Beiträge von M.Jacoby

    Sorry,
    ich habe mich unklar ausgedrückt. Primäre Knochentumoren können selbstverständlich zu pathologische Frakturen führen. Hier habe ich mit der Kodierung auch kein Problem. Aber was ist mit anderen malignen Erkrankungen? Sind es hier nicht immer die Knochenmetastasen, die zur Fraktur führen? Und wenn man wünscht, dass dann die Knochenmetastase als Primärschlüssel verwand wird, hätte man das nicht konkreter im ICD 10 angeben können? Für mich bleibt die Kodierung unklar und je nach Erlös wird vom MDK mal der ursprünglichen Tumor, mal die Knochenmetastase als Primärkode vor der M90.7-* gefordert.

    Grüsse
    m.Jacoby

    Hallo Herr Rembs,Hallo Forum
    Danke für den Hinweis aus USA, ich werde bestimmt irgendwann darauf zurück greifen.
    Unser MDK erkennt akut auf chronisches Nierenversagen an, wenn ein Krean-Anstieg von 50% im Vergelich zum Ausganswert vorliegt, Bilanzierung, Krea+Hrst-kontrollen sind selbstverständlich.

    Grüsse M. Jacoby

    Salut Herr Finke,
    salut Forum,
    mir ist diese Kodierregel zur Hauptdiagnose bei Tumorerkrankungen bekannt. Durch die M97.7-* als Sekundärkode habe ich die pathologische Fraktur als HD ja kodiert, nur was ist der korrekte Primärkod? Die Knochenmetastase? Pathologische Frakturen bei maligenen Erkrankungen sind doch immer die Folge von Knochenmetastesen. Oder irre ich mich da gewaltig???) :d_gutefrage:
    Weshalb wird im ICD 10 dann nicht explicit gesagt, dass die M97.7-* bei maligenen Erkrankungen mit der Knochenmetastase (C79.5) als Primärschlüssel zu kodieren sei, anstatt alle Schlüssel aus dem C-Bereich als Primärkode anzubieten?
    Über \"Suchen\" habe ich bereits versucht eine Antwort im Forum zu finden, bin aber in Bezug auf meine Fragestellung nicht fündig geworden.
    Einen schönen Tag in einem hoffentlich klimatisierten Raum. :sonne:

    M. Jacoby

    Salut Forum,
    ich habe nach wie vor Probleme mit der korrekten Kodierung von pathologischen Frakturen bei Knochenmetastasen.
    Ist der ursprüngliche Tumor als HD zu wählen, gefolgt von dem geeigneten Schlüssel aus M90.7*? Dann landet man meist in einem entsprechendn \"Tumor-DRG\". Oder muss die Knochenmetastase C79.5 mit einem Schlüssel aus M90.7* kompiniert werden? Dann wäre man in einem \"Fraktur-DRG\". Im ICD 10 steht nur dass die M90.7* mit einem Code aus C00 bis D48 zu kombinieren sei, hätte man dann nicht explizit auf die C79.5 hinweisen müssen? ?(
    Herzlichen Dank
    M. Jacoby

    Hallo Aachen 1,
    das unter der 8-900 eine Narkose bei Prozeduren zu verstehen ist, die üblicherweise ohne Anästhesie durchgeführt, steht außen vor. Nicht geklärt ist aber, ob diese Narkose zwangsläufig von einem Anästhesisten durchgeführt werden muss, oder ob dies ein zweiter Internist, Chirurg ect. tun darf? Somit kann ich den Ärger von rostm gut nachvollziehen.
    Unser MDK hat eine neue Vaiante im Streit um diesen Schlüssel eröffnet. Er möchte gerne nachgewiesen haben, warum die Prozedur ohne Anästhesie nicht durchführbar war :d_gutefrage: Und da geraten wir manchmal in Zugzwang, wenn das ganze primär in Narkose durchgeführt wurde und keine Doku vorliegt, dass der Patient es anders abgelehnt hat oder das ganze früher bei schmerzgekrümmten Patienten abgebrochen werden musste.

    Grüsse mjacoby

    Salut Forum,
    in unserem Haus ist es üblich Patienten die mit Marcumar eingestellt waren einen Tag vor der geplanten Operation aufzunehmen, um zu überprüfen, ob der Quick adäquat angesteigen ist, bzw. um bei nicht ausreichendem Quick entsprechend zu therapieren, da, leidvolle Erfahrung, die Umstellung von Marcumar auf präopertive Heparinsierung im ambulanten Bereich leider nicht immer optimal funktioniert. Nebenbei bemerkt handelt es sich fast ausschließlich um ASA 3 Patienten. Der MDK erkennt diesen präopertiven Tag nicht an und erklärt, es wäre zumutbar und möglich, dass der Patient im vorstationären Rahmen, gegebenfalls mehrfach, angesehen und die Gerinnung kontrolliert würde. Der Hinweis auf Begleiterkrankungen der Patienten wird als ebenso irrelevant abgewiese, wie die dadurch erschwerte OP-Planung, die als reines Organisatorisches Problem betrachtet wird. Dürfen wir wirklich keine Patienten (die nicht maximal entgleist sind) zur Op-Vorbereitung stationär aufnehmen?
    Der schöne Hinweis in den G-AEP-Kriterein (B2) ist ja schon lange Makulatur.

    Grüsse und einen schönen fußballfreien Tag
    m. Jacoby

    Salut,
    wir haben bis dato immer die Zeit kodiert, die der Patient auf der stroke unit verbrachte. Wenn die engmaschige Überwachung auf der stroke nicht mehr nötig war, wurde er auf Normalstation verlegt. Ich glaube nicht das dieses Verhalten dem Kodieren des OPS-Schlüssels 8-981 widerspricht.

    Schönen Tag
    M.Jacoby

    Hallo NiR,

    ich habe eine ähnliche Frage ans DIMDI gestellt. (Genügt es wenn der FA für Neurologie als Rufdienst erreichbar ist?) Und habe zur Antwort erhalten, dass man hierzu nichts sagen können, man solle sich an die Fachgesellschaft für Neurologie wenden. Auf die Antwort der Fachgesellschaft warte ich noch.
    Aber nach meiner Auffassung ist eine Arztpräsenz durch einen Bereitschaftsdienst gegeben. Bei der Intensivmedizinsichen Komplexbehandlung wird explizit von einer ständigen ärztlichen Anwesenheit gesprochen (nach meiner Meinung noch eine Nummer strenger)Hier hat die Fachgesellschaft festgelegt, dass ein Bereitschaftsdienst der Stufe D, der ausschließlich für die Intensivstation zuständig ist, diese Bedingung erfüllt.

    Grüsse
    Jacoby

    Salut,

    wir haben bisher bei stationärer Aufnahme vom Patienten mit Hämatothorax bei Rippenserienfraktur immer die Rippenserienfraktur als Hauptdiagnose kodiert, gemäß der Regel Ursache (Rippenfraktur) vor Symptom (Hämato-/Pneumothorax). Dadurch kommt das niedriger bewertete DRG E66 zur Abrechnung. Oder darf man in solchen Fällen die Regel der gleichwertigen Hauptdiagnosen anwenden und nach Ressourcenverbrauch entscheiden? :sterne:

    Grüsse aus nebligen Gefilden

    Jacoby