Hallo Eddie Fresh!
In der Richtlinie der Deutschen Sepsisgesellschaft vom Januar 2006 heißt es:
Zitat
Eine Bakteriämie findet sich in Abhängigkeit von einer
antibiotischen Vorbehandlung nur bei durchschnittlich 30% von Patienten mit schwerer
Sepsis oder septischem Schock. Insgesamt kann in ca. 30% kein mikrobiologisch
gesicherter Infektionsnachweis geführt werden, obwohl eine Infektion nach klinischen
Kriterien wahrscheinlich ist.
Sie brauchen also keinen Keimnachweis, um die Sepsis kodieren zu können. Die Sepsis definiert sich als SIRS (siehe auch DIMDI) auf der Grundlage einer nachgewiesenen oder vermuteten Infektion.
Zur Kodierung:
Laut ICD-10-GM Version 2006:
Zitat
Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]
Hinw.: Kodiere zunächst die Sepsis oder die ein SIRS nichtinfektiöser Genese auslösende Grundkrankheit. Zur Verwendung dieser Schlüsselnummern sind in der stationären Versorgung die Deutschen Kodierrichtlinien zu beachten.
Soll das Vorliegen von Organkomplikationen angegeben werden, sind zusätzliche Schlüsselnummern zu benutzen.
Das heißt in Ihrem Fall (siehe auch DKR 0103d):
J18.1
A41.9 + R65.1
N17.9, es sei denn, Sie haben eine Histologie vorliegen ( dann N17.8 )