Beiträge von wogaduguch

    Hallo Forum,

    habe folgendes Problem: Pat. aus einer Rehaklinik stellt sich auf der Neurologie zur amb. Konsultation vor. Er erhält dort eine i.v. Medikation und wird für ca. 30 sek. asystolisch und kehrt dann spontan in eine Bradykardie zurück. Im Anschluss wird der Pat. eine Nacht zur Überwachung auf die ITS übernommen und nach komplikationslosem Verlauf in die Reha rückverlegt. Was ist die HD, I46.9 + Y57.9?.

    Danke für die Hilfe, guido

    Hallo Herr Offermanns,

    habe den entsprechenden Passus nach langer Suche auf einer Mitteilung der KVB gefunden, die Formulierung ist aber auch nicht sehr einfach. Wenn ich es richtig verstanden habe läuft es so: OP-Tag, 1. post-OP Tag Pat. kommt und der postoperative Behandlungskomplex ist noch Bestandteil der OP-Leistung
    2.Tag (oder später) Pat. kommt und ich kann Konsultations- und Behandlungskomplex abrechnen. Wie sieht es mit dem Konsultationskomplex beim ersten post-Op-Kontakt aus??
    Vielen Dank für Ihre Hilfe !!!!!

    Guido

    Hallo Forum,

    eine große Kasse streicht uns den postop. Behandlungskomplex obwohl dieser nicht am OP-Tag, sondern frühestens am 1.Tag nach OP von uns zur Abrechnung gebracht wird. Es wird auf die Präambel 31.2.1 EBM 2000+ verwiesen wonach ein post-operativer Arzt-Patienten-Kontakt inklusive ist. Aus meiner Sicht liegt die Kasse falsch da der \"eine\" Kontakt im Anschluss an die OP erfolgt und auch keinen Behandlungskomplex darstellt. Es ist auch nur eine Kasse mit der es diesbezüglich Probleme gibt.
    Wer weiß Rat??

    Danke aus Berlin, guido

    Guten Morgen Hr. Schrader, Hr. Offermanns,

    auch in unserem Haus wird zur Kolo auch gerne noch gastroskopiert. Im Katalog amb. operieren nach §115b ist aber nur die Kolo hinterlegt, aus meiner Sicht besteht keine Möglichkeit eine Leistung (Gastro)die nicht in diesem Katalog steht abzurechnen. Auf der Abrechnung muss der (die) OPS Schlüssel angegeben werden, steht dieser Code nicht im AOP-Katalog wird die Rechnung abgewiesen, auch wenn die anderen Codes erbracht werden dürfen.
    Grüße aus Berlin, guido

    Original von GOMER:

    Die Gastros als alleinige Leistung nicht, nur in Verbindung mit einer anderen Leistung des 115er Kataloges.

    Hallo Gomer,

    wo kann ich die oben gemachte Aussage nachlesen, wäre sehr interessant. Aus unserer Sicht kann die Gastro nicht als AOP-Leistung nach §115b abgerechnet werden. Die Möglichkeit der Erbringung von Leistungen außerhalb des Vertrages zum amb. operieren in Verbindung mit Leistungen die dort hinterlegt sind kenne ich nur aus \"alten Zeiten\". Vieleicht liege ich auch völlig daneben??
    Der Hausarzt sollte ihnen den Pat.überweisen (gelber Schein) und sie rechnen die erbrachte Leistung als AOP ab, sofern diese im Katalog zum §115b hinterlegt ist. Mit der Abrechnungsart vorstationär in diesem Zusammenhang wäre ich zurückhaltend. Um den Pat. zur Kolo. einzuweisen (stat.) sollte schon eine ausreichende Notwendigkeit (GAEP´s) bestehen.

    Gruß aus Berlin, guido

    Guten Morgen Forum,

    ich hätte noch eine Frage zur \"äußeren\" Form eines Gutachtens. Wir erhalten öfters handschriftlich erstellte Gutachten die entweder stichpunktartig oder max. mit 4 Sätzen auf einem A4 Blatt abgehandelt werde. Haben andere Häuser ähnliche Erfahrungen und wie wird darauf reagiert?

    Mit freundlichen Grüßen, guido