Beiträge von Simone F

    Hallo Forum,

    hier würde ich gerne nochmal mit einem anderen Sachverhalt nachhaken.
    Kann man die Koagulation einer Fingerarterie kodieren?
    Bei einem Patienten mit Avulsionsverletzung kam es auch zu einer Defektverletzung der A5 mit Verdreckung. Neben einem Wunddébridement wurde auch die Arterie aufgesucht und koaguliert. Ist das kodierbar und wenn ja mit 5-389.2x anderer operatuver Verschluß an Blutgefäßen, Arterien Hand, sonstige? :sterne:
    Es wäre erheblich erlössteigernd.

    Für Tipps wäre ich dankbar!!

    Hallo Forum,

    ich habe folgendes Kodierproblem.

    Bei einem Patienten kam es im April bei operativ versorgter Tibiafraktur zu einem Kompartment, welches gespalten werden musste. Zwischenzeitlich wurde der Patient wieder stationär wegen einer infizierten instabilen Narbe behandelt.
    Aktuell wurde der Patient wegen einer akuten Exacerbation einer chronischen Statuungsdermatitis behandelt, so die Diagnose im E-Brief.
    Tja, nun habe ich Probleme mit der Kodierung der Hauptdiagnose. Ich denke, dass für die Kodierung der I83.1 Stauungsdermatitis o.n.A. ja doch zumindest Varizen vorliegen müssten, da die ICD ja die Varizen der unteren Extremitäten mit Entzündung darstellt, oder?
    Auf meine Nachfrage beim Operateur ob Varizen vorlagen, bekam ich die Auskunft, dass der venöse Abfluß aufgrund der Kompartmentspaltung und der anderen Voroperationen gestört war, welches zu einer Statuung sowie zur entzündlichen Begeleitreaktion geführt hat.
    Nehme ich nun doch die I83.1 oder die L30.8 sonstige näher bezeichnete Dermatitis? :a_augenruppel:

    Wer kann mir da weiter helfen? Schonmal Danke für mögliche Antworten!!

    Hallo Herr Horndasch,

    danke für Ihr Interesse.
    Im E-Brief formulieren die Ärzte, dass der Patient bei subjektiver Beschwerdefreihet entlassen wurde, der Pfegedokumentation kann man über eine Tendenz der Beschwerden leider nichts entnehmen.
    Ansonsten wurde ein Fastentest über 72h durchgeführt, wobei die BZ-Werte bei 63-85 mg/dl lagen. MRT war unauffällig (regelrechte Darstellung der paenchymatösen Oberbauchorgane). Es fand sich kein Anhalt für einen entzündlichen oder tumorösen Prozess), gastroskopisch konnte ebnfalls der V.a. ein Insulinom nicht bestätigt werden, es zeigt sich lediglich die Gastritis mit Erosionen.

    Hmm, ja ich kann nun nichts anderes reininterpretieren und würde somit fast nur die erosive Gatsritis kodieren wollen. Was meinen Sie nach meine Angaben?

    Hallo Forum,

    folgender Sachverhalt beschäftigt mich:

    Ein Patient wird mit V.a. Insulinom in unsere Klinik eingewiesen. CK-Werte erhöht, ebenso das ges. Bilirubin leicht erhöht, Patient äußert als Symtome Übelkeit, Schweißausbrüche, leichte Kopfschmerzen, Zittern,.... Es laufen verschiedentliche Untersuchungen (MRT, Fastentest, Gastro-Duodenoskopie,...).
    Alle Untersuchungen sind negativ und bestätigen den V.a. ein Insulinom nicht. Allerdings ergibt die Gastroskopie eine Helicobacter pos. erosive Gastritis. Patient bekommt Pantozol.

    Was wird hier die Hauptenlassdiagnose, die erosive Helbact. pos. Gastritis? :a_augenruppel: Ich denke doch, dass andere wurde ja eigentlich ausgeschlossen oder zumindest nicht bestätigt!

    Hallo Forum,

    wie würden Sie einen Nagelrest nach durchgeführter Amputation des Zeigefingers kodieren?

    Bei dem Patienten war im März nach Amputation der Fingerkuppe eine Deckung mittels lokal gestiltem Insellappens durchgeführt worden. Nun wuchs im Verlauf noch ein Restbestand des Nagels nach, der den Patienten hinderte. Das Nagelbett wurde ausgerottet.

    Kodiert man hier eher die L60.8 sonstige Krankheiten der Nägel mit der T92.6 Folgen einer Amputation? Oder hat jemand einen besseren Vorschlag? :(

    Hallo Forum,

    ich brauche dringend Ihre Unterstützung, ich glaube ich habe gerade ein Knoten im Gehirn! :erschreck:

    Im Entlassbrief wird bei einem Patienten ein Kniegelenksempyem bei infizierter Weichteilsituation nach operativer Entfernung einer Bakerzyste beschrieben.
    Zuerst dachte ich, ist ja klar, das Kniegelenkempyem wird bei nachgewiesenen Ressourcenverbrauch innerhalb multipler Ops die Hauptdiagnose.
    Tja, und nun komme ich ins Zweifeln.

    Während der ersten Op, die am Aufnahmetag statt fand wird nämlich nur ein Serom/Hämatom des Kniegelnkes und eine Dehiszenz im Bereich der Kapsel beschrieben. Nie Naht wird wieder eröffnet, es entleert sich eine Hämatom, welches débridiert wird. Zusätzlich werden Medikamenträger in das Weichteilgewebe eingebracht. Der Abstrich weist einen Staph. aureus nach.
    Erst während der Folge-Ops werden Arthrokopien mit Synovektomien, und Gelenkspülungen durchgeführt und ein Gelenkempyem im Op-Bericht beschrieben.

    Wird jetzt das postoperative infizierte Hämatom die Hauptdiagnose, da es zu Beginn des stationären Aufenthaltes vorlag und das Kniegelenkempyem Nebendiagnose, da es sich dazu entwickelt hat, oder kann man das gar nicht voneinander trennen und das Empyem wird HD? Würde man dann das Hämatom als ND kodieren? Ressourcenverbrauch lag ja vor. :a_augenruppel:

    Ich stehe auf dem Schlauch.

    Zum Glück ist ja Wochenende und ich wünsche eine schönes :sonne: !

    Hallo Forum,

    ich plage mich gerade mal wieder mit der Kodierung einer großen plastischen Op herum und habe dazu mehrere Fragen zu verschiedenen Problematiken.

    Kurze Fallbeschreibung:

    Ein Patient mit Zustand nach Motorradunfall und mehreren nachfolgenden Ops wird in unserer Klinik aufgenommen bei bestehendem Weichteildefekt am Unterschenkel.
    Dieser Weichteildefekt soll per Rectus-abdominis-Lappen verschlossen werden. Im Rahmen der Op-Planung wurde eine Angiographie durchgeführt, die eine Ein-Gefäßversorgung des Unterschenkels zeigt, so dass ein dirketer Gefäßanschluss nicht möglich war.
    Folglich wurde ein AV-Loop A. femoralis femoropopliteal mittels entnommerner Venen angelegt.
    Als der Rectus-Lappen transplantiert werden soll, fällt auf, dass eine Thrombose des Loops im Bereich der Anastomose der femoralis vorliegt. Es wird versucht mittels Fogartykatheter die Thromben zu entfernen. Dieser Versuch gelingt kurzfristig, er muss 3 mal wiederholt werden, da es immer wieder zu einem erneuten Verschluss kommt. Es fällt der Entschluss das Bypassgefäß zu verschließen. Der Rectus-abdominis-Lappen wird die Arteria tibialis posterior angeschlossen.

    So nun meine Fragen:

    Zur Gefäßproblematik:

    - Als Diagnose würde ich hier die I74.3 kodieren

    - unsere Chirurgen haben hier die 5-399.3 operative Einlage eines Katheters in eine Arterie neben der 5-394.6 Revision einer Blutgefäßoperation: Verschluss eines Av-Shuntes kodiert. Ist das so korrekt? Ich hätte hier die 5-380.70 Thromboektomie von Gefäßen A. femoralis mit tja und das ist nun die Frage..die 5-394.5 und -6 geht ja wahrscheinlich nicht, da hier kein Gefäßshunt vorliegt, oder? Würde man hier die Revision einer Anastomose 5-394.1 kodieren, oder was ganz anderes. Ist in diesem Zusammenhang der Kode für die Einlage eines Katheters in die Arterie überhaupt zulässig? Ich denke nicht, oder?

    Zur Lappenplastik:

    Zum Verschluss des Entnahmedefekts der Rectus-abdominis-Lappenplastik wird die Rectusscheide mittels Schlingennaht verschlossen. Da ja die Deckung des Entnahmedefektes zu kodieren ist, hätte ich hier den primären Hautverschluss aus dem Bereich 5-90- wie im OPS verlangt kodiert. Ich weiß, dass es sich hier eigentlich nicht um einen oberflächlichen Hautverschluss handelt. Unsere Chirurgen haben die 5-546.x sonstige Rekonstruktion der Bauchwand und des Oeritoneums kodiert. Ist das zulässig? Wie wird ein solcher Verschluss in anderen Häusern kodiert? Manchmal wird laut Op-Bericht auch eine Abdominoplastik durchgeführt und auch so kodiert. Würde es sich dabei tatsächlich um eine richtige Abdominoplastik handeln und ist die Kodierung somit zulässig und korrekt??


    Ich weiß, ein sehr komplexer Fall mit vielen Fragen, hoffentlich halbwegs verständlich beschrieben und das noch am Freitag......! ?(

    Ich hoffe trotzdem inständig auf hilfreiche Aussagen!! :sonne:

    Vielen Dank und ein :sonne: Wochenende

    Hallo zusammen,

    da habe ich auch gleich eine Frage zu:

    Bei einem Patienten wurde am 2.03. eine Vakuumversiegelung angelegt und am 23.03. während einer Op wieder entfernt. Kodiert wurde die 8-190.13 mehr als 21 Tage, der MDK will die 8-190.12 bis 21 Tage.
    Was ist hier korrekt?? Wird der Tag der Anlage und der Tag der Abnahme etwa nicht mitgezählt? Das kann doch nicht sein, dazu gibt es auch nirgendwo einen Hinweis.

    Wie berechnen Sie die Gesamttage?

    Hallo und guten Morgen an alle Forummitglieder,

    heute habe ich mal wieder eine Frage aus dem Bereich der septischen Unfallchirurgie.

    Seit neuester Zeit werden in unserem Hause bei z.B. Gelenkinfekten nach implantierten TEPs, sogenannte industiell gefertigte temporäre Zementprothese, die einen antibiotischen Wirkstoff enthalten und über ein Gelenk verfügen, implantiert. Diese Prothesen werden genauso eingebracht und angepasst wie Metallprothese. Diese Zementprothesen werden im Schnitt für ca 6 Wochen belassen und dann wieder explantiert damit eine endständige Metallprothese implantiert werden kann.
    Wie können diese Prothesen kodiert werden? Handelt es sich hierbei um Sonderprothesen, wie unsere Chirurg es bezeichnet, oder werden sie als Abstandhalter kodiert? :a_augenruppel:

    Wer hat Erfahrung und kann mir weiter helfen?