Beiträge von Lizard

    Hallo,

    vielen Dank schon mal für die vielen Beiträge. Ich sehe, die meisten sehen das wie ich. Die Sachlage der Kodierung ist m.E.n. klar, der Schock entsprechend dokumetiert (auch E-Lyte etc.). Ich habe erstmal eine erneute Gegenstellungnahme geschrieben und um ein \"richtiges\" Gutachten gebeten. Sollte die Kasse verrechnen, klagen wir.

    Liebes Forum,

    in einem Streitfall aus 2008 wurde im Erstgutachten des MDK die ND \"Hypovolämischer Schock\" nicht akzeptiert, weil - laut Gutachter - im E-Brief der Ressourcenaufwand nicht ersichtlich sei (DRG G67A soll in G67D fallen - ca. 750€ Streitwert). Darauhin habe ich der Kasse zurückgeschrieben und Unterlagen beigefügt, die entsprechende Laborparameter und 7l Ringer als Ress.verbr. nachweisen. Im nun durchgeführten Zweitgutachten steht nun lediglich:
    \"Der Widerspruch des Krankenhauses ist nicht begründet. Die DRG-Zuordnung ist nicht Sachgerecht. DRG-Änderung, da die ND \'Hypovol. Schock\' nicht akzeptiert wurde\". (Gutachten Ende)

    Habe schon bei der Kasse angerufen, und auf Vernunft plädiert - keine Chance. Originalton: \"Tja, dann müssen Sie halt klagen\"...

    1. Das ist doch kein Gutachten, oder? :sterne: Eher ein Witz
    2. Was nun ???

    muss ich nun klagen, oder nochmal an die kasse schreiben?

    Für Tipps wäre ich sehr dankbar!

    :totlach:

    Hallo Papiertiger,
    wenn die Beatmungsstd. 100% wasserdicht sind und somit auch die gesamte Abrechnung, dann ab zum Rechtsanwalt damit.
    Habt Ihr einen Klinik-Card-Vertrag, dann wird die Versicherung verklagt, ansonsten geht die Rechnung zunächst an den Patienten, welcher dann seine Vers. verklagen muss. Und immer schön an die Verzugszinsen denken.
    lg,
    Lizard

    Guten Tag die Damen und Herren,

    @ Papiertiger: darf ich neugierigerweise fragen, um welche Versicherung es sich handelt??? Fängst sie mit \"Ha...\" an?
    Bei uns ist es auch immer das gleiche Spiel - Versicherung kürzt einfach erstmal. Laut OLG München (Urteil vom 18.10.2005 - 25 U 4903/04) dürfen die das ja auch noch...
    :(

    Hallo liebe Forum-Experten.
    Wir nehmen heute eine Patientin auf, die bekommt \"Oliclinomel\". Es ist eine Sondenspezialnahrung von baxter und kostet über 900€ pro tag!!
    Habe kein entsprechendes Zusatzentgelt gefunden.
    Was können wir tun, ausser die Pat. schnellstmöglich zu entlassen ???