Beiträge von janos

    So eine Portimplantation macht ja doch etwas Arbeit und der Port selber hat auch seine Kosten (rund 130 €). Nach dem stationären Aufenthalt (OP - DRG J23Z) war noch nicht sicher, wann die erste Chemo geplant bzw. starten soll. Damit war auch eine Portimpantation noch nicht indiziert. Erst wenn die erste Chemo feststeht, wird einige Tage zuvor der Port ambulant angelegt. Laut §115 im AOP-Katalog.

    Sollte der Port wirklich in der DRG-Kalkulation enthalten sein ?

    stationäre OP 11.-23.12.2006 - DRG J23Z und später
    stationäre Chemo 09.-10.01.2007 - DRG J62B mit Abschlag

    am 02.01.2007 ambulante PORTimplantation

    Sollte das Korrekt sein, dass der 02.01. als nachstationär oder vorstationär abgerechnet wird ? Damit keine Vergütung für den Port oder doch über die DRG ?

    So jetzt habe ich doch noch eine Möglichkeit gefunden. Habe soeben über den Grouper den ambulanten Fall als vorstationär laufen lassen und mit der stationären Chemo verknüpft. Damit kommt eine andere DRG heraus, weil der OPS Schlüssel für den Port mit einen Einfluss bei der Groupierung hat.
    Statt der DRG J62B mit Abschlag (CMI 0,166)kommt DRG J11A mit Abschlag (CMI 0,312) zur Abrechnung. Damit sind die Kosten für den Port mit beglichen.

    Ich denke, damit ist das Problem gelöst !

    Wenn ich in unsere Doku zum Patienten hineinsehe, war der stationäre Aufenthalt schon am Tag der geschlossenen Reposition geplant. Damit werden wir wohl oder übel die ambulante Abrechnung stornieren müssen und an den stationären Fall mit anhängen, weil von einer Komplikation ist hier nicht auszugehen.

    Vielen Dank für die Rückantworten.
    Es grüsst das Team von Emmaus.

    Wir stehen kurz vor unserer Budgetverhandlung und möchten dieses Jahr das ZE für Schwerstbehinderte mit verhandeln, da wir in der Nähe ein Schwerstbehinderten Heim haben und mittlerweile sehr viele Patienten aus dieser Einrichtung stationär behandeln.

    Gibt es Erfahrungen, was wir als Unterlagen für die Verhandlung vorlegen müssen, damit wir dieses ZE abrechnen können. Reicht es aus, dass wir nur in der Nähe ein solches Heim haben ?

    Gibt es ein Schema für die Berechnung des ZE ?

    Vielleicht kann uns jemand helfen, wir wären sehr dankbar über nützliche Tips für die Verhandlung.

    Folgender Sachverhalt:

    Patient kommt am 15.12.2006 als Notfall
    geschlossene Repostion einer Radiusfraktur - Abrechnung als ambulante OP

    Am 17.12.2006 stationäre Aufnahme
    offene Repostion mit Osteosynthese durch Platte
    DRG I21Z

    Die ambulante Abrechnung wurde von der Kasse an uns zurückgesandt mit folgenden Vermerk:

    \"Rechnungsrücksendung, da nach §115 keine KÜ-Übernahme möglich ist. Die amb. OP steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der stationären Aufnahme und ist dieser zuzuordnen. Die Maßnahme ist mit der DRG abgegolten.

    Muss ich den 15.12.2006 als vorstationäre Behandlung ansehen ?

    Folgender Sachverhalt:

    Patient war vom 11. - 23.12.2006 in stationärer Behandlung.
    (C50.2 und 5-404.0 --- DRG J23Z)

    Für den 09.01.2007 war eine erste Chemotherapie geplant. Zu diesem Zweck werden bei uns die Port\'s ambulant implantiert. (Lt. AOP-Katalog ambulantes Potential)

    Am 02.01. wurde bei dem Patienten der Port implantiert und als ambulanter Eingriff abgerechnet.

    Kasse hat uns die Abrechnung zurückgesandt mit folgenden Vermerk:
    \"Rechnungsrücksendung, da nach §115 keine KÜ-Übernahme möglich ist. Die erbrachte Leistung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der vorangegangenen stationären Behandlung und ist dieser zuzuordnen. Die Maßnahme ist damit abgegolten\"
    :devil:

    Ist das korrekt ? Hätten wir das gleich beim stationären Aufenthalt machen müssen ? Wie läuft das in den anderen Häusern ?

    Wir setzen bei jeder ambulanten Operation, wo wir auch Laborleistungen erbracht haben, die 32001 an. Bisher gab es noch keine Beanstandung von den Kassen.
    Es gibt nur das Problem mit der Einrechnung der Laborleistungen in die 7% Sachkosten. Wir rechnen diese in die 7% ein. Die AOK und DAK haben uns Rechnungen zurückgesandt. Hier haben wir aber den Auszug aus dem DKG-Schreiben mit an die Rechnung angehangen und alles wieder an die KK zurückgeschickt. Die AOK hats erstmal akzeptiert - die DAK wahrscheinlich nicht. :t_teufelboese:

    Wir rechnen für den präoperativen Tag die Ordinationsgebühr für den Chirurgen und Anästhesisten sowie die Aufklärung ab. Dazu kommen die Laborleistungen vielleicht noch das Röntgen und EKG. Als Diagnose wird die Krankheit und die Z53.0 (Untersuchung wurde nicht durchgeführt) dokumentiert. Diese erscheinen dann auch auf der Rechnung.

    Mit diesem Vorgehen habne wir bisher keine Probleme gehabt. (im 2. Quartal 3 Fälle gehabt)

    In einigen Fällen haben wir auch einfach die vorstationäre Pauschale abgerechnet.