Beiträge von ralfroe

    Buon Giorno!

    Das sehe ich genau so wie H.-P. Wolkenstein - die Codierung aller befundeten und für die Behandlung relevanten Ergebnisse wird ja indirekt auch von den DKR gefordert.

    Test ist Test, er würde nicht gemacht, wenn die zu erwartenden Ergebnise unsicher oder nicht zu gebrauchen wären.

    Um ganz sicher zu gehen, kann man ja später noch ein Labor beauftragen.

    Gruß ----------------------- Römer

    Guten Tag allerseits!

    Ich freue mich sehr über diese Diskussion, die ich in dieser oder ähnlicher Form schon des Öfteren mit meinem Chef des Controllings zu führen hatte.

    Meiner Meinung nach befinden wir uns in einem mehrfachen \"Dilemma\" - wenn ich das mal so ausdrücken darf.
    Schon berufsbedingt zu großer Genauigkeit und Klarheit angehalten, sehe ich mich jedoch nicht generell in der Position und Lage, hier eine neutrale Stellung einzunehemen - genau so wenig, wie es zuweilen bei den diversen :mdk: s der Fall zu sein scheint. Leider!

    Im dieser Diskussion zu Grunde liegenden Fall sind wir ZUFÄLLIG auf die erlössteigernde Codierung gestoßen und fragen uns mal wieder nach der Erklärung dafür, und zwar um möglichst korrekt zu arbeiten.


    Meine Neigung zu salomonischer Gerechtigkeit hält sich jedoch mit jedem zweifelhaften Gutachten, das mir aus den Tisch flattert mehr in Grenzen.
    Noch vor nicht all zu langer Zeit galt auch für mich der Satz: in dubio pro Gutachter, mittlerweile erinnern mich jedoch die Argumentationsweisen der MDK\'s und KK\'s mehr und mehr an eine Art Pokerspiel - nicht mal Schach :(
    Leider!
    :noo:

    Keineswegs plädieren ich dafür, etwaige \"Lücken\" im System schamlos auszunutzen.

    Die - statistisch erkennbare - sinkende Vergütung der Krankenhausleistungen animiert mich aber nicht gerade dazu auf Erlöse zu verzichten, nur weil möglichweise etwas anders gemeint sein könnte, als es sich uns darstellt.

    Das heißt für mich , das zu codieren, was unser Haus geleistet hat.

    Alles andere wäre absurd und entspräche auch nicht den DKR\'s.

    Also -

    \"..Dabei ist eine OR-Prozedur in aller Regel in einem Operationssaal zu erbringen...
    ..Bezüglich der Zuweisung zu einer Partition (operativ, intermediär, medizinisch) ist festzuhalten, dass zum Erreichen einer DRG aus der operativen Partition mindestens eine OR-Prozedur vorliegen muss.\"

    Ich argumentiere daher: in der Regel heißt nicht ausschließlich .
    Die OR-Prozedur wurde demnach trotzdem erbracht (was ja auch den Tatsachen entspricht), codiert und führt damit zu einer entsprechenden DRG. :d_niemals:

    (Dass DAS nun alles im Sinne des Erfinders war, glaube ich allerdings auch nicht. Vielleicht bin ich aber auch ein wenig zu naiv..?)

    Trotz allem - ich bedanke mich noch einmal bei Ihnen Allen und wünsche Ihnen einen möglichst angenehmen Tag

    Gruß ------------------- Ralf Römer

    Noch einmal Hallo..!

    Heute will ich\'s aber wissen :biggrin: ...

    Jedoch zuerst einmal vielen Dank an alle hier, die die MDK-Problematik mit Humor sehen - ich habe heute schon des Öfteren gegrinst wie ein Honigkuchenpferd.. :k_biggrin:

    In medias res:
    seit einiger Zeit sind nicht nur wir auf die Notwendigkeit der gründlichen Codierung von Erregern aller coleur verstärkt aufmerksam geworden (es lebe die Statistik!)- wie zu erwarten war, ist dies den MDK\'s nun auch aufgefallen; die ersten Reaktionen waren ganz gut zu handl\'n.
    Jetzt entwickelt sich das Thema für uns erfreulich abwechslungsreich. :augenroll:
    Der :mdk: meinte beispielweise, daß wenn zwei oder mehr Erreger (auch aus unterschiedlichen Klassifikationen) mit dem gleichen Medikament zu behandeln seien, nur EINER dieser Keime codiert werden dürfe, schließlich hätten wir den gleichen Ressourcenverbrauch. :d_gutefrage:

    Vermutlich ist diese Ansicht mit der in den DKR geforderten
    gründlichen und umfassenden Codierung nicht recht vereinbar.
    Des Weiteren stellte sich mir natürlich die etwas hinterlistige Frage: was ist, wenn zwei verschiedene Antibiotika verabreicht werden?
    :d_zwinker:
    Allerdings wurde es noch besser!
    Als erstes versuchten wir uns im Gespräch zu einigen und haben Verständis und Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Den daraufhin folgenden Vorschlag des MDK haben wir dann auch gerne angenommen und einen der zwei Erreger-Codes heraus genommen - natürlich den NICHT Erlös steigernden.
    Dies stiess nicht auf Gegenliebe :totlach: - bisher ist aber nix weiter passiert..

    Wir haben schon einige Meinungen eingeholt, die da z.B. lauten : immer alle Keime verschlüsseln, auch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Systems. Auch und gerade bei Ulzera, Dekubiti, HWI usw. - Vorsicht jedoch bei pulmonalen Mischformen, dort sei ein Keim als führend zu betrachten (Prof. Schönfeld).
    Leider sagt der - meiner Meinung nach hervorragende - Kodierleitfaden für Infektionskrankheiten genau zu diesem Thema nichts.

    Jetzt möchte ich unbedingt die Kollegen \"an der Front\" fragen!

    Wie sehen Sie dies?

    Danke im Voraus!----------- Römer

    Guten Morgen!

    Wir haben Probleme bei der Beantwortung einer interessanten Frage.
    In einem Falle - relativ exemplarisch, wie sich heraus stellte - ist durch die berechtigte Verwendung der 5-893.0g aus der K60A (schwere Ernährungsstörungen oder Diabetes mellitus mit...) eine K01C geworden (verschiedene Eingriffe bei Diabetes mell. mit...), wobei diverse CC-relevante ND\'s bereits vorhanden waren (wie beispielsweise Erregernachweise usw.).
    Diese Prozedur verursachte Mehreinnahmen von ca. 4000.- €.
    Per Definitionem scheint es in den DKR bzw. OPS-Verzeichnissen nicht geregelt zu sein, wie GENAU dieser Eingriff auszusehen hat, es wird hier lediglich das \"Abtragen von infiziertem Gewebe\" gefordert.
    Was jedoch kann hier alles dazu gehören?
    Lässt sich die dokumentierte Entfernung von (nachweislich) durch Erreger infizierter Haut an diabetischen Ulcera, Decubiti oder Ähnlichem durch das Pflegepersonal nun auch als 5-893.- bezeichnen...? :sterne:
    Oder die (Teil-)Revision eines Amputationsstumpfes?
    Oftmals handelt es sich ja um schlicht um die Form der Auslegung von recht schwammigen \"Definitionen\", die aus medizinischer Sicht kaum einen Unterschied machen.

    Ich opfere jetzt also meinen \"Publikums-Joker\" :augenroll: - wer weiß es hier besser? :jaybee:

    Gruß ------------- Römer

    Guten Morgen!

    An dieser Stelle kann ich ebenfalls eine komplizierende Prozedur beisteuern :-))

    Die Eingabe von \"Chirurgisches Wunddebridement\" lässt zuweilen Interessantes entstehen - ein relativ klarer Fall (diabetischer Fuss mit Ulzerationen usw.) brachte mit dieser Prozedur ca. 3000 € mehr...

    Gruß Römer
    (med.Dok.-Assistent)

    Hallo liebes Forum,
    uns brennt eine Frage auf den Nägeln!

    Wie codieren wir eine aufwendige Lagerungsbehandlung?

    Es stellte sich für uns die Frage, ob wir bei z.B. 5-7 dokumentierten Lagerungen eines Patienten, der selbst aus unterschiedlichste Gründen dazu nicht in der Lage ist, den OPS-Code 8-390.1 benutzen können.
    Dabei handelt es sich in einigen Fällen um eine komplizierende Prozedur, die eine erhebliche Erlösrelevanz haben kann.

    Konkret zielt unsere Frage auf den Hinweis im systematischen Verzeichnis der OPS. Dort sind einige Beispiele für die Anwendung dieses Codes gegeben, die eindeutig auf die Schwere der zu Grunde liegenden Krankheiten hinweisen.
    Nun ist das Feld der schweren Krankheiten aber weit, und es entstand die Frage, ob - wenn hier exemplarisch Hemi- und Tetraplegie-Patienten erwähnt werden - also nicht nur Apallische Syndrome oder Apoplex-Patienten usw. unter diese Definition fallen könnten, sondern auch Patienten mit anderen Symptomen, die sie in Ihrer Bewglichkeit derart einschränken, daß erhebliche Konsequenzen wahrscheinlich sind. :d_gutefrage:
    Die zweite Frage bezieht sich dann auf die Definition der Lagerung, denn es heißt im Text: \"..oder Lagerung mit speziellen Hilfsmitteln (z.B. Spezialbett)...ist nur ein Mal pro Aufenthalt zu verwenden.\".
    Um uns den erheblichen Aufwand zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden für bewegungsunfähige Patienten vergüten lassen zu können, neigen wir dazu uns auf das [c=red]\"z.B.\" [/code] zu beziehen und zu argumentieren, daß \"spezielle Hilfsmittel\" zur Lagerung ohne weiteres auch Dekubitusmatratzen und andere aufwändige Lagerungshilfen und -vorrichtungen zu verstehen sein können. :deal:

    Die Vielzahl der hilflosen Patienten lässt allerdings vermuten, daß es eine ernste Diskussion zu diesem Thema geben wird.

    Daher meine Frage: wie sind Ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet, und wer hat welche Ideen dazu? :sterne:

    Danke im Voraus

    RalF

    Hallo liebes Forum,

    auch wenn\'s etwas spät für eine Antwort zu diesem Thema ist - ich möchte es dennoch versuchen.
    Anlass dafür ist mein Eindruck, daß die MDK\'s sich ein wenig auf die SEPSIS als HD \"einschießen\".. :bombe: ..ist eben eine teure Sache.

    Einen recht grotesken Fall hatten wir da zu bearbeiten - der Mdk sagte einfach: nö, die HD ist eine andere und bestand auf dem Schema Aufnahmediagnose = Hauptdiagnose ! :d_gutefrage:
    Alle Symptome einer Sepsis waren da, von Fieber über Schock, Dispnoe und Schüttelfrost, und die entsprechenden diagnostizierten Erreger hatten wir ebenfalls sofort nachweisen können - inclusive diverser Resistenzen!
    Wir haben uns letzendlich auf das Urteil unserer Ärzte verlassen.
    Auf was auch sonst?
    Wenn alles danach aussieht, der Ressourcenverbrauch, die Diagnose, Therapie (sofortige intravenöse Antibiose usw.)dokumentiert sind, dann sagt unser Arzt was es ist - E BASTA! :d_niemals:
    Ganz nebenbei beriefen wir uns natürlich auf die DKR zum Thema Hauptdiagnose, in der die Aufnahmediagnose ganz und gar automatisch zur HD erklärt werden muss, sondern von \"der Evaluation der Befunde am Ende des Krankenhausaufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die....usw.\"(D002d)!!
    Wir werden sehen, was gegbenfalls höhere Instanzen dazu sagen, bis jetzt hat sich nichts getan.

    Gruß Ralf