Beiträge von Gluecksritter

    Folgende Konstellation: Patient ist nach Mehrfachverletzung noch nicht ausreichend mobilisiert und entlässt sich gegen ärztlichen Rat. In den nächsten Tagen kommt es zu mehreren Stürzen und er wird erneut zur Fortsetzung der Therapie stationär aufgenommen. Neue Verletzungen hat er sich nicht zugezogen. Die Wiederaufnahme erfolgte innerhalb der OGVD.

    Handelt es sich um eine Behandlungskomplikation im Verantwortunsgbereich des Krankenhauses ?

    Ist eine Fallzusammenführung vorzunehmen oder sind die beiden Fälle getrennt abzurechnen ? Im Forum habe ich leider nur ältere Beiträge gefunden, die die neue Formulierung bzgl. Komplikationen in den Abrechnungsbestimmungen noch nicht berücksichtigen.

    Hat jemand eine abschließende Definition, wann es sich drg-technisch um eine einfache oder um eine mehrfragmentäre Fraktur handelt.

    Aktueller Fall: Bei der Versorgung einer Schrägfraktur an der Fibula wird aus dem Bruchspalt ein Knochenschüppchen abgesaugt. Liegt dann bereits formell eine \"Mehrfragmentfraktur\" vor ? Oder zählt die Anzahl der Teile die in die Osteosynthese mit einbezogen werden (durch Verschraubung, Verklemmung etc.) ?

    Wo liegt die Grenze ? Wenn jedes Knochenschüppchen zählt, gibt es dann überhaupt einfache Brüche ?

    Folgende Fallkonstellation.

    Eine Humeruskopfprothese luxiert andauernd. Als Therapie wird lediglich der Kopf gewechselt. Die Kodes in der Gruppe 5-825 sind ja nicht so üppig. Wie soll man kodieren ?

    a) als \"Wechsel der gesamten Prothese\" (5-825.1) --> führt zur unverschämt hoch dotierten DRG I05Z
    b) als \"Sonstige\" (5-825.x) --> führt dann zur \"mickrigen\" DRG I28B
    c) andere Vorschläge ?

    Kodi

    Liebe Kolleg(I)nnen,

    gibt es eine abschließende Meinung (oder eine Stellungnahme) des DIMDI, wie eine posttraumatische (oder auch postoperative) Wundrandnekrose zu verschlüsseln ist ?

    Aktueller Fall:

    Pat. kommt 2 Tage nach Rißquetschwunde am Unterarm wegen einer Wundrandnekrose zur stationären Aufnahme und wird operiert.

    Viele kodieren da ja die R02 (Nekrose, nicht näher bezeichnet) aus dem Kapitel R00-R09 (Symptome, die das Kreislauf- und Atmungssystem betreffen).

    Ich persönlich bevorzuge eher eine \"traumatische\" Kodierung, also S51.80 + T89.03 (Sonstige Frühkomplikation einer offenen Wunde).

    Hat jemand eine Meinung ?

    Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass in den Hinweisen zur Kodegruppe 5-79 nun nicht mehr steht, dass einzelne Schrauben neben einer Platte zur Plattenosteosynthese gehören.

    Gehe ich also richtig in der Annahme, dass nun die Zugschraube extra verschlüsselt werden muss ?

    Also bei der \"normalen Versorgung\" einer Außenknöchelfraktur:

    5-793.3r + 5-793.1r bzw.
    5-794.2r + 5-794.0r ?!?

    Dass schießt ja einige \"Routine-Versorgungen\" in ungeahnte DRG-Erlös-Höhen !?!

    Hallo Kodierer,

    eine kleine Anfrage zur neuen Kodierung von Frakturen. Da jetzt jede einzelne Komponente der Osteosynthese gesondert zu kodieren ist, muss man nach meiner Meinung die \"Doppelplattenosteosynthese\" über einen Zugang neu diskutieren.

    z.B. : Distale Tibia (Pilon tibial), ein Zugang, zwei Platten

    einmal den Kode 5-794.2n oder zweimal ? Bei einer winkelstabilen und einer nicht winkelstabilen Platte, müsste man ja auch beide Platten gemäß den Hinweisen im OPS gesondert kodieren (5-794.2n und 5-794.kn).

    Hat jemand eine Meinung ?

    LG von Kodi

    Ein Patient wird zur Ausdünnung eines freien faszokutanen Lappens an der Hand stationär aufgenommen. Hat jemand eine Idee, welcher Kode als Hauptdiagnose zu verwenden ist ? Mir fällt spontan nur der Kode T86.88 (Versagen und Abstoßung: Sonstige transplantierte Organe und Gewebe) ein.

    Liebe Kollegen,

    eine Schenkelhalsfraktur wird geschlossen reponiert (über einen lateralen Zugang zum lateralen proximalen Femur) und mit einer Schraubenosteosynthese versorgt (5-790.0e). Weiterhin wird die Kapsel inzidiert (zur Hämatomentlastung). Die zusätzliche Kodierung der Arthrotomie (5-800.0g) führt zu einem Wechsel in der DRG I08F --> I08E mit einem Erlösunterschied von ca. 1.500 €. Ist die zusätzliche Kodierung 5-800.0g korrekt oder gehört die Hämatomentlastung \"obligat\" zur Versorgung einer Schenkelhalsfraktur. Für Meinungen wäre ich dankbar.