Beiträge von mabu

    Hallo liebes Forum,

    in den Bereich der G45 fällt unter G45.8 und G45.9 die vertraute TIA. Nun stellen wir uns die Frage, ob die ICD´s G45.0-G45.4 ebenfalls den Bereich TIA abdecken oder diese Kodierung sich lösgeläst von der TIA befindet?

    Es ist doch lediglich differenzierter im Gefässbereich dargestellt(ebenfalls mit der Unterteilung der Rückbildung). Die .8er und .9er Kodierung umfasst die \"unspezifische\" Kodierung der TIA. Bin ich da auf dem richtigen \"Dampfer\"?

    Vielen dank für schnelle Info.

    Es grüßt
    mabu

    Hallo liebes Forum,
    ich möchte dieses Thema heute nocheinmal aufgreifen.
    Wie sind inzwischen die Erfahrungen mit dem MDK? Wann darf ich die G95.8 kodieren und wann die N31.? Der MDK verweist mich immer wieder auf die neurogene Blasenentleerungsstörungen. Was ist beim Querschnitt die korrekte Kodierung?

    Ich möchte also die Frage von Luehrs noch einmal stellen.

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Gruss
    Mabu

    Hallo,

    es geht um die Implantation eines Ereignisrekorders (5-377.8). Die entsprechende OPS ist jedoch nicht im AOP-Katalog gelistet. Gibt es dennoch Möglichkeiten, diesen Eingriff ambulant abrechnen zu können?

    Viele Grüße und vielen Dank.

    mabu

    Hallo liebes Forum,

    heute wende ich micht mit einer Frage an Sie, die mir Kopfzerbrechen macht.

    Folgender Sachstand:
    Einem Patienten wird eine elektronisches Kunstherz mit Akku-Betrieb implantiert. Hier handelt es sich um ein Zusatzentgelt nach Anlage 4 (2011-02). Ist in diesem Zusatzentgelt der \"Strombetrieb = Akku\" mitkalkuliert oder sind das gesonderte Kosten für den Patienten, sprich in der DRG enthalten? Wo kann ich diese Informationen bekommen? Ich kalkuliere ja für andere ZE´s auch ALLE damit verbundenen (Sach-)Kosten

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antworten.

    mabu

    Hallo liebes Forum,

    lt. DKR P004 darf aus dem Bereich des Monitorings pro Behandlungsfall nur EINMAL ein Code aus diesem Bereich kodiert werden. Nun habe ich folgende Konstellation:
    2 Aufenthalte auf der ITS in einem Fall.
    1. Aufenthalt: 8-930
    2. Aufenthalt: 8-932

    Bedeutet die DKR nun, dass ich den Code 8-930 streichen muss, weil er in dem Code 8-932 integriert ist?

    Vielen Dank für Ihre Informationen.

    Gruss
    Mabu

    Hallo liebes Forum,

    hat jemand von Ihnen bereits Erfahrungen mit der internen Leistungsverrechnung bei Fachrichtungswechsel?

    Beispiel:
    Ein Patient wird in der Handchirurgie zur OP (Radiusfraktur) stationär aufgenommen. 3 Tage später wechselt er intern in die Orthopädie zur Tibiafraktur-OP. Der ermittelte Erlös der DRG I13B steht nun zur Diskussion.

    Anhand der INEK Matrix kann ich mir die durchschnittlichen Kosten der Operationen und der VWD ermitteln. Weiter würde ich separat einmal den Erlös der handchirurgischen Leistungen groupen.

    Gibt es hier im Forum evtl . Erfahrungen mit diesem Thema oder gar Beispielberechnungen?

    Sonnige Grüße
    Mabu

    Hallo liebes Forum,

    uns macht das oben genannte Thema zu schaffen.

    Folgender Sachstand:
    Während einer nachstationären Frist war ein niedergelassener Arzt in der Situation, einem Patienten ein Rezept über Heparin auszustellen.
    Er verwies auf die nachstationäre Frist und auf de Klinikarzt, der dem Patienten das Medikament rezeptieren solle.

    Wie verhält es sich grundsätzlich in solchen Fällen? Als Klinik dürfen wir keine Rezepte ausstellen, aber als Arzt mit KV-Ermächtigung im Krankenhaus schon.
    Wie sieht dies innerhalb der vor- und nachstationären Fristen aus? MUSS die Klinik für die Medikamente sorgen? Muss (oder darf) der KV-ermächtigte Chefarzt ein Rezept innerhalb dieser Fristen ausstellen?

    Wie sind Ihre Erfahrungen mit diesem Thema?

    Mit freundlichen Grüßen

    mabu

    Hallo liebes Forum,

    wir haben verschiedene Patienten (überwiegend Erkrankungen am Bewegungsapparat oder dem Nervensystem) zur stationären multimodalen Schmerztherapie.

    Bisher haben wir die lanzeitbestehende Erkrankung (z.B. Bandscheibenprolaps) kodiert und als ND die ICD R52.2 (chronischer Schmerz).

    Nun stellt der Schmerz in der Zwischenzeit ein eigenständiges Krankheitsbild dar und der Patient wird \"nur\" zur mulitmodalen Schmerztherapie stationär aufgenommen.

    Wie sehen Sie die Lage (auch in Bezug auf den MDK)? Würden Sie die R52.2 als HD kodieren?

    Herzliche Grüße

    mabu

    Hallo Herr Schemmann,

    können Sie mir denn auch weiterhelfen, wenn es um die Beschaffenheit dieser Endoprothese mit erweitertet Beugefähigkeit geht? Laut unseren Operateuren ist mit der unicondylärem TEP eine Beugefähigkeit von über 130° möglich.

    Lt. DIMDI gibt es nur diese Voraussetzung, die es zu erfüllen gilt. Haben Sie für mich weitere Infos?

    Ganz herzlichen Dank im voraus.

    mabu

    Hallo,

    ein letztes Mal :(

    Wenn ich die verschiedenen Möglichkeiten (Schlittenprothese und TEP mit erweiterter Beugefähigkeit) kodiere, kann ich keine Erlösänderung erkennen. Die Knie mit erweiterter Beugefähigkeit sind jedoch von den Kosten höher.

    Meiner Meinung nach war eine Erlösdifferenz zu verzeichnen, als der Kode durch das DIMDI neu implementiert wurde.

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

    Herzliche - wenn auch regnerische - Grüße

    mabu