Beiträge von april

    Liebes Forum,
    Ein Patient kommt innerhalb der OGVD mit der gleichen DRG ein zweites Mal stationär. Fall wird zusammengelegt. Beim 2. Aufenthalt wird er aber jetzt in ein anderes Krankenhaus verlegt. Beim Zusammenlegen verrechnet der Grouper nur die Aufenthaltstage (5 Tage)des 1. Aufenthalts und damit die entsprechenden Abschläge, obwohl die Verlegung nach dem 2. Aufenthalt stattfand (6 Tage). Es kommt also weniger heraus bei der Abrechnung. Wäre es nicht logisch die Aufenhaltszeiten zu adieren (hier 11 Tage), was eindeutig über der MGVD liegt. Die DRG ist bei beiden Aufenthalten F73A. Ist meine Logik falsch?
    Vielen Dank
    Dr. A. Barthel

    Liebes Forum,
    Ein Patient kommt vorstationär (akute Gastritis) und genau 15 Tage später wird dieser Patient mit einer akuten Galle aufgenommen und operiert. Die Kasse meint nun eine Voruntersuchung in der Gastritis zu sehen und verlangt die Stornierung der vorstationären Behandlung.
    Gibt es da nicht auch gewisse Zeiträume wie im nachstationären Bereich (OGVD). Die Kasse beruft sich auf §8 Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG.
    Vielen Dank für die Hilfe
    A. Barthel

    Liebes Forum
    Patientin kommt oberhalb der Grenzverweildauer wieder mit Rückenschmerzen und sekundärer Heilung der Incisionswunde. Es besteht weiterhin ein ß HCG Plateau.Der MdK sieht keine med. Begründung für die stationäre Aufnahme. Unsere Beleggynäkologen beharren auf die stat. Überwachungspflicht. Wie ist ihre Meinung. Wie kann ich argumentieren. Bin keine Gynäkologin.
    Danke

    Liebes Forum,
    es ist mir eine große Hilfe ihre Meinung bei diesem Fall zur Kodierung zu hören.
    Ein Patient wurde wegen COPD stationär behandelt, während des Aufenthaltes erlitt er einen Krampfanfall bei bekanntem Epilepsieleiden. Die Epilepsie wurde mit G40.9 verschlüsselt und zusätzlich die R56.8 Krampfanfall. Diese Kodierung wird angezweifelt. Bei bekannter Epilepsie darf die R56.8 nicht kodiert werden, weil die zugrundeliegende Erkrankung bereits bekannt ist.
    Meine Meinung ist allerdings, dass die zugrundeliegende Krankheit zwar bekannt ist, aber in diesem Aufenthalt ein Krampfanfall stattgefunden hat, der auch zusätzlichen Aufwand verunsacht hat und deshalb auch extra kodiert gehört.
    Wie ist ihre Meinung. Danke
    A.Barthel

    Sehr geehrtes Forum
    In einer Fortbildung wurde darauf hingewiesen für 2005 jegliche relevante Nebendiagnose zu verschlüsseln.(Ist logisch, wir verschlüsseln schon immer recht fleißig auch Nebendiagnosen ohne CCL) 2005 sollen nun Nebendiagnosen, auch ohne CCL Wert,DRG relevant d.h. Einfluß auf den Erlös haben. Ist das richtig? Sind solche Nebendiagnosen schon bekannt?
    Herzlichen Dank
    A. Barthel

    Liebes Forum
    Ein Patient wurde in einem anderen KH stationär wegen einer Schenkelhalsfraktur behandelt (2 Wochen), dann eine Woche auf Reha. Jetzt soll der Patient zur operativen Behandlung dieser Faktur in unser Haus aufgenommen werden. Können wir diesen Fall normal abrechen?
    Oder werden bestimmte Abzüge berechnet. Die mittlere Verweildauer ist überschritten, aber es ist ein Wechsel der DRG von M zu O innerhalb 30 Tagen.
    Vielen Dank
    A Barthel

    Liebes Forum,
    Unser Haus plant event. Palliativbetten einzurichten. Wir machen ebenso regelmäßig Diabetesschulung, haben Intensiv, eine Stroke-einheit. d.h. diese Ziffern sind für uns interessant. Gehe ich nun Recht in meinen Nachforschungen, dass diese Ziffern sich nächstes Jahr im Grouping noch nicht auswirken aber trotzdem kodiert werden sollten. Jedenfalls kann ich keine Zuordung zu bestimmten DRGs finden.
    Vielen Dank
    A. Barthel

    Hallo liebes Forum!
    Beim Studium der neuen Wiederaufnahmeregeln 2005 sind mir drei Beispiele der erleuterungen der Regelung unlogisch. Es sind die Fallkonstellationen 7,8,9.
    Hier geht es jeweils um die Rückverlegung in das erste KH nach 2 Aufenthalten in anderen Kliniken. Also A-B-C-A.
    In den Leitsätzen zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach §2KFPV 2004 vom 16.9.2004 heißt es aber unter Punkt 9. \"Eine Rückverlegung liegt nicht vor, wenn eine Weiterverlegung in ein drittes Krankenhaus erfolgt und erst dieses wieder in das erste Krankenhaus rückverlegt (Beispiel A-B-C-A)
    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Wo ist mein Denkfehler?
    Danke
    A. Barthel

    Hallo liebes Forum,
    ein Patient wird nach einer amb Chemotherapie aufgenommen wegen Anämie.Er bekommt 2 Erykonz. Keine weitere Therapie den Tumor entsprechend. In den Kodierrichtlinien DKR 0202b Komplikationen im Zusammenhang mit Neubildungen wird das Beispiel aufgeführt Krampfanfälle bei bekanntem Hirntumor. Es werden nur die Krampfanfälle nicht der Tumor behandelt, also sind die Krampfanfälle die HD der Tumor ND. Entsprechend wäre hier die Anämie die HD. Die Kasse sieht dies allerdings anders und bezieht sich auf DKR 0201b Malignomcode ist immer HD bis die Behandlung entgültig abgeschlossen ist. Wie ist ihre Meinung?
    Vielen Dank AB

    Unsere Frage:
    Zählt die OGVD ab dem ersten Aufenthalt für alle weiteren?
    Pat. war vom 5.1.-9.1. mit Q61A stationär, ebenso vom 27.1.-29.1. gleiche Drg und nochmals vom 18.2.-21.2 ebenso Q61A. Dass Fall 1 und 2 zusammengeführt werden müssen ist klar. Was ist mit dem 3. Fall? Unser EDV System mahnt eine Zusammenlegung an. Ist dies korrekt?
    Vielen Dank AB

    Lieber Forumg: Anbei ein gekürzter Auszug aus dem Arztbrief: 81jährige Patientin in deutlich red. AZ und EZ. Wach,Kommunikation auf Grund der Demenz nicht möglich.-- Stat. Aufnahme wegen Verdacht auf Gi Blutung.Pflegepersonal hatte Hämatemisis beobachtet. Während des Aufenthalts kein weiteres Ereignis, Kreislauf und Hb ob. Auf weitere Diagnostik wurde verzichtet. Sonst fiel eine Überdigitalisierung mit bradycarder absoluter Arrhythmie auf (Wurde behandelt)
    Was kann als Hauptdiagnose kodiert werden?
    Vielen Dank.