Beiträge von april

    Hallo liebes Forum,
    Bei folgendem Beispiel fordert die Kasse eine Zusammenlegung aller 3 Fälle, was bei uns schon in der EDV nicht geht.
    1. Aufenthalt Blutung DRG N62B (OGVD 6)
    2. Aufenthalt nach 20 Tagen zur OP. (OP wird aus bestimmten Gründen abgesagt) Patientin geht nach 1Tag heim (DRG N62A aber oberhalb OGVD Von 1. Aufenthalt)
    3. Aufenthalt Op (Hysterektomie) (innerhalb 30 Tage vom 1. Aufenthalt)

    Aufenthalt 2 und 3 wurden von uns zusammengefaßt. Die Kasse möchte auch den 1. Aufenthalt mit verrechnet haben.
    Unser EDV System gibt keine Möglichkeit zur Zusammenfassung.
    Ich denke der Grund dafür ist, dass der 2. Fall in keinem Wiederaufnahmezusammenhang mit Fall 1. steht (oberhalb OGVD). Hätte die OP bei Aufenthalt 2 stattgefunden hätte der Partitionswechsel gegriffen. Wie ist jetzt zu verfahren.

    Vielen Dank
    Barthel

    Hallo liebes Forum
    Der Patient hat eine hyperchrome-makrocytäre Anämie und wird mit Vit B Komplex behandelt. Unser Diacos gibt und die Ziffer D53.1. Die Kasse weist darauf hin, das D64.8 ( bei uns - sonstige Anämie) die richtige Ziffer ist. Was stimmt?
    Vielen Dank
    A. Barthel

    Liebes Forum,
    haben sie auch mit der 100 Euro Abrechnung Probleme mit einer großen Kasse. Sie verweigert die Abrechnung, wenn die DRG gleich bleibt. sich aber z. B. laut MDK eine nicht erlösrelevante ICD z.B an der 5. Stelle geändert hat.
    Gibt es schon neue Gesetzesregeln.
    Danke
    Dr. A. Barthel

    Hallo liebes Forum,
    in unserem Haus werden dauerhaft Dialysepatienten, die im Haus stationär sind direkt über die Dialysepraxis abgerechnet. Bei Patienten die vorrübergehend eine Dialyse benötigen, bekommen wir von der Dialysepraxis eine Rechnung über \"eine Akutdialyse/ Intensivstation \" Diese einzelnen Dialysen werden dann nachkodiert.
    Meine Frage: welchen OPS Kode würden sie verwenden und was ist eine sonstige Dialyse.
    Vielen Dank
    A. Barthel

    Hallo, liebes Forum
    hin und wieder kommt es vor, dass Diagnosen vergessen wurden, die auf die abrechenbare DRG eine Auswirkung haben (B wird A). Wir haben diese bisher dann ergänzt und eine neue Rechnung gestellt. Jetzt bekommen wir von der Kasse den Hinweis, dass sie solche nachträglich zugefügten Diagnosen mit der dementsprechenden Rechnung nicht mehr akzeptieren werden. Bei den \"vergessenen\" Diagnosen handelt es sich meist um Pflegediagnosen die nicht rechtzeitig eingeben waren.
    Gibt es da irgendwelche rechtliche Vorgaben oder Regelungen.
    Danke
    A. Barthel

    Liebes Forum,
    Wir steiten uns mit der Kasse wegen einer halben Stunde. Ein Koronarpatient wird zur Coro mit Stent an eine andere Klinik verlegt. (So ist es sonst normal). Der Patient kam am nächsten Tag zurück und die Kasse will es nun als Verbringung abrechnen, weil die Aufnahme an der anderen Klinik und die Wiederaufnahme an unserer Klinik unter 24 Stunden ist.
    Meine Frage: Zählt in diesem Fall die Entlassungszeit aus unserer Klinik und die Wiederaufnahme in unserer KLinik als Zeitspanne ( hier über 24 Stunden). Oder zählt die Aufnahme in der anderen Klinik und die Wiederaufnahme in unsere Klinik (hierbei unter 24 Stunden). Fahrzeit 40 Minuten.
    Vielen Dank

    Liebes Forum,
    Bei der Beschreibung der OPS 8-980 beim Dimdi steht, dass die ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation gewährleistet sein muss, was für kleinere Häuser ein Problem darstellt.
    Bei Schulungen vom BKG ist dies etwas abgewandelt: Ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation gewährleistet entweder ein Schichtdienst oder ein nur für die Intensivstation zuständiger Bereitschaftsdienst, der jeweils Erfahrung in der Intensivmedizin hat und jeweils durch die Übergabe über aktuelle Probleme der Patienten informiert ist.
    Bei dieser Variante ist die ärztliche Abdeckung einfacher zu organisieren. Meine Frage: Ist dies auch wirklich so umsetzbar, oder wird der MDK auf die 24 Stunden ärztliche Anwesenheit bestehen.
    Vielen Dank

    Hallo,
    Für den Ösophagus gibt es eine ICPM Ziffer für das endoskopische Clipping 5-429.d. Dasselbe am Magen ist nicht verschlüsselbar? Oder ist es möglich die Ziffer für den Ösophagus zu verwenden?
    Der Fall:
    Bei klinischem Teerstuhl wurde der Patient notfallmäßig gastroskopiert. Hier zeigte sich ein Gefäßstumpf bei präpylorischem kleinem Ulcus.
    Es erfolgte ein Gefäßclipping.
    Wie ist dies zu verschlüsseln?
    Vielen Dank.

    Hallo,
    Aufgrund unter Peritonealdialyse ansteigender Nierenretentionsparameter ist ein Shunt zur Hämodialyse angelegt worden. In zweiter Sitzung wurde nun der jetzt überflüssige Peritonealkatheter entfernt. Die verwendete Procedur für diesen Eingriff war 5-549.4. Die Hauptdiagnose T85.6. MDK moniert eine falsche Kodierung, gibt aber keine Alternative.
    Vielen Dank

    Patient kommt ausschließlich zum Entfernen des Peritonealkatheters stationär. Der MDK moniert die Hauptdiagnose T85.6 (Mechanische Komplikation durch sonst interne Prothesen) und als nicht korrekt, gibt aber keinen weiteren Hinweis, keine weitere Angabe zur Verschlüsselung und DRG. Wir wäre dieser Fall korrekt verschlüsselt.
    Vielen Dank