Beiträge von sschmitz

    Hallo Bruehl
    Das kommt ein wenig auf das Bundesland an in dem du bist, weil die Geriatrie unterschiedlich abgebildet ist.
    Für den Krankenhausbereich gilt die einfache Regel, dass diese allen anderen Versorgungsformen nachgeordnet ist. Soll also im Krankeknhaus behandelt werden, brauchst du einen medizinischen Grund, warum das nicht woanders möglich ist.
    Hilfreich ist, am beginn der Behandlung ein Dokument anzulegen,warum der Arzt meint, warum einen andere Versorgungsform unangemessen ist. Wenn keine medizinische Therapieplanung erkennbar ist, spielt das den Gutachtern in die Hände. Hinerher it man immer schlauer und eine andere Rehaform oder nur Pflege hätte auch ausgereicht.
    Gruss Schmitz

    Hallo zusammen
    was mich wundert bei dieser excellenten PR Aktion der KK ist die meist stümperhafte Antwort der KH Vertreter.
    Da werden Statistiken hinterfragt, andere Zahlen genannt, die Kompliziertheit desSystems vorgeschoben..... Das wikt alles wie Leugnen, Tarnen im Grunde aber zugeben.
    Das die Öffentlichkeit eigentlich betreffende Problem, dass in den meisten Fällen nicht die Rechnung als falsch begutachtet wird, sondern die Behandlung selbst, geht fast immer unter.
    In mehr als 2/3 der Fälle bei uns ist Ergebnis des Gutachtens, dass die Dauer der Behandlung oder die stationäre Behandlung an sich falsch war (und deshalb die Rechnung).
    Wird das alles mal umgesetzt, hat aber eben nicht (nur) Auswirkungen auf die Rechnung, sondern auf die Patienten selber, die Leistungen in Zukunft nicht mehr in dieser Qualität bekommen werden wie jetzt.
    Alten Leuten wird der Abschluss der Behandlung vorenthalten da Pflegefall, Risikopatienten oder daheim Unversorgte können ihr postoperatives Risiko gerne ambulant aushalten,
    Schmerzpatienten müssen halt sehen wie sie klar kommen
    Warten auf den Heimplatz oder in Ruhe Entscheiden über eien Therapie, bitte nicht im Krankenhaus
    ....
    Komisch dass diese Bedrohung an keiner Stelle in den Medien erscheint oder aufgenommen wird.

    Gruß Schmitz

    Hallo Herr Horndasch
    Ja genau, darum scheint es sich bei deser Diskussion bei Elektiveingriffen immer mehr zu drehen.
    Ist das Alleinleben das persönliche Pech des Versicherten oder ein Problem, das der Solidargemeinschaft angelastet werden kann.
    Ich finde für beide Ansichten gibt es Argumente. Es geht aber nicht, dass Gutachter oder Sachbearbeiter im Grund gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidungen fällen dürfen.

    Hallo zusammen
    solange die Lehrmeinung in der Anästhesie (und die Rechtsprechung bei Komplikationen) ist, dass ein Patient nach einer ITN 24 postoperativ einen zweiten Menschen in Rufweite haben soll und der
    Patient bestätigt, dass er dies nicht hat, bleibt einem nichts anderes übrig, als stationär zu behandeln. Der Hinweis auf einen ambulanten Pflegedienst ist aus meiner Sicht Unsinn, da er das ja auch nicht sicherstellen kann.
    Neue Antwort der Gutachter ist nun, \"Dann macht doch nur eine Lokalanästhesie,da ist dieser Aufwand nicht nätig!\".
    Ich vermisse in dieser Auseinandersetzung eine klare Stellungnahme der Fachgesellschaft ob dies nun übertriebene Sorgfalt ist, oder eben angemessener Standard. Ich hatte leider schon erstinstanzliche Gutachter die dem oben geschilderten Grundsatz (24 Std Überwachung nach ITN) nicht folgen wollten.
    Gruss Schmitz

    Hallo Neuroline
    ist bei uns auch schon vorgekommen.
    Wenn der Patient das 1 Bettzimmer unterschrieben hat udn wenn er die anderen mit den PKVen vereibarten Komfortelemente erhalten hat, ist die Rechnung aus unserer Sicht auch zu bezahlen. Problematisch ist es, wenn es sich zwar um ein Einzelzimmer gehandelt hat, aber in diesem Zimmer andere vereinbarte Komfortelemete (Telefon, Kühlschrank, Fernseher...) fehlten.
    Also:nicht das Zimmer ist das Problem, sondern die Ausstattung des Zimmers.
    Gruss schmitz

    Hallo zusammen
    ich stehe mal wwieder auf dem Schlauch.
    Anbei ein Auszug aus dem Entlassbrief.
    \"Herr xxxxx war nach Angaben der Angehörigen beim Abendessen plötzlich bewusstlos zusammengebrochen. Der Patient wurde vom Rettungsdienst pulslos, zyanotisch und ohne messbare Vitalparameter vorgefunden worden. Vor der Intubation im Rahmen der Reanimation musste dem Patienten ein großes Stück unzerkautes Fleisch aus der Trachea entfernt werden. Erst nach ca. 30 Minuten dauernder Reanimation konnte ein messbarer Kreislauf verzeichnet werden, die Dauer vom Ereignis bis zum Einsetzen der Reanimationsmaßnahmen lag bei ca. 10 min..
    Bei Aufnahme hier war der Patient kreislauf-instabil, beatmet mit laufender Katecholamin-Infusion. ....\"

    Mir fehlt irgendwie der richtige Code der die Schwere des Falls richtig abbildet.
    Ist die HD die T17.4? (Asphyxie) mit J96.0 als ND und das war es dann schon? Das bidet dor irgendwie nicht ab, was passiert ist oder?

    Danke für die Hilfe

    Schmitz

    Hallo zusammen,
    das Argument, es gäbe viele sorgfältig kodierende und arbeitende Krankenhäuser und einige wenige die das System böswillig oder aus Dummheit ausnutzen, geht aus meiner Sicht an der erlebtenREalität vorbei.
    Aus vielen Gesprächen mit anderen erfahre ich immer wieder: Fast überall gibt es eine steigende Prüfquote von zur Zeit zwischen 10 und 15%. Fast überall wird über Fälle diskutiert, die vor Jahren noch zweifelsfrei waren. Fast Alle berichten über eine zunehmende Spröde bei Widersprüchen. Nahezu jeder Fall über der oberen Grenzverweildauer, an der Grenze zur unteren Verweildauer oder mit einer 115b Operation wird geprüft und erst mal zu Lasten des Krankenhauses entschieden. Zunehmend werden Formalkriterien oder dünne Krankendokumentationen beanstandet die zwar dem Sinn nach die Koderung des Krankenhauses wahrscheinlich machen, aber eben nicht eindeutig bestätigen.....
    Wenn das doch fast einhelliges Erleben ist, kann doch nicht mehr von einigen wenigen bösen Krankenhäusern gesprochen werden die durch ein schlaues System erkannt werden sollen, sondern es läst schon die Ahnung aufkommen, dass es allein um einen Weg zum Kostendrücken geht.

    Dies ist ja zunächt auch nicht verwerflich, da auch die Verbilligung der Sozialsysteme gemeinwohlorientiert sein kann. Es hort sich halt nur nicht so doll an wenn es nur und allein um Sparen um jeden Preis geht.

    mit freundlichen Grüssen
    Schmitz