Sie vergessen dabei, dass "innerhalb der zuvor abgerechneten Fallpauschale" sich auf die gleiche MDC bezieht. Das heißt im Grunde, wenn die Wiederaufnahme innerhalb der 30-Tages-Frist erfolgt (immer bezogen auf die gleiche Hauptdiagnosegruppe), hat - wie im oben genannten Beispiel - eine FZF des 1. und des 3. Falles zu erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob innerhalb dieser Frist zwischen Fall 1 und Fall 3 eine DRG aus einer anderen MDC abgerechnet wurde.