Guten Morgen,
der Grundgedanke, der hinter dieser Üblerlegung liegt, ist das tägliche Prozedere in Münchner Kliniken der höchsten Versorgungsstufe. Hier werden nahezu alle Patienten aufgenommen, obwohl in diesen Kliniken keine Aufnahmepflicht besteht. Ein Teil der Patienten wird in eine Aufnahmestation verlegt und von dort mit Krankenwägen in Häuser niedriger Versogungsstufen weiterverlegt. Dies innerhalb von wenigen Stunden.
Deshalb interessiert mich der Abrechnungsweg. Meines Wissens nach bekommt die erste Klinik das volle DRG und muss die Kosten der Verlegung deswegen selbst tragen und auch die Kosten der anderen Klinik. Ist das nicht richtig? Ich bin froh, wenn mir jemand hier helfen kann.
Vielen Dank
Norbert