Guten Tag!
Wie sehen Sie es in der Situation, wo zwei kontinuierliche Verfahren unmittelbar aneinander grenzen - bspw. erst CVVH, dann Umstellung auf CVVHD. Zeiten zum ersten Verfahren addieren, solange keine 24h-Pause vorliegt oder neuen Code anlegen und die Zeiten getrennt ausweisen?
Es handelt sich doch um ein anderes Verfahren, nicht einfach um Systemwechsel.
Gruß
GenS
Beiträge von GenS
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Hallo,
ich kann nicht für andere sprechen, lese aber diese Diskussion mit großem Interesse und würde keine Vorteile einer Verlagerung in eine private E-Mail-Kommunikation sehen.
Den Aufruf zu einer Diskussion auf einer sachlich korrekten Grundlage kann ich nur unterstützen, gerade weil das Thema hochpolitisch ist.
Gruß
GenS -
Hallo,
m.E. impliziert der OPS 5-380 eine Eröffnung des Gefäßes, eine Freilegung des Gefäßes mit welcher Absicht auch immer ist damit nicht abgebildet.
Gruß
GenS -
Guten Tag Herr Selter,
hier will Sie mit Sicherheit niemand zu einer Aussage zwingen.
Ich persönlich werde wie mein Vorredner Abstand von einer Anfrage an DIMDI nehmen und die diskutierte Kodierempfehlung der SEG für das halten, was sie eben ist – eine Empfehlung der MDK-Gemeinschaft.
Es gibt durchaus vernünftige Kodierempfehlungen der SEG (um ein Beispiel zu nennen – Definition des entgleisten Diabetes mellitus). Die Empfehlung über den Umgang mit dem Code D68.4 gehört m.M.n. nicht dazu. Sie stolpert bereits in der Frühphase über die Frage, was nun, wenn eine Gerinnungsstörung ohne Blutung bedingt durch Marcumar-Einnahme die Hauptdiagnose sein sollte – s. Thread nebenan [Hauptdiagnose-bei-gabe-von-antikoagulanzien-quick-von-8-prozent ]. Da muss schon einer der besten Kenner der Regelwerke (zumindest hier im Forum und natürlich IMHO) zum „R“-Code greifen, was auch nicht gerade überzeugend klingt.
Aus medizinischer Sicht macht es schon einen Unterschied, ob „nur“ die Dauertherapie während des Aufenthalts fortgeführt werden soll (mit Kontrollen der Gerinnung und Anpassung der Dosierung) oder ob die entgleiste Gerinnung „angehoben“ werden muss, mitunter ganz schnell (mit deutlich häufigeren Kontrollen, überlappender Antikoagulation usw.).
Ich könnte mir vorstellen, dass der Code missbraucht werden kann (Fakten dazu habe ich nicht), da es auch Unterschied in Vorgehensweise beim Quick-Wert von 50% und von < 10% gibt. Wenn dem so wäre, könnte ich mir eine Empfehlung im Sinne der Abgrenzung schon vorstellen. Da wäre auch mehr Verständnis auf der Krankenhausseite gegeben.
Fairer Umgang miteinander – das wünsche ich mir.
Gruß
GenS -
Hallo zusammen,
habe jetzt einen Fall, wo der MDK eben T81.2 statt S37.28 in der ähnlichen Konstellation fordert.
Und nun?
Der Text zum T81.2 lautet doch "Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert".
Danke für Ihre Meinungen.
Gruß
GenS -
Guten Morgen Herr Selter,
es ist mir vollkommen klar, dass die Aussichten auf Erfolg nicht gut sind.
Trotzdem finde ich es wichtig, über die Sinnhaftigkeit der Änderung zu reden.
Die Argumentation ist das, was Glaube und Wissenschaft voneinander unterscheidet.
Übrigens: das rot markierte Exklusivum hat doch mit Marcumar-Gabe nichts zu tun, oder?
Gruß
GenS -
Guten Morgen Herr Liebermann,
sehe es auch so, wie sie.
In meinen Augen - eine Scheinargumentation als Ersatz, nachdem der o.g. Spruch mit Epoxid-Reduktase den Autoren selbst als lächerlich vorkam.
Gruß
GenS -
Guten Morgen Herr Selter,
dann ist es wohl der aktuelle Bearbeitungstand
Klingt interessant, kommt aber m.E. auf die Betrachtungsweise an: aus Sicht der verehrenswerten Epoxid-Reduktase handelt es sich sehr wohl um einen Mangel an Gerinnungsfaktoren - auch in 2015.
Gruß
GenS -
Guten Morgen zusammen,
es gibt wieder etwas Neues aus dem Kreativitätslabor, was der Gemeinde nicht vorenthalten werden sollte.
Die neueste Ablehnung der Nebendiagnose D68.4 lautet nun wie folgt:
"Der Arzneimittelwirkstoff Phenprocoumon (Handelsname: Marcumar) gehört zur Gruppe der sog. Antikoagulanzien oder auch Vitamin-K-Antagonisten. Vitamin K wird bei der Überführung der Faktoren II, VII, IX und X in deren gerinnungsaktive Form in seiner chemischen Struktur verändert und anschließend in seinen Ausgangszustand zurückgebracht. Hierzu sind verschiedene Enzyme erforderlich. Phenprocoumon tritt mit dem enzymatisch veränderten Vitamin-K (dem sog. Vitamin KO) in Konkurrenz um einen Bindungsplatz an der Epoxid-Reduktase (sog. kompetitive Hemmung), so dass weniger Vitamin K in seinen Ausgangszustand zurückgebracht wird. Phenprocoumon bewirkt demnach nicht einen Mangel an Vitamin K, sondern vielmehr einen funktionellen Vitamin-K-Antagonismus. Ein erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren lag somit nicht vor; daher ist die ND D68.4 nicht sachgerecht. Um den Mehraufwand durch die Gabe von Konakion abzubilden, kann Z92.1 als ND verschlüsselt werden.
Comments, please?
Gruß
GenS -
Hallo,
würde gerne hier meine Frage anhängen.
Wenn ECMO veno-arteriell lief und dann bei stabilen Kreislaufverhältnissen auf veno-venös umgestellt wurde (und lief so noch einige Tage), würden Sie hier 8-852.0* zusätzlich zu 8-852.3* kodieren?
Danke im Voraus.
Gruß
GenS -
Liegt bestimmt am heutigen Datum