M. Gehlert