Beiträge von Möhrle

    Hallo S.A.,

    in der SPV 2007 §1 Abs 6 heißt es:

    Zitat


    Soweit und solange vor- bzw. nachstationäre Behandlungen nicht gesondert vergütet werden, sind deren Prozeduren bei der Gruppierung und der Abrechnung der zugehörigen vollstationären Behandlung zu berücksichtigen (Neugruppierung); dies gilt nicht für Prozeduren, die als belegärztliche Leistung erbracht werden. Ergibt sich aus der Neugruppierung eine andere Fallpauschale, ist diese für die Abrechnung sowie für weitere Prüfungen maßgeblich.

    Demnach dürften Sie vorstationäre Prozeduren im nachfolgenden stationären Aufenthalt kodieren.

    Hallo Attila,

    ein Hb von 7,9 ist ja nicht gerade üppig. Ist denn neben der EK-Gabe nicht auch noch eine Diagnostik gelaufen? Von ungefähr kommt bei einer (vermutlich dazu nicht mal mehr menstruierenden Frau? ) ein solcher Hb eigentlich nicht vor.

    Hallo Herr Schrader,

    der Aufwand, wenn auch nicht die Effizienz, ließe sich doch möglicherweise schnell statistisch nachweisen. Reicht es dem Ansprechpartner nicht möglicherweise schon aus, wenn Sie, schön übersichtlich in einer Tabelle darstellen, wieviel Zeit durchschnittlich die Prüfung einer Akte dauert und dies auf einen Monat hochrechnen? Wenn Sie dies möglicherweise nicht nur für die IM sondern auch für Normalstationen machen, läßt sich auch der unterschiedliche Aufwand darstellen. Notfall stellen Sie exemplarisch dar, was die durchschnittliche IM-Akt von einer \"normalen\" Akte unterscheidet (Anzahl der Befunde, Prozeduren, Diagnosen, Beatmung etc.) Vielleicht reicht ja schon eine gute und übersichtliche Darstellung der IST-Situation aus.

    Wenn derjenige allerdings die Notwendigkeit und den Zeitaufwand erforderlicher Rücksprachen mit Ärzten (bzw. möglicherweise deren Qualität der Vorkodierung)anzweifelt, bekommen Sie tatsächlich ein Problem.

    Hallo Herr Richter,

    das verstehe ich nun nicht. Wenn Sie als Krankenhaus Beleghebammen zulassen, dann muss das für eine entbindende Frau auch nach freier Entscheidung und kostenneutral möglich sein.
    Es zwingt Sie doch niemand, mit Beleghebammen zusammen zu arbeiten.

    Hallo zusammen,

    wenn ich Sie richtig verstanden habe, wissen Sie offiziell vom ganzen Vorgehen bisher nicht. Wogegen sollten Sie dann bei Vorliegen einer Einweisung dann \"verstoßen\"? Allerdings kann ich aus der Distanz, ohne den genauen Hintergrund zu kennen, die Bedenken schon nachvollziehen.
    Wenn man psychiatrische Erkrankungen kennt, fällt einem spontan nur wenig ein, aus welchen Gründen eine eintägige (!) tagesklinische Behandlung, für die Zukunft (!) terminiert, erforderlich ist, die, auch wenn formal alles korrekt ist, zwingend unter stationären (!) Bedingungen durchgeführt werden muss.
    Bei der Historie mag zwar die Anfrage der Kasse vorprogrammiert sein, aber wenn Ihre Psychiater dies medizinisch begründen können, spricht rechtlich eigentlich nichts dagegen. Aber das Widerspruchsschreiben wird man vermtlich bereits mit dem Entlassungsbrief diktieren können.

    Lieben Gruß,
    Möhrle

    Guten Tag zusammen,

    um bisher in einem Vertrag vereinbarte DRG nach 2006 möglichst zielgerichtet für 2007 neu zu definieren, möchte ich ungern den kompletten Katalog durchschauen. Ich bin daher auf der Suche nach einer Überleitungstabelle 2006/2007, auf der Seite g-drg bin ich nicht fündig geworden. Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank

    Ich kann mich an dieser Stelle nur anschließen, als Ärztin, Mitarbeiterin und Betroffene innerhalb der Familie.

    Nach einem Suizidversuch innerhalb der Verwandtschaft kam beim ersten mal kurz nach Ende des KH-Aufenthaltes ein solcher Fragebogen. Es war, in dem Fall für die Eltern, sehr belastend und dazu völlig unverständlich, dass die Kasse nicht weiß, dass es sich um einen Suizidversuch handelte. Immerhin konnte ich wenige Jahre später, nachdem der 2. Versuch leider gelang, die Kollegen vorab informieren, so dass sich das ganze nicht wiederholte.

    N. hat an dieser Stelle vollkommen recht. Keine, aber auch gar keine Erkrankung sollte für all die, die mit Diagnosen beruflich (und eigentlich auch für die \"Normalsterblichen\") stigmatisierend sein.

    Und selbst wenn es solche Stigmata gäbe, wer definiert, dass dies für einen Suizidversuch zutrifft, nicht aber für eine Schizophrenie, Suchterkrankungen oder all die anderen für den Nachbarn vielleicht befremdlichen Diagnosen aus dem psychiatrischen Bereich? Ich gehe als Kassenmitarbeiter mit der Diagnose Suizidversuch doch nicht anders um, als mit einer Krebsdiagnose. Nämlich stillschweigend ausserhalb meines Arbeitsplatzes.