Beiträge von Silvia

    ... also ich kenne das aus eigener Erfahrung, dass auch Beatmungszeiten ausßerhalb der Intensiv abgerechnet und auch anerkannt werden

    und ehrlich gesagt, weiß ich nicht so ganz, was mir das Zitat sagen soll

    hallo zusammen,

    eine spannende Frage zu diesen Beatmungszeiten. Ich meine mich zu erinnern, dass es in alten Versionen der DKRs einen Part \"Heimbeatmung\" gegeben hat. Dieser finde ich jetzt so nicht mehr. Also ist hinsichtlich diesem auch nichts zu beachten.

    Ich würde den Fall so kodieren, dass ich nur die tatsächlichen Beatmungsstunden aufaddiere. Sie sagen ja selber, dass keine Entwöhnung stattgefunden hat. Acuh wenn der Patient selbst die Maschine bedienen kann, letztendlich hat das Krankenhaus ja die Kosten für die Beatmungsmaschine zu tragen. (Ressourcenverbrauch!!).
    Würde auch die Stunden auf der peripheren Station als Beatmungszeiten kodieren, da ich keine DKR bzw. Richtlinie kenne, die sagt, dass eine Beatmung nur auf Intensivstationen zu kodieren ist.

    Vielleich konnte ich Ihnen ein wenig weiterhelfen.

    Liebe Grüße

    Liebes Forum,

    zur Diskussion: Patientin (15 Jahre alt) wird mit Bauchschmerzen aufgenommen. Eine Schwangerschaft wurde diagnostiziert.
    Ich meine hier muss man als HD einen Kode aus Kapitel 15 (Schwangerschaft) nehmen. Da es nichts spezifisches gibt würde ich hier den Kode O26.88 (Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind) kodieren. Die Bauchschmerzen als Symptom der Schwangerschaft sind dann wegzulassen.
    Bei uns in der Abteilung möchte ein Kodierer die Bauchschmerzen als HD.
    Wie sehen Sie den Fall.

    Danke schon mal vorab für weitere Vorschläge
    Gruß

    Vielen Dank für die ausführliche Arrgumentation. In unserem Fall stellt sich das aber wie folgt dar:

    Der Patient ist ein Kind im Alter von 3 Jahren. Die Alternative zu dem Medikament Neulasta wäre Filgrastim. Das Kind müsste aber dann über 30 Tage lang jeden Tag eine Injektion erhalten. In diesen 30 Tagen insgesamt eine Menge von 287,45 MIE entspricht 709,04 Euro. Das Neulasta kostet die Kasse ca. 900,00 Euro. Rein rechnischer gesehen dürfte man nur um 200,00 Euro streiten und nicht um die gesamte Kosten. Man sollte bei der ganzen Sache auch ein stückweit noch den Menschen bzw. hier das Kind sehen...Auch sollte man überlegen, dass aufgrund der vielen s.c. Gaben sich ein erhöhtes Infektionsrisiko bzw. Hämatombildung für den Patienten besteht.

    Liebes Forum,

    die Kasse möchte ein Medikament (Zusatzentgelt) 76ZE7101 Neulasta/ Pegfilgastrim, das verhandelt wurde nicht übernehmen. Begürndung: \"Es handelt sich um ein \"off-label-use\".
    Gilt dies überhaupt für den stationären Bereich?

    Liebe Grüße aus Schwaben und einen schönen Tag

    Hallo liebe Forummitglieder,

    wir haben einen Fall, wo der Patient nach geplanter ambulanter OP wegen Sättigungsabfälle stationär aufgenommen worden ist.
    Was ist hier die HD, die HD der geplanten ambulanten OP oder die Sättigungsabfälle, welche letztendlich die stationäre Aufnahme verursacht haben?

    Vielleicht hat jemand schon einmal ein ähnliches Problem gehabt.

    Danke und einen schönen Tag an alle
    Silvia

    Hallo liebe Forumteilnehmer,:sterne:

    habe da ein Problem mit der Sauerstoffgabe bei einem Kleinkind. Bis heute war ich immer in der Annahme, dass sobald ich einem Kind Sauerstoff verabreiche, dies mit der J96.0 respiratorische Insuffizienz zu kodieren ist. Der MDK ist jetzt aber der Meinung, dass die Sauerstoffsättigung zudem unter 90% liegen muss. Wär hat da jetzt recht?

    Einen schönen Tag
    Silvia