Beiträge von Hülsi

    Hallo liebe Mitglieder,

    in unserem Haus existiert eine Kardiologie, in der der OPS-Schlüssel 8-837.d0 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz- und Korornargefäßen: Verschluss eines Septumdefekts: Vorhofseptum, erbracht wird. Die Kostenträger (eigentlich nur die Kasse mit den drei grünen Buchstaben) weigert sich die sich daraus ergebenden DRGs (meist F95B) zu zahlen, mit dem Hinweis, dass es sich um eine Leistung aus der Herzchirurgie handelt und unsere Kardiologen diese Leistung gar nicht hätten erbringen dürfen. Das sehen diese natürlich ganz anders.
    Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen? DANKE SCHÖN!

    Hülsi

    Hallo liebes Forum,

    mich interessiert, ob bei den Sachkosten der DRGs der Bereiche Orthopädie / Unfallchirurgie Hilfsmittel wie beispielsweise Unterarmstützen oder Effner-Schienen enthalten sind oder diese separat von der Kasse beantragt werden können.
    Ich sage schon mal \"DANKE\" für mögliche Antworten!!

    Hülsi

    Liebes Forum,

    ich habe da mal eine Frage zum Thema \"§ 140d SGB V Integrierte Versorgung\". In dem Paragraphen steht folgendes \"Zur Förderung der integrierten Versorgung hat jede Krankenkasse in den Jahren 2004 bis 2006 jeweils Mittel bis zu 1 vom Hundert (...) sowie von den Rechnungen der einzelnen Krankenhäuser für voll- und teilstationäre Versorgung einzubehalten, soweit die einbehaltenen Mittel (...) erforderlich sind.\"
    Meine Frage lautet: Gilt dieser Abzug im stationären Bereich auch für Fälle aus der Psychiatrie oder nur für somatische Fachrichtungen?

    Ich wünsche allen Forum-Teilnehmern ein schönes Wochenende!

    Hülsi :sonne:

    Hallo liebes DRG-Forum!

    Ich habe da mal eine Frage zum Thema \"Mindestmengen\". Die Krankenkassen haben Anspruch auf eine Aufstellung zum Nachweis der Einhaltung der Mindestmengenvereinbarung, aber existiert eine rechtliche Grundlage, die es den Krankenkassen erlaubt eine Angabe der damit verbundenen DRG´s in der Forderungs-AEB zu erhalten?
    Schon mal ein großes Danke schön!

    Hülsi

    Guten Morgen Herr Schmidt,

    danke für die schnelle Antwort. Die Empfehlungen der DKV lagen mir bereits schon vor, aber irgendwie erscheint es mir nach wie vor nicht ganz schlüssig.
    Ein Beispiel: Aus dem Block A \"Schwere der Erkrankung\" trifft das Kriterium A1 \"Plötzliche Bewusstseinsstörüng oder akuter Verwirrtheitszutand\" (In Verbindung mit Zusatzkriterium +B (Intensität der Behandlung) nein) zu.
    Ist es jetzt notwendig das aus den Blöcken C, D, E oder F ein weiteres Kriterium zu trifft?
    Vielleicht überlese ich da etwas in der Empfehlung und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht :)

    Guten Tag,

    ich bin eine Berufsanfängerin im Krankenhaus (direkt von der FH) und befasse mich zur Zeit mit dem Thema \"G-AEP-Prüfkriterien nach § 17c KHG\". Im AOP-Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V steht in § 3 Abs. 3 \"Allgemeine Tatbestände, bei deren Vorliegen eine stationäre Durchführung der in der Regel ambulant durchzuführenden Leistungen erforderlich sein kann, sind die Kriterien A, B, D, E und F(...)
    Meine Frage: Reicht es aus bei jedem Kriterium ein Kreuz zu setzen bzw. müssen überhaupt alle Kriterien (A, B, C, D, E und F) ausgefüllt werden???