Beiträge von Savarino

    Ich habe auch gerade einen Fall, bei dem die Kasse eine Entlassung am Vorabend um 22.00 Uhr für machbar hält. Ich weiss aber, dass es im letzten Jahr ein BSG-Urteil geb in dem festgestellt wird:
    es ist einem Krankenhaus eben NICHT zumutbar, zu jeder Tages- und Nachtzeit durch die Stationen zu hetzten und zu prüfen, wer noch vor Mitternacht entlassen werden kann. Sollte zur Mittagszeit (normale Visitenzeit) noch die stat. Behandlungsbedürftigkeit vorliegen, so kann nicht erwartet werden, dass der/die Pat. noch am selben Tag Abends entlassen wird!
    Genau dieses Gutachten suche ich nun verzweifelt... muss von 2006 sein. Vielleicht findet es jemand ??

    Liebe Grüsse

    Hallo Herr J.R.,
    meines Erachtens ist sieht so die korrekte Kodierung aus :

    D68.3 Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper
    I61.8 Sonstige intrazerebrale Blutung

    bei korrekter Marcumar-Dosierung:
    Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

    jedoch bei vorangegangenem Dosierungsfehler:
    Y69! Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung

    (siehe ICD-10-texte im systematischen Verzeichnis)

    Liebe Grüsse und schönes Wochenende,

    J.S.

    Hallo liebes Forum!

    Wer von Euch hat erfahrung mit konservativer akut-stationärer Behandlung von Cervicobrachialgien, Lumboischialgien, Bandscheibenvorfällen u.Ä.?

    Bisher war es bei uns üblich, bei Cervicobrachialgien im Falle von Myogelosen zusätzlich die
    M62.88 \"Myogelosen im Nacken- und Schulterbereich\"
    zu kodieren, um den erhöhten Ressourcenverbrauch durch Infiltrationen und physikalischen Massnahmen zu dokumentieren.

    Nun führt diese ND in einem Fall zu einem upcoding von der DRG
    B71D auf B71C, und der MDK hält das für unzulässig... :sterne:


    Eure geschätzte Meinung würde mich sehr interessieren,
    TY

    J.S.