Beiträge von Fallmanager67

    Sie vergessen dabei, dass "innerhalb der zuvor abgerechneten Fallpauschale" sich auf die gleiche MDC bezieht. Das heißt im Grunde, wenn die Wiederaufnahme innerhalb der 30-Tages-Frist erfolgt (immer bezogen auf die gleiche Hauptdiagnosegruppe), hat - wie im oben genannten Beispiel - eine FZF des 1. und des 3. Falles zu erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob innerhalb dieser Frist zwischen Fall 1 und Fall 3 eine DRG aus einer anderen MDC abgerechnet wurde.

    Zitat


    Original von JanH:
    PS: Und die oGVD und nachstationär haben schon einmal gar nichts miteinander zu tun...

    ...das ist so nicht korrekt: Falls die Summe der Behandlungstage (vorstationär, stationär und nachstationär) die oGVD der zur Abrechnung kommenden DRG nicht erreicht, kann die nachstationäre Behandlung nicht zusätzlich vergütet werden. Diese Regelung gibt es bereits seit Einführung des DRG-Abrechnungssystems und wird von allen den mir bekannten Krankenhäusern akzeptiert.

    Viele Grüße