Danke für die Antwort! Es geht hier im Moment nicht um die Fahrtkosten sondern um die Krankenhausrechnung in Höhe von 488,26 Euro für \"DRG V60C Alkoholintoxikation und -entzug, Alter < 18 Jahre\".
Dass grundsätzlich Alkoholausfälle nicht die Allgemeinheit zahlen sollten, mag ja richtig sein. Sobald der Patient allerdings fortführend behandelt worden wäre, würde die KK übernehmen (O-Ton KK). Das ist ja wohl dann ein Witz! Nach dem Motto: Ist es glimpflich abgelaufen - keine Erstattung - musste richtig behandelt werden - sehr wohl Erstattung!
Im übrigen: Was bedeutet der Hinweis auf den \"externen Link\"?