Beiträge von Anke

    Vielen Dank für Ihren Zuspruch gk,

    habe doch schon fast an meinen Fähigkeiten gezweifelt. Wie man sieht ist der MDK in solchen Dingen nicht wirklich bewandert. Habe sofort einen Widerspruch an die KK geschickt. Bin gespannt auf das Ergebnis.

    Ein schönes Wochenende wünscht
    Anke

    Liebes Forum,

    ich habe (glaube ich zumindest) heute ein echtes Brett vrom Kopf, welches mir sicherlich einer der Forumsmitglieder schmerzfrei entfernen kann.
    Fall:
    Aufnahme einer Patientin am 05.08.2004
    Entlassung erfolgte am 11.08.2004
    Abrechnung D11B, erster Tag mit zusätzlichem Entgelt lt. belegärztlichem Katalog (10 Tage) 14.08.2005
    Genau an diesem Tag ist die Patientin mit Komplikationen wieder aufgenommen und am 15.08.2004 endgültig entlassen worden.
    Der MDK sagt Fallzusammenführung. Ich sehe das anders. Der Tag in Spalte 9 des Kataloges ist doch der Wert der OGVD+1. Also kann ich doch ab dem 14.08. den zweiten Fall als komplett eigenständigen Fall abrechnen. Liege ich hier falsch? :sterne: :d_gutefrage:

    Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar (irgendwie ist das Brett noch nicht entfernt!).

    Weiterhin einen schönen sonnigen Tag wünscht
    Anke

    Guten Morgen,

    auch ich habe das so verstanden. Das Rundschreiben Nr. 277/2005 der KGNW etnhält Änderungshinweise der FPV 2006. Hier steht:\" Die Fallzusammenführung von Krankenhausaufenthalten bei Wiederaufnahmen oder Rückverlegungen wird ausgeschlossen, sofern diese im Zuge des Jahreswechsles auf Basis unterschiedlicher Fallpauschalen-Kataloge abzurechenen sind. Aufgrund dieses Ausnahmetatbestandes sind die Krankenhausaufenthalte einzeln auf der Basis des jeweils geltenden FP-Katalogs abrechenbar.\"

    Ein schönes Wochenende wünscht
    Anke

    Hallo H. Horndasch,

    wir haben intern die Kosten für die amb. Erbringung dieser Leistung kalkuliert und sind zu dem Ergebnis gekommmen, dass es sich fürs Haus nicht rentiert, die Polysomnographien amb. durchzuführen und abzurechnen. Mit einigen Kassen haben wir Sondervereinbarungen diesbezüglich getroffen. Das heißt konkret, dass wir einen festen Betrag für die stat. Erbringung der Leistung erhalten. So können wir wenigstens die Kosten abdecken.

    MfG
    Anke

    Hallo liebes Forum,

    im Moment habe ich ein Problem mit einer bestimmten KK zum Thema Schlaflaborabrechnung. Unser Arzt nimmt die Kontrolluntersuchungen im Schlaflabor stat. auf, da er keine Ermächtigung hat, diese Untersuchungen amb. durchzuführen. Es sind also meist Patienten, die vor einem halben Jahr schon einmal hier stat. im KH waren und ein CPAP-Gerät verordnet bekommen haben. Nun wird diese nCPAP-Therapie durch eine Polysomnographie kontrolliert. Im Umkreis findet sich auch kein niedergelassener Arzt, der diese Kontrolluntersuchungen durchführt.
    Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
    Wir haben versucht mit der KK zu verhandeln, aber diese lehnt eine Bezahlung dieser Leistung ab.

    MfG
    Anke

    Hallo liebes Forum,

    heute mal eine ganz praktische Frage. Wie kodieren Sie eine Raucherbronchitis. Unser Arzt hat die J42 nicht näher bezeichnete Bronchitis eingegeben. Der MDK sagt die J41.0 einfache chronische Bronchitis ist die korrekte Kodierung. Schließen wir uns dem MDK Gutachten an, fallen wir von dem C-Split in den D-Split.
    Hat der MDK wirklich recht? :sterne:
    Kann mir einer den Unterschied zwischen diesen beiden Kodierungen erklären?

    Vielen Dank!
    Anke

    Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen. In meinem Fall verweigert die Krankenkasse die Kostenübernahme für einen gesamten Krankenhausaufenthalt eines Patienten. Es handelt sich hierbei um einen Patienten, der zum amb. operieren im Haus war und notfallmäßig stat. aufgenommen worden ist. Hat die KK das Recht, eine Kostenübernahme zu verweigern? Oder muss sie erst einer Kostenübernahme zustimmen und kann dann anschließend den Fall durch den MDK prüfen lassen?
    Wir haben den Fall dann einfach ohne Kostenzusage abgerechnet, und die Kasse hat die Rechnung mit dem Vermerk, dass sie keine Kostenzusage erteilt hat, wieder zurückgeschickt. Was kann ich nun tun?