Beiträge von uli2000

    Danke für die Antwort! Es geht hier im Moment nicht um die Fahrtkosten sondern um die Krankenhausrechnung in Höhe von 488,26 Euro für \"DRG V60C Alkoholintoxikation und -entzug, Alter < 18 Jahre\".

    Dass grundsätzlich Alkoholausfälle nicht die Allgemeinheit zahlen sollten, mag ja richtig sein. Sobald der Patient allerdings fortführend behandelt worden wäre, würde die KK übernehmen (O-Ton KK). Das ist ja wohl dann ein Witz! Nach dem Motto: Ist es glimpflich abgelaufen - keine Erstattung - musste richtig behandelt werden - sehr wohl Erstattung!

    Im übrigen: Was bedeutet der Hinweis auf den \"externen Link\"?

    Ich bräuchte dringend Rat zu folgendem Sachverhalt: Ein 17-jähriger Auszubildender bricht nach einem Gaststättenbesuch mit offensichtlich zu viel Alkoholgenuß zusammen. Ein zufällig anwesender Passant informiert den Notdienst und der 17-jährige wird mit Rettungswagen in das ca. 300 m entfernten Krankenhaus gebracht. Im Krankenwagen wird vorsorglich ein Infusionszugang gelegt. Im Krankenhaus wird dann entschieden, dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Der Patient wird dann nach ca. 7 Stunden Aufenthalt nach Hause entlassen.

    Die zuständige gesetzliche Krankenkasse erkennt die Abrechnung des Krankenhauses nicht an und schickt dem 17jährigen nun die Rechnung zur Begleichung.

    Die Begründung zur Nichterstattung der KK lautet: \"Kosten, die infolge eines Aufenthalts in einem Krankenhaus lediglich zur Ausnüchterung nach schädlichem Gebrauch von Alkohol entstehen, gehören nicht zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.\"

    Ist dies so korrekt? Es würde bedeuten, dass der 17jährige diese Rechnung selber zahlen müsste (er verdient ca. 35o Euro im Monat).

    Welche Möglichkeiten bestehen, dass die KK doch abrechnet???