Guten Abend,
ich sehe es auch wie Herr Schaffert. Die DKR besagt das die Schlüssel nach medizinischen Maßnahmen am Ende der Organkapitel oder die T-Schlüssel nur dann zu verwenden sind, wenn nichts Spezifischeres in Bezug auf die Erkrankung existiert und dies nicht durch ein Exclusivum ausgeschlossen ist.
Der Begriff \" spezifischer\" bezieht sich auf den Kodetext selbst und keinesfalls auf die eventuell unterhalb diese Textes aufgeführten Krankheitsbezeichnungen, die nach der ICD-Logik nur als beispielhaft aufzufassen sind.
Beispiel:
Patient kommt mit Hautabszeß nach einer OP.
hier ist der Hautabszeß eindeutig spezifischer als die \" Infektion nach einem
Eingriff\", was jede Art der Infektion bedeuten kann. Außerdem ist die
Erkrankung ja andernorts klassifiziert, nämlich unter L02.-.
Ein Exclusivum unter dem Bereich L00-L08 sowie unter dem Kode L02 findet sich nicht, das Exclusivum des ganzen L-Kapitels ,, Verletzung, Vergiftung und bestimmte Folgen äüßerer Ursachen (S00-T98) kann nicht generell gelten. Exclusiva können nur auf Bereichs-Kodeebene aufgeführte Exclusiva meinen, keinesfalls solche auf Kapitelebene.
Wünschenswert wäre ein objektiverer Umgang aller Beteiligten miteinander, ob Klinik, Krankenkasse oder MDK. Manchmal hat man den Eindruck, dass es nur 1 bösen Buben gibt. .
Es sind alle gefordert Misstände oder Missverständnisse zu
beseitigen, die es auf jeder Seite gibt .
Schönen Abend noch
lacessere