Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit Verlegung und Wiederaufnahme hätte ich auch noch eine Frage.
Es handelt sich um folgende Fallkonstellation:
- 1. Aufnahme im KH (A)
- Verlegung von KH (A) nach KH (B)
- Entlassung aus KH (B) nach Hause
- 2. Aufnahme in KH (A) innerhalb von 30 Tagen seit der ersten Aufnahme in innerhalb der GVD der ermittelten DRG (Komplikationsbehandlung).
Ich würde ja sagen das die beiden Aufenthalte in KH (A) zusammen zulegen sind. Auch wenn zwischen der Entlassung aus KH (B) und der zweiten Aufnahme in KH (A) zwei Tage liegen. Bin mir da aber leider nicht sicher.
Deshlab meine Frage liege ich mit meiner Einschätzug richtig oder befinde ich mich hier auf dem Holzweg? :sterne:
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
IEC