Guten Morgen,
auf einmal kommen wieder Fragen auf, zu denen man dachte, es sei alles klar...
Wie ist der Wortlaut von 5-829.k : "Ein Teilwechsel ist der Wechsel einer kompletten gelenkbildenden Komponente" zu verstehen?
Zählt zur Komponente auch der Schaft (welcher ja nicht direkt an der Gelenkbildung beteiligt ist), oder reicht bei einem Wechsel mobiler Teile an der Hüfte beispielsweise auch der Wechsel des prox. Femurs bzw. das Kopfstück eines modularen Schaftes (Schaft selber bleibt), wenn die gewechselten metallischen Teile mind. 3 sind?
Bei uns ergab sich letzte Woche (erstaunlicherweise, wo es den OPS-Code doch schon so lange gibt) die Diskussion was unter Komponente zu verstehen ist. Bisher habe ich es so verstanden:
Hüftgelenk: 1 Pfannenkomponente + 1 femorale Komponente; Kniegelenk: 1 tibiale Komponente + 1 femorale Komponente; Komponenten können modular sein, daher 5-829.k (sofern knöcherner Defekt)
Wechsel komplette gelenkbildende Komponente: Wechsel aller Bauteile, inkl. Schaft.
Bin gespannt, ob ich einem Irrtum unterliege, und wie andere Kliniken es handhaben.
GK-Nicole