Ich habe auch gerade einen Fall, bei dem die Kasse eine Entlassung am Vorabend um 22.00 Uhr für machbar hält. Ich weiss aber, dass es im letzten Jahr ein BSG-Urteil geb in dem festgestellt wird:
es ist einem Krankenhaus eben NICHT zumutbar, zu jeder Tages- und Nachtzeit durch die Stationen zu hetzten und zu prüfen, wer noch vor Mitternacht entlassen werden kann. Sollte zur Mittagszeit (normale Visitenzeit) noch die stat. Behandlungsbedürftigkeit vorliegen, so kann nicht erwartet werden, dass der/die Pat. noch am selben Tag Abends entlassen wird!
Genau dieses Gutachten suche ich nun verzweifelt... muss von 2006 sein. Vielleicht findet es jemand ??
Liebe Grüsse