Liebes Forum,
eigentlich ist die Kodierrichtlinie 1001h inzwischen doch sehr klar formuliert. Es steht klar drin, was eine Beatmung ist, wann sie beginnt, wann sie endet und wie die Dauer zu zählen ist. Sofern es sich um eine Beatmung handelt (und das darf auf einer Intensivstation auch eine Maskenbeatmung sein, sofern es kein reines Masken-CPAP ist, diese Beatmungsform darf nur in der Weaning -Phase gezählt werden) endet die Beatmung entweder mit - der Extubation, oder - Beendigung der Beatmung nach einer Phase der Entwöhnung. Die Phase der Entwöhnung ist nach den Kodierrichtlinien dann beendet, wenn eine stabile respiratorische Situation festgestellt wurde. Auch das ist klar definiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Gesamtzeit gezählt, also auch Phasen der Spontanatmung. Zu einem modernen Beatmungsregime gehören patientenindividuell auch Phasen der Spontanatmung, nicht nur in der eigentlichen Weaningphase. Das der Überwachungsaufwand in solchen Phasen eher höher ist als zu den von den MDK-Kollegene gerne angeführten \"Maschinenzeiten\", liegt für intensivmedizinisch erfahrene Kollegen wohl auf der Hand. Es sollte allerdings auch selbstverständlich sein, diesen Aufwand durch ein lückenlos geführtes, vollständiges Beatmungsprotokoll auch in diesen Spontanatmungsphasen zu dokumentieren.
Da auch bei uns die MDK\'s zunehmend solche Netto-Maschinenzeiten und selbstgestrickte Kodierregeln zur Begründung anführen, appelliere ich an die Kodier- und Medizincontroller- Kolleginnen und Kollegen hier keine schleichende Aufweichung der Kodierrichtlinien durch die Hintertür zuzulassen.
Mit sonnigen Wochenendgrüßen aus Stolberg
Jörg Frings
Medizincontroller und Anästhesist
Bethlehem- Gesundheitszentrum Stolberg