Beiträge von Frings

    Hallo zusammen,

    wir dokumentieren schon seit einigen Jahren mit sehr gutem Erfolg auf einem gemeinsamen Blatt, allerdings erfolgen die Einträge zeilenweise untereinander. Damit ergibt sich eine zeitlich lückenlose Chronologie der Einträge: die Pflege sieht was der ärztliche Dienst zeitlich vor dem eigenen Eintrag dokumentiert hat und umgekehrt. Inzwischen dokumentieren auch andere Berufsgruppen auf diesem Blatt (Krankengymnastik, Logopädie ....). Dafür wurde hinter Datum und Zeit eine dritte Spalte "BG" (Berufsgruppe) eingeführt. A für Arzt, P für Pflege, KG für Krankengymnastik usw.. Funktioniert tadellos und ein wesentlicher Fortschritt zur "getrennten" Verlaufsdokumentation.

    Viele Grüße

    J. Frings

    Liebe Forumsteilnehmer,

    der Pulverrauch zur Z83.3 bei Neugeborenen hat sich zwar seit der CCL- Abwertung zum Jahr 2011 ein wenig gelichtet, wir haben uns aber bis dato in unserem Haus beharrlich mit den Kostenträgern (und dem MDK) gestritten und jetzt auch ein entsprechendes Gerichtsurteil dazu. Berufung hat die Kasse nicht eingelegt.Das Urteil ist rechtskräftig (siehe Dateianhang). Wenn man wirklich gute Argumente hat lohnt sich der Streit eigentlich immer :D

    J. Frings

    Medizincontrolling

    Hallo an Herrn Merguet und an Lunge,

    danke für die Klarstellung.

    Im Kern ging es bei der eingangs in diesem Thread gestellten Frage um die Zählung der \"Beatmungspausen\" oder ob man den MDK- Forderungen nach \"Netto-Maschinenzeiten\" nachgeben muss. Ich denke da sind wir einer Meinung- ansonsten wollte ich keine neuerlichen Verwirrungen zum Thema CPAP lostreten.

    Viele Grüße

    Liebes Forum,

    was mich am meisten ärgert ist der immer unverhohlenere Betrugsvorwurf. Wenn es Betrugstatbestände gibt, warum bringen die Kassen diese nicht zur Anzeige?
    Aus meiner Sicht ist diese Pressekampagne die letzte Bestätigung dafür, das von Kassenseite an einer sachlichen Diskussion beim Thema Einzelfallprüfung gar kein Interesse besteht. Lasst uns mehr Einzelfallprüfungen vor die Sozialgerichte tragen!
    Dann wird sich schnell zeigen, wer hier das (DRG-) System ständig zur eigenen Vorteilsnahme beugt und wieviel von diesen Betrugsvorwürfen übrig bleibt.
    Wir haben in den letzten Jahren etliche Sozialgerichtsverfahren geführt und kein Einziges verloren!

    Viele Grüße

    Guten Morgen Attila,

    ich kann mein Grinsen kaum unterdrücken. :biggrin: Wahrscheinlich versuchen Sie auch gerade wieder den Sinn aus Phrasen wie \"Notfallmäßige Aufnahme zur konservativen Rückentherapie\" oder \"komplikationsloser postoperativer Verlauf\" bei einem Patienten nach postoperativer Lungenembolie, Reanimation und 14- tägigem Intensivaufenthalt herauszulösen. Unsere Kodierer/Kodiererinnen scheinen sich in vielen Fällen intensiver mit den Patientenfällen auseinanderzusetzen als die arztbriefschreibenden Kollegen---- wobei ich das ganz ausdrücklich nicht verallgemeinern will--- ich bekomme meist sehr gute bis hervorragende Arztbriefe zu Gesicht. Trotzdem sollte das Thema wohl bei der ärztlichen Ausbildung etwas mehr Gewicht bekommen. Vielleicht starten wir da mal eine \"konzertierte Aktion\"

    Mit aufmunternden Grüßen aus Stolberg

    Jörg Frings

    Liebes Forum, hallo gens, ETgkv,

    zunächst mal zur Frage von GenS bezüglich meiner These CPAP dürfe nur in der Weaning Phase gezählt werden: ich schließe das aus der postitiven Definition der Kodierrichtlinie 1001h (letzter Abschnitt: kontinuierlicher Atemwegsdruck) in der definiert wird, wann CPAP kodiert werden darf. Außerdem werden bei CPAP eben keine \"Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt\" (1. Abschnitt der DKR 1001h), die Leistung des Beatmungsgerätes ist hier statisch, die Atemarbeit wird vom Patienten geleistet. Bei mit CPAP kombinierten Beatmungsformen (z.B. CPAP/SIMV) gilt das dann schon wieder nicht mehr, hier liegt gemäß Definition wieder eine maschinelle Beatmung vor.
    Damit ich nicht missverstanden werde: wenn eine Beatmungstherapie Spontanatmungsphasen enthält, die die in der Definition vorgegebenen 24h bzw. 36h Stunden nicht überschreiten, gehören diese Zeiten zur Beatmungszeit dazu. Auch intermittierende reine CPAP- Phasen würden mitgezählt. Lediglich eine reine Atemunterstützung mit CPAP (oder Masken- CPAP) wird nicht gezählt. Damit komme ich auch gleich zur Frage von ETgkv: es gibt eben ein Vielzahl an patientenindividuellen Konstellationen mit ganz unterschiedlichen Beatmungsregimen. So gibt es beispielsweise Patienten, die aufgrund ihres pulmonalen Status durchaus \"entwöhnungs-\" oder \"spontanatmungs-\" fähig wären, aufgrund ihrer Gesamtphysis aber allein durch die Atemarbeit ermüden und über eine gewisse Zeit immer wieder die aktive Unterstützung eines Beatmungsgerätes benötigen. Hier sind Spontanatmungsphasen in der Beatmungstherapie sinnvoll einzusetzen. Den Aufwand habe ich bei meiner letzten Stellungnahme ja bereits erläutert .
    Viele Grüße

    Jörg Frings

    Liebes Forum,

    eigentlich ist die Kodierrichtlinie 1001h inzwischen doch sehr klar formuliert. Es steht klar drin, was eine Beatmung ist, wann sie beginnt, wann sie endet und wie die Dauer zu zählen ist. Sofern es sich um eine Beatmung handelt (und das darf auf einer Intensivstation auch eine Maskenbeatmung sein, sofern es kein reines Masken-CPAP ist, diese Beatmungsform darf nur in der Weaning -Phase gezählt werden) endet die Beatmung entweder mit - der Extubation, oder - Beendigung der Beatmung nach einer Phase der Entwöhnung. Die Phase der Entwöhnung ist nach den Kodierrichtlinien dann beendet, wenn eine stabile respiratorische Situation festgestellt wurde. Auch das ist klar definiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Gesamtzeit gezählt, also auch Phasen der Spontanatmung. Zu einem modernen Beatmungsregime gehören patientenindividuell auch Phasen der Spontanatmung, nicht nur in der eigentlichen Weaningphase. Das der Überwachungsaufwand in solchen Phasen eher höher ist als zu den von den MDK-Kollegene gerne angeführten \"Maschinenzeiten\", liegt für intensivmedizinisch erfahrene Kollegen wohl auf der Hand. Es sollte allerdings auch selbstverständlich sein, diesen Aufwand durch ein lückenlos geführtes, vollständiges Beatmungsprotokoll auch in diesen Spontanatmungsphasen zu dokumentieren.
    Da auch bei uns die MDK\'s zunehmend solche Netto-Maschinenzeiten und selbstgestrickte Kodierregeln zur Begründung anführen, appelliere ich an die Kodier- und Medizincontroller- Kolleginnen und Kollegen hier keine schleichende Aufweichung der Kodierrichtlinien durch die Hintertür zuzulassen.

    Mit sonnigen Wochenendgrüßen aus Stolberg

    Jörg Frings

    Medizincontroller und Anästhesist
    Bethlehem- Gesundheitszentrum Stolberg

    Hallo Herr Selter,

    das sind ja mal gute Nachrichten (soweit hatte ich mich mit den Vorab-Versionen noch nicht beschäftigt). Sobald die endgültige Version raus ist, werde ich dann alle Fälle die bisher vom MDK mit dieser Begründung gekürzt wurden nochmal aufmachen und neu berechnen. Ich empfehle das auch ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen. Sofern die eigene Argumentation in der Vergangenheit schlüssig war, kann man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, das die Sozialgerichte diese Änderung auch rückwirkend für Fälle vor 2008 als Klarstellung seitens des DIMDI akzeptieren werden (zumindest ist in der Vergangenheit überwiegend so geurteilt worden).

    Nochmals danke für die Info!

    Viele Grüße aus Stolberg

    Hallo Frau Zierold,

    das Thema beschäftigt uns schon länger, insbesondere seit wir einen sehr engagierten Pulmonologen beschäftigen und die Anzahl an von uns betreuten Heimbeatmungspatienten deutlich zugenommen hat.
    Wir gehen bei nichtinvasiven Beatmungen folgendermaßen vor:
    auf der Intensivstation- gezählt werden die Beatmungsstunden ab dem Zeitpunkt, von dem an der Patient mit zwei Druckniveaus (Peep und inspiratorisches Druckniveau über Peep> dazu gibt es inzwischen eine Vielzahl an Beatmungsmustern mit eigenen Kürzeln) beatmet wird. De Facto wird bei diesen Beatmungsformen die Intubation/Tracheotomie verhindert bzw. ersetzt. Zischenzeitliche CPAP- Phasen und Weaning-Zeiten werden hier wie beim intubierten Patienten mitgezählt. Reines CPAP oder PEEP ohne zweites Druckniveau zählen wir nicht (siehe auch DKR 1001g zu CPAP)
    auf Normalstation - bei Fortführungen von Heimbeatmungen auf Normalstation zählen wir nur bei tracheotomierten Patienten mit 2 Druckniveaus und entsprechend intensiver pflegerischer und ärztlicher Betreuung (Fortführung des Beatmungsprotokolls). Alle anderen Zeiten zählen wir auf Normalstation nicht. Diese Vorgehensweise wird vom MDK ja inzwischen strittig gestellt (Stichwort: intensivmedizinische Überwachung).

    Die Art von \"Krankenhausvergleich\" den sie in Ihrer letzten Frage ansprechen kenne ich so nicht- auf die Diskussion würde ich mich mit den KK auch nicht einlassen :teufel:

    Ich hoffe, sie können mit der Antwort was anfangen.
    Viele Grüße und ein schönes Wochenende (verabschiede mich heute erstmal für 2 Wochen in den Urlaub)!

    Hallo Attila,

    obwohl mir die zweite Definition von Herrn Konzelmann am Besten gefällt :lach: werden wir uns wohl oder übel mit der ersten auseinandersetzen müssen. Kneecap ist nix anderes als die Kniescheibe, PJF mein nix anderes als den Kniegelenksanteil zwischen Patella und Femur. Bleibt der Kniegelenksanteil zwischen Femur und Tibia als \"Rest\". Jetzt ist noch zu klären, was die Unfallchirurgen denn gemacht haben: wenn sie nur die Patella bzw. die Patellarückfläche ersetzt haben: 5-822.8- Implantation Patellaersatz am Kniegelenk,... (6. Stelle spezifisch);
    haben Sie auch die Femurgelenkfläche \"bearbeitet\", dann ist die bikondyläre Oberflächenersatzprothese (5-822.1- bis 5-822.4-) meines Erachtens der richtige Schlüssel. Der OP- Bericht sollte wohl Aufschluss geben.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

    Hallo Frau/Herr Spörk,

    ich sehe keinen Grund warum nicht. Sie führen schon richtig §8 Abs. 2 KHEntG an. Da steht klar:
    Zusätzlich zu einer Fallpauschale dürfen berechnet werden:
    ...
    4. eine nachstationäre Behandlung nach §115a SGB V, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale übersteigt...

    Also fleissig zusammenrechnen. Berechnet werden dann für die nachstationären Tage allerdings nicht die OGVD- Zuschläge, sondern die für Ihr Haus verhandelten nachstationären Pauschalen.

    Viele Grüße aus Stolberg