Beiträge von april

    Liebes Forum,
    Anfrage der Kasse wegen Überschreitung der OGVD. Der MDK kommt zu dem Ergebnis, dass die Krankenhausbehandlung in vollem Umfang medizinisch notwendig war. Allerdings stellt es fest, dass die Hauptdiagnose nicht korrekt ist. Er schreibt: ... Nachweis eines Influenza-A Infektes bei Aufnahme. ....Die Klinik möchte eine neue Rechnung mit neuer Hauptdiagnose stellen.
    Im Gutachten selbst wird dies allerdings nicht im Grouping berücksichtigt. Jetzt weigert sich die Kasse die neue Rechnung zu akzeptieren, weil die Fristen abgelaufen sind.
    1. Rechnung 8.3.2017
    MDK In Haus im kollegialem Gespräch 8.8.2017
    2. Rechnung 16.8.2017
    Ist dies von der Kasse korrekt.
    Vielen Dank

    Liebes Forum,
    bei einer KH-Abrechnung wurde die Pflegebedürftigkeit 9-984.ff nicht verschlüsselt. Bei der stattgehabten MDK Prüfung wurde nichts bemängelt. Jetzt verweigert die KK die Zahlung der 300,- Euro. Ist dies korrekt. Sind die Pflegebedürftigkeitsziffern absolut verpflichtend zu verschlüsseln? Vielen Dank für Antworten.

    Hallo liebes Forum,
    Patient wird von der Palliativstation im Haus, Aufenthalt 13 Tage ( Abrechnung mit Tagessätzen-kein DRG System) auf eine Akutstation verlegt. Dort wird der Patient nach 24 Std entlassen, Abrechnung im DRG System (MGVD 5). Kasse möchte 4 Tage Verlegungsabschlag berechnen von der DRG der Akutstation. Kasse bezieht sich auf §3 Absatz (2) Fallpauschalenkatalog. Ist dies korrekt? ?(
    Vielen Dank für die Hilfe

    Patient ist stationär vom Dez 2015 bis 10.1.2016 stationär in unserem Haus ( also Grouper, Abrechungszeitraum 2015), wird dann am 10.1.16 in ein Krankenhaus mit höherer Versorgungsstufe verlegt zum Zweck einer spezifischen Intervention. Rückverlegung 12.1.2016 in unser Krankenhaus (Rückverlegung im neuen Abrechungsjahr 2016). Unser Kiss zeigt auch bei korrekter Eingabe Verlegung - Rückverlegung keine Fallzusammenlegung an. Die Kasse wünscht eine Zusammenführung der Fälle. Was ist richtig? Neuer Fall im neuen Jahr weil anderer Abrechungszeitraum 2016 oder nicht?
    Vielen Dank für ihre Mühe

    Bei der HD S72.00, ND S32.5, Ops 5.791.kg ergibt sich die DRG I08F
    Bei der HD S72.3, ND S32.5, Ops 5.791.kg ergibt sich die DRG W02B
    und etwa 10000 Euro mehr.
    In beiden Fällen keine weiteren Kodierungen.
    Beide HD sind bei der Polytraumaliste aufgeführt. mit dem zusätzlichen Hinweis + 1Dg aus mind. 2 Tab.:.....
    es ist aber nur eine ND kodiert.
    Wo ist mein Denkfehler, warum groupt die S72.3 so hoch.
    Danke

    Hallo! - noch geht´s mit der Hitze!
    Auf unsere Gynäkologischen Belegabteilung wurde eine riesige Zyste laparoskopisch exstirpiert.Jetzt ergibt sich ein Kodierproblem:
    Im Unterbauch ist eine große, durchschimmernde, glatte Zyste zu erkennen, die die Sicht auf die Adnexe und die seitliche Bauchwand vollkommen versperrt, so dass der Ursprung der Zyste nicht herauszufinden ist. Diese wird abgesaugt, bis nur ein schlaffer Balk im Unterbauch hängt. Die Sicht ist nun soweit gut,dass sich erkennen lässt, dass diese vom großen Netz ausgeht. Das Abtrennen der Zyste vom großen Netz ist nicht komplett möglich.
    Unser Problem ist, einen OPs zu finden, der korrekt ist und sich diese DRG in der Belegabteilung abrechnen lässt.
    Danke

    Hi Forum,
    Es geht wieder einmal um einen Kassenstreit:
    Bei einer Gastroskopie mit PE Entnahme kommt es im Corpus zu einer sickernden Blutung, die mittels Endoclip gestillt wird. Wir haben diese Blutung mit der T80.1 kodiert, weil ja ein zusätzlicher Aufwand der Blutstillung mittels Endoclip erfolgte.
    Argumentation des MDK:
    Sämtliche Maßnahmen, die zur Polypabtragung notwendig waren, sind dem Eingriff geschuldet mit diesem abgebildet. Analog wie bei anderen Operationen zu sehen. Notwendiges Ausmaß und Umfang einer notwendigen Blutstillung ist im Rahmen der OP notwendig und durchzuführen und somit dem Eingriff geschuldet und nicht gesondert zu kodieren. ???

    Eine Blutung die mit Endoclip unterbunden wird, ist doch kein Geschehen einer normalen Endoskopie. Sondern ein Zusatzaufwand.
    Danke für eine Antwort

    Hallo liebes Forum,

    gibt es irgentwelche gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnungen in der Belegabteilungen und anderen Fachgruppen?

    Wir haben eine onkologische Belegabteilung, die entsprechend der Beleg-DRG abgerechnet wird. Es kommt vor, dass während dieses Aufenthaltes eine Strahlentherapie beginnt. Die Strahlentherapie befindet sich in einer Praxis außerhalb. Wird diese Strahlentherapie nun bei uns mitverschlüsselt und die Strahlentherapie per Aufwand von uns bezahlt, oder rechnet die Strahlentherapie selbst mit den Kassen ab und wir berechnen nur die Belegdrg ohne Strahlentherapie.

    Als was ist dies abrechnungstechnisch zu sehen, Verbringung? Konzil? Wer rechnet die Strahlentherapie ab?

    Vielen Dank :?: