Beiträge von Winnie

    Hallo,

    das BMG hat doch hier bereits einmal Stellung bezogen, wann eine Komplikation einer Chemotherapie als Komplikation im Sinne der FPV zu werten ist. Wenn ich dieses auf Ihren Fall übertrage, dann meine ich, dass es sich hier nicht um Komplikationen handelt.

    Außerdem vergleiche ich die Komplikationen immer gerne mit meinem Auto. Wenn ich die Bremsen machen lasse und fahre anschließend wegen eines geplatzten Reifens vor die Wand, dann werde ich wohl nicht die Werkstatt dafür verantwortlich machen können. Anders sieht das aus, wenn die Bremsen versagen...

    Viele Grüße

    Winnie

    Hallo Herr Selter,

    der Verlegungs- und somit der Aufnahmegrund war aber eindeutig nicht die Tibiafraktur, diese hätte auch in dem anderen KH behandelt werden können. Sehen Sie dieses auch vor dem Hintergrund so, dass die Verlegung in unsere Kardiologie erfolgte? Ob jetzt die Pericarditis oder eine andere kardiale Diagnose/Symptom HD ist, lassen wir hier einmal außen vor. Es ergibt sich so immernoch eine Fehler-DRG.

    Die Tibiafraktur hat nicht die Aufnahme in unserem Haus veranlasst.

    Viele Grüße

    Winnie

    Ein Patient wird in einem Krankenhaus der Grundversorgung mit einer offenen Tibiafraktur - die operationsbedürftig ist - vollstationär aufgenommen. Im präoperativen EKG fallen Veränderungen auf. Deshalb wird der Patient in unsere Kardiologie zum invasiven Ausschluss eines Myocardinfarktes verlegt. Die LHK ergibt als Diagnose eine Perikarditis. Anschließend wird in unserer Unfallchirurgie die Tibiafraktur operativ versorgt.

    Wir haben in diesem Fall die Perikarditis als HD kodiert. Dadurch kommen wir in die Fehler-DRG 901D.

    Der MDK argumentiert in diesem Fall, Aufnahmeanlass sei der Unfall, der die BG-liche stationäre Behandlung zur Folge hatte. Die EKG-Veränderungen wurden im prä-operativen EKG gesehen sodass selbstverständlich ein akutes kardiales Geschehen ausgeschlossen werden musste.

    Dadurch wird der Fall in die DRG I13B eingruppiert.

    Welche Auffassung ist denn jetzt richtig?

    Viele Grüße

    Winnie

    Hallo Forum!

    Heute hatten wir die Ablehnung der BEK auf dem Tisch. War dort nicht versichert (wie überraschend!). Von daher erübrigt sich die gesamte Diskussion, wie der Fall zu verschlüsseln ist und ob die KK die Kosten zu übernehmen hat. Wo kein Kostenträger, da keine Rechnung... :(

    Allen ein schönes Wochenende!

    Winnie

    Hallo Forum, hallo Frau Weihs!

    Das ist ja interessant! Ist es Herr WWW? Der kommt ja ziemlich weit rum! Sind Sie in Bayern oder Berlin? Bei uns in Hagen war er vom 29.05. - 05.06. Die Kosten sind von der BG abgelehnt worden. Bei uns wurde als KK die BEK angegeben. Vielleicht hilft\'s?

    Viele Grüße

    Winnie

    Hallo Forum,

    mal wieder ein Fall, bei dem der MDK und unsere Ärzte unterschiedlicher Auffassung sind:

    Ein Patient berichtet anamnestisch über nächtlich aufgetretenes thorakales Durckgefühl mit einhergehender Dyspnoe. Nach einer halben Stunde trat eine Besserung ein. Tagsüber wiederholten sich die Beschwerden bei einem aufregenden Telefonanruf. Daraufhin notfallmäßige Aufnahme.

    Unsere Ärzte führten die Beschwerden auf eine Angina pectoris zurück und führten EKG, Ergometrie, Echokardiographie und LZ-RR sämtlich ohne richtungsweisenden Befund durch. Deshalb wurde auf eine weitergehende invasive Diagnostik verzichtet.

    Ursächlich für die vom Patienten geschilderten Beschwerden - und somit als Grund für die Aufnahme - deuteten die Internisten die Pneumonie, die auf dem Röntgen Thorax bei der Aufnahme bereits vorlag (\"Ausbildung einer beidseitigen zentralen mäßigen pulmonalen Stauung und darüber hinaus bestehenden fleckförmigen Verdichtungen rechts basal als möglicher Hinweis auf die Anschoppung eines bronchopneumonischen Infiltrates\"). Eine antibiotische Behandlung der Pneumonie wurde allerdings erst am dritten stationären Tag begonnen.

    Rückwirkend betrachtet sehen wir in diesem Fall die Pneumonie als Grund für die stationäre Aufnahme. Der MDK geht hier davon aus, dass die AP Grund für die stationäre Aufnahme war.

    Ich freue mich auf viele sachdienliche Posts und wünsche einen schönen Feierabend!

    Viele Grüße

    Winnie

    Hallo!

    In NRW beispielsweise steht im Vertrag nach § 112 SGB V, dass die Fälle, die innerhalb von 24 Stunden wieder zurückverlegt werden, als Verbringung zu werten sind. Vielleicht steht in dem Vertrag für Ihr Bundesland eine ähnliche Regel?

    Viele Grüße

    Winnie poor