Beiträge von sschmitz

    Hallo zusammen,
    lösen kann das QS Problem nur AQUA bzw die LQS. Solange sitzen wir auf den Bögen und müssen sie ausfüllen.

    Das Kodierproblem "Was ist die Hauptdiagnose bei Übernahme aus anderen Krankenhäusern zur ger. Frührehabilitation?" ist alt. Meines Wissens hat sich mitlerweile herauskristalisiert:
    Wenn die Übernahme nach Beinbruch im anderen Haus-> HD=Beinbruch, Wenn Schlagnafall -> HD Schlaganfall, Wenn Pneumonie-> HD Pneumonie.....
    Ich finde diese Lösung Kodierrichtliniengerecht und praktikabel. Wir weichen nur von dieser Regel ab, wenn wir ein definiert andres Problem behandeln, als im Vorkrankenhaus. Auch das entspricht den Koderregeln.

    Das das dann QS Bögen auslöst ist blöd aber vom Einzelhaus nicht zu verhindern. Die Bögen werden dann auch nicht "falsch" ausgefüllt, sondern so wie die Behalndlung halt war. Wenn sich daraus dann rechnerische QS Auffälligkeiten ergeben, gibt es dafür eben den kollegialen Dialog.
    Gruss Schmitz

    Hallo Snow,
    das Problem haben wir als Geriatrie auch. Die U69.00 wählen wir nur, wenn die Pneumonie im anderen Haus nosokomial entstanden ist. Wenn sie da Aufnahmegrund war,
    wäre die U69 aus meiner Sicht falsch, auch wenn sie die Auslösung des QS Moduls verhindert.
    Also bleibt einem nichts anderes gesetzeskonformes übrig, als die Bögen schön auszufüllen.
    Manchmal sind die dann abgeleiteten Qualitätsparameter dann eben unsinnig (Anitbiotikagabe, CRP Kontrolle....).
    Genau aus diesem Grund gibt es eben dann den kollegialen Dialog. Dann kann man schön erläutern,warum die Fälle zwar auffällig aber ohne Qualitätsabweichung waren.
    Ob das irgend einer, der den externen QS Berricht liest dann auch wahrnimmt, bleibt eine andere Frage.
    Warum die QS-Auswertung bei den Auswertungen nie auf das Fragefeld "Aufnahme aus anderem Krankenhaus" eingeht, bleibt mir verborgen.

    Also kurze Antwort und Praxis bei uns. Inhaltlich sinnlos aber man muss es ausfüllen.

    Gruss Schmitz

    Hallo zusammen,
    im vorliegendem Fall gab es leider keine Drainage, sondern nur eine konservative Behandlung.
    Der Befund wurde regelmäßig kontrolliert (Aber die Röntgenkontrolluntersuchungen haben immer gleichzeitig auch die Claviculafraktur abgelichtet)
    Dier Hämatopneumothorax hat sich im Verlauf stetig zurück entwickelt.
    Es gab 8 mal Athemtherapie und KG
    Es gab eine Verweildauer von 6 Tagen die mir für die Claviculafraktur überdurchschnittlich lang erscheint.
    Das wars dann aber auch schon. Der Patient war ansonsten unauffällig.
    Was würden sie jetzt als schwerwiegender einschätzen? Die Fraktur die operativ behandelt worden ist, oder die Rippenserienfraktur die zwar potentiell schwerste Probleme hätte machen können, aber faktisch außer Vorsicht und Beobachtung nicht viel ausgelöst hat.

    Danke für die Diskussion mir hifts sehr weiter

    Schmitz

    Hallo
    in der Regel landen diese Fälle bei uns in der BasisDRG K60 meist in der K60E.
    Die HD ist dann die E11 und natürlich die Adipostitas als ND E66.0
    Als OPS wählen wir 5-469.n3 "Andere Operationen am Darm: Einlegen oder Wechsel einer nicht
    selbstexpandierenden Prothese: Endoskopisch" Diesen OPS gibt auch der Hersteller an.
    Das Gemeine ist, dass mit dieser DRG noch nicht einmal die Implantatkosten refinanziert sind.
    Aber im DRG System ist halt alles eine Mischkalkulation. :)
    Gruss Schmitz

    Hallo zusammen

    wir haben da einen Patienten der von Fahrrad fällt.

    ->Laterale Claviculafraktur links, Rippenserienfraktur links 7. bis 10. Rippe, Pneumothorax links apical,Schädelprellung mit occipitaler Kopfplatzwunde.

    Therapie: offene Reposition und Platenosteosynthese mittels anatomischer winkelstabiler Platte und 3.5 mm winkelstabiler Schrauben mit Innensechskant linke Clavicula, Vorübergehende Ruhigstellung im Rucksackverband, Intensive Atemtherapie und Physiotherapie, Naht der Kopfplatzwunde. Verweildauer 6 Tage

    Jetzt streiten wir um die Wahl der Hauptdiagnose. Der MDK wünscht die S42.11(Claviculafraktur) und begründet dies mit dem angeblich höherem Ressourcenaufwand.(OP vs. Ruhigstellung)

    Wir hatten die S22.43 (Rippenserienfraktur) gewählt und begründen dies mit der 1911a nach der bei Mehrfachverletzungen diejenige HD ist, die schwerwiegender ist. Für schwerwiegender haben wir die Rippenserienfraktur eingeschätzt, da diese bedrohlicherere Konsequenzen nach sich ziehen könne. Die Fragen nach dem Ressourcenaufwand stelle sich bei der 1911a nicht.

    Wer ist nun näher an der Wahrheit? Leider befinden wir uns jetzt schon im Stadium Kodierung-Gutachten-Widerspruch-Widerspruchsgutachten-

    Danke für die Hilfe

    Schmitz

    Hallo zusammen

    ich würde mal sagen "VORSICHT".

    Vor Begleichung derartiger Rechungen scheint mir eine Rücksprache bei der Krankenhausgesellschaft sinnvoll. Sehr schnell rutscht man bei derartigen Konstellationen in den Vorwurf der Zuweisung gegen Entgelt. Ich wittere da eine Menge Erpressungspotential.

    Nicht jede im Vorfeld gemachte Untersuchung ist zwingend eine Untersuchung im Rahmen des stationären Aufenthalts, auch wenn sie Informationen für die stationäre Behandlung liefert.

    Die KV ist da natürlich Interessenvertreter mit nachvollziebarer Ineressenlage. Von daher würde ich deren Rechtsauffassung nicht ungeprüft folgen.


    Schmitz

    Hallo zusammen
    ineressante Diskussion.
    Aber hatten wir genau dieses Thema nicht schon oft bei den pathologischen Frakturen?
    In meinem Kopf war die sich gemeinhin etablierende Lösung, dass es sich immer um eine traumatische Fraktur handelt, wenn ein Trauma irgendwie herleitbar war, unabhängig von der Tatsache, dass es bei einem gesunden Knochen wahrscheinlich nicht zu einem Bruch gekommen wäre.
    Danach wäre doch auch ein Sehnenriß beim Sport ein traumatischer Riss und nur wenn der Riss plötzlich im Bett beim Träumen vom mal wieder verlorenen Spiel des FC Bayern geschieht eher Nichtraumatisch . oder?

    Gruss Schmitz

    Hallo zusammen

    die Empfehlung 428 definiert Seelsorger nicht als Teil des Therapeutischen Teams. Gibt es dafür irgend eine Begründung. Ich finde keine.

    Zumindest bei einigen Kliniken/Bundesländern werden die Seelsorger über das Krankenhaus bezahlt. Darüber hinaus kenne ich viele Seelsorger in Palliativeinheiten, die sich sehr wohl als Teil des Teams definieren.

    Sie nehmen ja auch an den Besprechungen des Therapeutischen Teams teil. Oder haben sogar eine besondere therapeutische Zusatzqualifikation.

    Hier schient mir die SEG Empfehlung sehr unsinnig/einseitig.


    Gruss Schmitz

    Hallo Frau Brüning
    Danke für die Antwort. Für mich stellt sich die Frage, ob wirklich der Code des zweiten Aufenthalts einfach gestrichen werden darf. Er wurde unstrittig innerhalb der ersten 5 Tage des 2 Falls erhoben.
    Nur im dann entstandenen zusammengeführten Fall ist der Tag der zweiten Indexerstellung natürlich später. Wo finde ich die Regel, dass bei zusammengeführten Fällen Codes einfach gestrichen werden dürfen weil formale Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind?
    Theoretisch betrifft das ja auch andere Codes. z.B. die am Ende des ersten Falls bestehende Inkontinenz die am Ende des zweiten Falls nicht mehr besteht. ( nur als Beispiel! die weiteren Regelungen bei der Inkontinenz kenne ich).
    Ebenso würde ja ein zusammengeführter Fall aus einem akutgeriatrischen Aufenthalt ohne die 8.550 und ohne Assessment, der von einem Fall mit Frührehabilitation gefolgt ist nie als Frührehabilitation abgerechnet werden dürfen..........
    Kann/darf das sein?

    Gruss Schmitz

    Hallo zusammen

    ich habe einen Fall bei dem der Patient beim ersten Aufenthalt einen Barthel Index von 65 ->U50.20 hatte. Beim unstrittigen Wiederkeherfall hatte er sich deutlich verschlechtert und kam jetzt nur noch bei der Aufnahme auf einen Barthel Index von 20 -> U.50.40.

    Der MDK Gutachter möchte jetzt die U.50.40 streichen, weil ja der Barthel Index innerhalb der ersten 5 Behandlungstage bestimmt werden muss. Hat er mit dieser Regelauslegung wirklich recht?

    Danke für die Hilfe


    Schmitz