Beiträge von hermol

    Guten Tag allerseits,

    da ich eine Schulung zur intensivmedizinischen Komplexbehandlung vorbereite, habe ich mir mal die Definitionen der DRGs angesehen, in die NICHT-beatmete Patienten mit Aufwandspunkten gruppiert werden(E36A/B, G36Z, H36Z usw.) Hier findet man als Kriterium aber jeweils nur die 1104 Aufwandspunkte, keine Diagnosentabelle o.ä.
    Wird der Fall bei jeder Hauptdiagnose aus dem entsprechenden ICD-Kapitel in die jeweilige DRG gruppiert, sobald die 1104 Punkte überschritten werden, oder wie funktioniert die Zuordnung?

    Mfg
    O. Herm :sterne:

    Hallo,

    ich persönlich würde eher die T84.1 nehmen, da ich eine Osteosyntheseschraube nicht unbedingt als \"orthopädisches Gerät\" bezeichnen würde.
    Ob ein weiterer T-Code zur Beschreibung des Folgezustands wirklich notwendig ist, darüber läßt sich sicher streiten. Die T84.1 \"Mechanische Komplikation durch interne Osteosynthesevorrichtung\" impliziert ja, daß die ursprüngliche Erkrankung (Fraktur) bereits behandelt wurde (Osteosynthese) und jetzt eine Folge davon (mechanische Komplikation)Grund einer erneuten Behandlung ist.
    Ich würde daher einfach T84.1 und Z47.0 Kodieren.

    Gruß
    Dr. O. Herm

    Hallo Herr Korbie,

    das ist natürlich sehr stark abhängig von Ihrem Leistungsspektrum und der Schwere Ihrer Fälle!
    Grob kann man nach meiner Erfahrung sagen, daß man die 1105 Punkte, die man erreichen muß, damit das Ganze in 2006 erlösrelevant ist, meist erst bei einer Intensivbehandlung von mehr als 10-14 Tagen zusammenbekommt. Als erstes würde ich mir mal ansehen, wieviele Patienten bei Ihnen im letzten Jahr in die entsprechenden DRGs eingruppiert wurden (A06/07/11/13), dann können Sie zumindest errechnen, was Sie maximal \"mehrerlöst\" hätten, wenn alle die Mindestpunktzahl erreicht hätten.

    Gruß
    Dr. O. Herm

    Hallo Flocke,

    Das \"Inklusivum\" Retransfusion bedeutet nicht, daß die Retransfusion erfolgen MUSS, sondern daß sie, wenn sie erfolgt, im Code bereits enthalten ist. D.h. die 8-803.0 können Sie bei jedem Patienten kodieren, bei dem Sie eine Eigenblutspende durchgeführt haben. Dafür wird eine Retransfusion dann auch NICHT als \"Transfusion von EK/Plasma\" kodiert. Das gilt m.E. auch für das Procedere, das Sie unter b) schildern: 8-803.0 kodieren: ja, und sonst nichts.

    Gruß
    Dr. O. Herm

    Hallo Herr Barthel,

    steht in meinem FP-Katalog auch so drin, es sind also schon 2 falsche Exemplare...

    Im Ernst, die Frage müsste man vermutlich der Firma 3M bzw. dem InEK stellen, die die Kalkulation der Fallpauschalen vornehmen. Könnte mir vorstellen, daß es für die DRG A09 noch nicht genügend Datensätze mit Aufwandspunkten zur Berechnung gab, oder ähnliches. Einen tieferen Sinn kann ich jedenfalls nicht erkennen...

    Gruß
    Dr. O. Herm

    Hallo,

    in der DKR 1905 sind m.E. die Sekundärcodes 21.8x! gemeint, die erst nach den Verletzungscodes aufgeführt werden sollen.

    Man könnte sich aber auch auf die allgemeine Kodierregel \"2 oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der HD entsprechen\" berufen:

    \"Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder
    der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und
    ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss
    vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-
    Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die
    für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Hierbei ist es
    unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht\"

    Demnach könnten Sie also anhand des Ressourcenverbrauchs entscheiden, welche Diagnose HD wird, denn vermutlich hätte jede Verletzung für sich genommen auch zur stationären Aufnahme geführt.

    Gruß
    O. Herm

    Hallo,

    ist ja mal wieder ein schönes Praxisbeispiel, wie hahnebüchen die Vorstellungen einiger Arbeitgeber sind, was Kodieren oder gar Controlling angeht...
    Ihr Arbeitgeber sollte sich Gedanken darüber machen, ob er eine Kodierfachkraft oder einen Medizincontroller haben will. In jedem Fall ist es aber doch wohl üblich, daß der Ausübung eines Jobs eine gewisse Ausbildung vorausgeht. Fürs Medizincontrolling wird man in aller Regel einen Arzt mit Berufserfahrung und betriebswirtschaftlichen Zusatzkenntnissen einsetzen, fürs Kodieren einen Menschen mit medizinischen Grundkenntnissen (je mehr, je besser) und einer Ausbildung in klinischem Kodieren.

    Ausbildungsmöglichkeiten gibt es meines Wissens angefangen von 1-Tages-Kursen bis hin zu mehrmonatigen Weiterbildungen. Ich selber habe bei der Firma EPOS einen 6monatigen berufsbegleitenden Kurs (netto 3 Monate) gemacht (http://www.casemix-performer.com). Das ist zum kodierenlernen mehr als genug, fürs Controlling aber immer noch zu wenig (da keine betriebswirtschaftlichen Inhalte, geht mehr in Richtung medizinische Dokumentation und Qualitätsmanagement). Hängt ganz davon ab, was genau man dann anschließend machen will, und wieviel der Arbeitgeber investieren will...

    Gruß
    Olaf Herm

    Hallo,

    das DIMDI hat sich übrigens zu dieser Problematik relativ ausführlich geäußert:

    \"Für das Jahr 2005 bedeutet \"ständige Anwesenheit\", dass der Arzt ständig auf der Intensivstation anwesend sein muss, d.h. er muss innerhalb kürzester Zeit (etwa 5 Minuten) direkt handlungsfähig am Patienten sein.
    Es ist also durchaus denkbar, dass er sich während des Dienstes auf der Station in einem Nebenraum kurz ausruht, genauso, wie er in einem anderen Bereich der Intensivstation beschäftigt sein kann.
    Also wäre außer einem Schichtdienst auch ein Bereitschaftsdienst D (für diese Intensivstation!) denkbar, wenn die geringere Belastung durch das Spektrum der Intensivpatienten dieses üblicherweise zulässt.
    Es ist allerdings nicht damit gemeint, dass er neben dem Dienst auf der Intensivstation gleichzeitig an anderer Stelle des Krankenhauses weitere Aufgaben erfüllen muss (z. B. im OP Narkose machen, eine Normalstation bzw. eine Aufnahmestation betreuen o. ä.).

    Ferner muss der Arzt \"die aktuellen Probleme der Patienten kennen\".
    Das heißt, dass es nicht ein Diensthabender des Hauses sein kann, da der die aktuellen Probleme der Intensivpatienten nicht kennen kann. Es reicht auch nicht aus, dass ein Diensthabender des Hauses am Abend über eine Visite auf der Intensivstation kurz über \"die anstehenden Probleme\" informiert wird und sich dann wieder dem Nachtdienst im Hause widmet.
    Der Arzt muss wirklich in das Team der Intensivstation eingebunden sein.\"


    Demnach zieht die Variante mit der gemeinsamen Übergabe nicht!
    Bei uns im Hause ist die Regelung wie folgt:
    Anästhesiebereitschaftsdienst Stufe D ist für die chirurgischen Patienten zuständig; falls im Bereitschaftsdienst eine OP durchgeführt wird, kommt der Hintergrunddienst (Oberarzt) ins Haus. Die Internisten haben soweit ich weiß 2 Bereitschaftsdienstler, so daß auch für die internistischen Intensivpatienten ständig ein Arzt verfügbar ist, ohne daß es einen Schichtbetrieb gibt. Nach meinem Dafürhalten ist dies Regelung gesetzeskonform; ob der MDK genauso denkt, wird sich zeigen müssen...

    Gruß
    hermol

    Hallo,

    laut OPS (\"8-854 Hämodialyse; Hinw.: Es ist jede durchgeführte Hämodialyse zu kodieren. \"

    und DKR (\"Die Kodes für kontinuierlich durchgeführte Hämofiltrationen (8-853.1, .2), Hämodialysen(8-854.1) und Hämodiafiltrationen (8-855.1, .2) verschlüsseln an 6. Stelle die Dauer derMaßnahme. Die Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes ist
    jede Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln (keine Addition der Behandlungszeiten).

    spricht wenn ich es richtig sehe nichts dagegen, JEDE Dialyse, die hausintern durchgeführt wird, auch zu kodieren. Nach Akut-Dialyse und chronischem Dialysepatient wird hier nicht unterschieden.

    Gruß
    Olaf Herm