So eine Portimplantation macht ja doch etwas Arbeit und der Port selber hat auch seine Kosten (rund 130 €). Nach dem stationären Aufenthalt (OP - DRG J23Z) war noch nicht sicher, wann die erste Chemo geplant bzw. starten soll. Damit war auch eine Portimpantation noch nicht indiziert. Erst wenn die erste Chemo feststeht, wird einige Tage zuvor der Port ambulant angelegt. Laut §115 im AOP-Katalog.
Sollte der Port wirklich in der DRG-Kalkulation enthalten sein ?
stationäre OP 11.-23.12.2006 - DRG J23Z und später
stationäre Chemo 09.-10.01.2007 - DRG J62B mit Abschlag
am 02.01.2007 ambulante PORTimplantation
Sollte das Korrekt sein, dass der 02.01. als nachstationär oder vorstationär abgerechnet wird ? Damit keine Vergütung für den Port oder doch über die DRG ?
So jetzt habe ich doch noch eine Möglichkeit gefunden. Habe soeben über den Grouper den ambulanten Fall als vorstationär laufen lassen und mit der stationären Chemo verknüpft. Damit kommt eine andere DRG heraus, weil der OPS Schlüssel für den Port mit einen Einfluss bei der Groupierung hat.
Statt der DRG J62B mit Abschlag (CMI 0,166)kommt DRG J11A mit Abschlag (CMI 0,312) zur Abrechnung. Damit sind die Kosten für den Port mit beglichen.
Ich denke, damit ist das Problem gelöst !